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PG - Zum Mitgliedschaftswesen der NSDAP

  • Nationalsozialismus (1933-1945)

Hintergrundinformationen

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Der Grundsatz der Freiwilligkeit

"Ein Zwang oder Druck, der Partei beizutreten, darf unter keinen Umständen ausgeübt werden, der Grundsatz der Freiwilligkeit als eines der wertvollsten und wesentlichsten Merkmale der Bewegung muss vielmehr voll aufrecht erhalten werden!" (Anordnung 24/37). In den Beständen des Bundesarchivs sind Grundsatzdokumente aber auch zahlreiche Fallbeispiele überliefert, welche belegen, dass die Parteibürokratie der NSDAP penibel funktionierte, das Aufnahmeverfahren sehr stark reglementiert war und grundsätzlich niemand ohne seine Mitwirkung in die NSDAP aufgenommen werden konnte. Die Reichsmitgliederkartei der NSDAP mit damals 14 Millionen Karteikarten war seit 1937 in feuersicheren Panzerschränken im sog. Karteisaal des Verwaltungsbaus der NSDAP am Königsplatz in München untergebracht. Der nach den Entwürfen des Architekten Paul Ludwig Troost entstandene "Verwaltungsbau" und der "Führerbau" bildeten zusammen mit den Sarkophagen der Märtyrer der NSDAP in den "Ehrentempeln" das neue Parteizentrum in München.