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Proklamation des Generalgouverneurs, Oktober 1939

Proklamation des Generalgouverneurs, Oktober 1939

Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges und dem "Sturm auf Polen" 1939 wurde innerhalb weniger Wochen ein Großteil Polens besetzt. Das eingenommene Gebiet wurde nach "Führererlaß" vom 25. September 1939 unter eine Militärverwaltung gestellt, an deren Spitze der Oberbefehlshaber Ost, Generaloberst von Rundstedt, stand. Das Territorium war in die vier Militärbezirke Westpreußen, Posen, Lodsch und Krakau gegliedert, die wiederum in Stadtkreise und Kreishauptmannschaften unterteilt waren. Neben der Person Rundstedt wurde Reichsleiter und Reichsminister ohne Geschäftsbereich Dr. Hans Frank zum "Oberverwaltungschef" berufen, dessen Aufgabe in der zivilen Verwaltung der Militärbezirke stand. Am 26. Oktober 1939 wurde die militärische durch die zivile Verwaltung abgelöst und Dr. Frank stand als "Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete" an der Spitze des Generalgouvernements, das später den Zusatz "für die besetzten polnischen Gebiete" verlor. Die Aufgabe des Generalgouverneurs bestand darin, die Verwaltung gleichmäßig zu lenken und zu vereinheitlichen. Neben dieser administrativen Leitung übernahm er auch die politische Repräsentanz des Generalgouvernements. In diesen Aufgabenbereich fiel auch das Ressort der Kultur.