Am 8. Januar 1958 klären die Außenminister der sechs Staaten die grundlegendsten Personalfragen. Walter Hallstein wird zum Präsidenten der EWG-Kommission ernannt, der Franzose Armand zum Präsidenten der EAG. Die anderen Positionen werden dem Proporz entsprechend an die anderen Mitgliedsstaaten verteilt.
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