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Vor 100 Jahren: Die Weimarer Verfassung tritt in Kraft

"Und niemand übernimmt eine neue Belastung seines Gewissens, der diesen Eid leistet." - Auseinandersetzungen um die Vereidigung der Reichsbeamten auf die Verfassung

15.08.2019

Öffentlichkeitsarbeit

Schreiben des Ministeriums des Innern in Oldenburg an das Reichsministerium des Innern vom 22. August 1919 (Abschrift der Reichskanzlei vom 6. September 1919)

Das Ministerium des Innern in Oldenburg warf in seinem Schreiben Fragen zu Inhalt und Umfang der Verpflichtung von Beamten auf die Verfassung auf: Galten die durch den Eid geleisteten Verpflichtungen nur "bei Ausübung des Dienstes" oder waren Beamte verpflichtet, auch ausserhalb des Dienstes "für die Reichsverfassung einzutreten"?

Da die neue Reichsverfassung einen grundlegenden Wandel der Staatsform beinhaltete, wurde in Artikel 176 der Verfassung festgelegt, dass alle öffentlichen Beamten und Angehörigen der Wehrmacht auf die Verfassung zu vereidigen seien. Kern der Eidesformel war der Treueschwur auf die Verfassung.

Dieser Eid war jedoch keineswegs unumstritten. Aus verschiedenen Presseberichten und Eingaben an die Reichskanzlei wird deutlich, dass nicht alle Beamte in ihrem Selbstverständnis die Abschaffung der Monarchie verinnerlicht hatten.

In ausgewählten Dokumenten, die wir zu einer virtuellen Galerie im Quellenportal "Weimar - Die erste deutsche Demokratie" zusammengefasst haben, wird dies auch durch die Betonung des Unterschieds zwischen privater politischer Gesinnung und dem Treueschwur im dienstlichen Kontext deutlich.

Neben Dokumenten enthält die Galerie auch Fotos und eine Audioaufnahme der Rede von Friedrich Ebert vor der Nationalversammlung zu seiner Vereidigung als Reichspräsident am 21. August 1919.