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Der Völkermord an den Armeniern

Ein Menschheitsverbrechen zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Quellen der Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs.

  • Kaiserreich (1871-1918)

Hintergrundinformationen

Hintergrundinformationen

Das Schicksal der Armenier im Osmanischen Reich zu Beginn des 20. Jahrhunderts zählt ohne Frage zu den tragischsten und furchtbarsten des von Menschheitsverbrechen und Völkermorden geprägten 20. Jahrhunderts. Es soll an dieser Stelle nur im Überblick dargestellt werden, zur besseren Einordnung der vorgestellten Dokumente. Für weitergehende Information sei auf die Literaturauswahl am Ende verwiesen.

Die Armenier, eine christliche Minderheit im zwar islamisch und türkisch dominierten, aber letztlich multireligiös und multiethnisch strukturierten Osmanischen Reich, gerieten noch im ausgehenden 19. Jahrhundert in die politischen Auseinandersetzungen zwischen Traditionalisten und Reformern. Teile ihrer Eliten orientierten sich an ausländischen Mächten, insbesondere Russland. Diese auf Reformen abzielenden und die eigene nationale Identität betonenden politischen Bestrebungen  wurden von der osmanischen Führung zunehmend als grundsätzliche Gegnerschaft empfunden. Ethnische Konflikte innerhalb des Osmanischen Reiches führten bereits lange vor dem Ersten Weltkrieg zu Massakern an armenischen Gemeinden. Schicksal und Bedrohung des armenischen Volkes waren daher auch schon vor 1914 Gegenstand der internationalen Politik und permanenter Kritik an Konstantinopel.

Auf Seiten der Armenier kam es zur Intensivierung der ursprünglich nur vereinzelt geäußerten Unabhängigkeitsbestrebungen. Es folgten terroristische Anschläge und Aufstandsversuche. Diesen folgten wiederum gewaltsame Gegenmaßnahmen der osmanischen Regierung. Bei Massakern in den Jahren 1894 bis 1896 starben bereits zwischen 80.000 und 300.000 Armenier. In der Folge blieb die Situation nur oberflächlich ruhig. Terrorakte radikalisierter armenischer Gruppierungen bestätigten die türkische Mehrheitsgesellschaft in ihrer sich mehr und mehr herausbildenden, ebenfalls zunehmend radikaler werdenden grundsätzlichen Feindseligkeit gegenüber der gesamten armenischen Minderheit. Diese wurde in Haftung genommen für ihre radikalen Mitglieder. Nach Durchsetzung einer pantürkisch-nationalistischen Ausrichtung innerhalb der jungtürkischen Bewegung wurden die Armenier als "innere Feinde" definiert. Bei einem Massaker in Adana und Umgebung 1909 kamen erneut 15.000-20.000 Armenier ums Leben. Nach den Niederlagen des Osmanischen Reichs in den Balkankriegen gelang den Jungtürken 1913 schließlich die Machtübernahme.

Zu Beginn des Ersten Weltkrieges hatten die Armenier im Osmanischen Reich also bereits furchtbare Jahre mit zehntausenden, vermutlich sogar mehreren hunderttausend Toten hinter sich. Eine Auswanderungswelle war die Folge, armenische Bevölkerungsmehrheiten in den Städten und Gemeinden ihrer alten Siedlungsgebiete gab es mit wenigen Ausnahmen 1914 nicht mehr.

Doch all dies war erst der Auftakt zur eigentlichen Katastrophe. Am 14. November 1914 trat das Osmanische Reich auf Seiten der Mittelmächte in den Ersten Weltkrieg ein. Seine Hoffnung, in der Vergangenheit an Russland verlorene Gebiete zurückzuerobern, erfüllte sich jedoch nicht. Dem darauf folgenden russischen Vordringen auf osmanisches Gebiet schlossen sich zum Teil auch armenische Freiwillige an. Die in der jungtürkischen Regierung vorherrschende Auffassung von den Armeniern als "inneren Feinden" verfestigte sich weiter, mit dem letzten Ziel der Entfernung der Armenier aus dem Staatsgebiet. Diese Auffassung eines klar definierten staatlichen Handelns mit dem Ziel der Vernichtung des armenischen Volkes und Ausschaltung als gesellschaftlicher Faktor ist heute gängige Meinung der internationalen Forschung.

Zunächst folgten ab Februar 1915 Deportationen der armenischen Bevölkerung aus den umkämpften Gebieten im Osten, die armenischen Einheiten der osmanischen Armee wurden entwaffnet, die Soldaten zum Teil später ermordet. Auf diese ersten, von Gewaltexzessen begleiteten Deportationen folgte vereinzelt bewaffneter armenischer Widerstand, zum Teil begleitet von Verbrechen an der muslimischen Bevölkerung. Dies bestärkte die Regierung endgültig in ihrer radikalen Sichtweise. Ende April 1915 wurden die Armenier in Konstantinopel verhaftet und deportiert.

Am 27. Mai 1915 erging ein Deportationsgesetz, das im weiteren die Vorgaben für die osmanischen Behörden für den Umgang mit der armenischen Bevölkerung lieferte. Aufhänger des Gesetzes war die Verfolgung widerständigen Verhaltens in Kriegszeiten, das in härtester Form zu ahnden war. Der erste Schritt war jeweils die Konzentration der armenischen Bevölkerung in ihren Siedlungsgebieten. Ihr persönlicher Besitz war ihnen dabei bereits von Gesetz wegen genommen. Es kam zu Massakern an den solcherart Konzentrierten, zum Teil durch Obrigkeiten bestärkt und ausgelöst, zum Teil spontan durch die ansässige Bevölkerung. Die Überlebenden wurden auf regelrechte Todesmärsche in Richtung syrische und mesopotamische Wüste gezwungen. Die gängige Forschungsmeinung betont, dass diese Märsche nicht die Absicht hatten, die Armenier tatsächlich andernorts anzusiedeln. Es ging vielmehr um die Vernichtung möglichst vieler der bis dahin noch Lebenden. Unterwegs und an den Zielorten kam es erneut immer wieder zu Massakern, sowohl durch Türken als auch durch Kurden. Es gab auch, wiewohl dies verboten und gefährlich war, widerständiges Verhalten in der Bevölkerung. Immer wieder wurden einzelne Armenier versteckt und gerettet. Es gab auch osmanische Funktionsträger, die sich den Vernichtungsbefehlen verweigerten – und dafür zum Teil ermordet wurden.

Die Märsche waren geprägt von Hunger und Tod. Da die wehrfähigen Männer in der Regel schon zu Beginn der Deportationen getötet worden waren, war der Anteil der Alten, Frauen und Kinder sehr hoch. Es gibt zahlreiche Berichte ausländischer Beobachter, Angehöriger der ausländischen Missionen, Botschaften, Firmen und natürlich des deutschen Militärs über die Deportationen, über Massaker und über die Märsche und ihre Konsequenzen.

Insbesondere die Berichte der Angehörigen der deutschen Botschaften und Konsulate sind zahlreich und im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes einsehbar. In der Überlieferung der Preußischen Armee finden sich heute nur noch wenige Hinweise, bedingt durch die weitgehende Vernichtung der Unterlagen beim Brand des Heeresarchivs 1945. Mehr Hinweise finden sich in der Überlieferung der Kaiserlichen Marine, die ebenfalls mit eigenen Dienststellen im Osmanischen Reich präsent war. Und natürlich finden sich Äußerungen zu den Massakern in der privaten Korrespondenz deutscher Soldaten im Osmanischen Reich. Abscheu und Zustimmung halten sich dabei die Waage.

Im Osmanischen Reich befand sich bereits vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs eine deutsche Militärmission, deren Umfang sich im Krieg erheblich vergrößerte. Während des Krieges wurden zahlreiche Führungsstellen im osmanischen Heer und in der osmanischen Marine von deutschen Offizieren bekleidet. Komplette deutsche Einheiten, Verbände und Kommandobehörden befanden sich im Osmanischen Reich, eng verwoben mit den osmanischen Militärstrukturen und eingesetzt an den Fronten des Nahen Ostens, im Irak und auf der arabischen Halbinsel. Insgesamt dienten mehrere tausend deutsche Soldaten in den osmanischen Streitkräften. Insbesondere im Bereich der Logistik und des Eisenbahnwesens waren Deutsche auch unmittelbar an den Maßnahmen zur Deportation beteiligt.

Die deutsche Regierung hatte die Deportationen und Massaker weder veranlasst noch diesen in irgendeiner Form zugestimmt. Auch auf deutscher Regierungsseite wurde das Geschehen durchaus als barbarisches Verbrechen begriffen. Doch es unterblieb jeglicher Versuch, den Verbündeten von seinem Tun abzuhalten, ihn auch nur zu kritisieren. Zu wichtig erschien der Verbündete am Bosporus, als dass man es sich mit ihm hätte verderben wollen.

Die Zahl der Opfer zu beziffern ist schwierig und schwankt je nach Einschätzung zwischen 300.000 und 1,5 Millionen. Eine noch im Osmanischen Reich von offizieller Seite mehrfach genannte Zahl beziffert die armenischen Opfer mit etwa 800.000. Deutsche Stellen gingen zeitgleich von etwa der doppelten Menge aus.

An dieser Stelle werden einige beispielhafte Dokumente aus den Beständen der Abt. Militärarchiv des Bundesarchivs vorgestellt. Sie zeigen die sofortige Einschätzung der "Geschehnisse" durch die deutschen Behörden als von Staats wegen bewusst durchgeführte Vernichtung des armenischen Volkes. Und sie zeigen gleichzeitig eine erschreckende Gleichgültigkeit derselben deutschen Behörden.

Literaturauswahl:

  • Akçam, Taner: The Young Turks’ crime against humanity. The Armenian genocide and ethnic cleansing in the Ottoman Empire. Princeton 2012
  • Gottschlich, Jürgen: Beihilfe zum Völkermord. Deutschlands Rolle bei der Vernichtung der Armenier. Berlin 2015
  • Gust, Wolfgang: Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amts. Springe, 2005
  • Hesemann, Michael: Völkermord an den Armeniern. München, 2015
  • Hosfeld, Rolf: Tod in der Wüste. Der Völkermord an den Armeniern. München, 2015
  • Kevorkian, Raymond: The Armenian Genocide. A Complete History. London, New York 2011
  • Lepsius, Johannes: Bericht über die Lage des armenischen Volkes in der Türkei. Potsdam 1916 (Neuauflage Bad Schussenried 2011)