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10. Mai 1933: Verbrennung von Büchern in Deutschland

  • Nationalsozialismus (1933-1945)

Hintergrundinformationen

„Aktion wider den undeutschen Geist“

In mehreren deutschen Städten brannten am 10. Mai 1933 tausende Bücher von jüdischen, sozialistischen, pazifistischen und anderen den Nationalsozialisten unliebsamen Autoren und Autorinnen. Der „Verbrennungsakt“ bildete den traurigen Höhepunkt der etwa vierwöchigen „Aktion wider den undeutschen Geist“. Urheberin der Kampagne war die von Nationalsozialisten durchdrungene Deutsche Studentenschaft.

Zu diesem „undeutschen“ Schrifttum, Belletristik, Publizistik und Fachbüchern vieler Disziplinen, das in „Schwarzen Listen“ erfasst, eingesammelt und vernichtet wurde, zählte man Werke bedeutender Schriftsteller, Publizistinnen und Wissenschaftler.

Zu diesen gehörten zum Beispiel: Heinrich Heine, Erich Kästner, Karl Marx, Sigmund Freud, Anna Seghers, Arnold und Stefan Zweig, Walter Benjamin, Joseph Roth, Else Lasker-Schüler, Erich Maria Remarque, Lion Feuchtwanger, Rosa Luxemburg, Bertold Brecht, Carl von Ossietzky und Kurt Tucholsky.

Bibliotheken, Buchhandlungen, selbst Privathaushalte sonderten die verfemten Schriften aus, die öffentlich auf den Straßen und Plätzen verbrannt wurden. Das Spektakel wurde propagandistisch begleitet. Die Zeitungen berichteten, der Rundfunk übertrug live, und an vielen dieser makabren Scheiterhaufen hielten Nationalsozialisten „Feuerreden“.

 

„Dort, wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen.“

Angehörige von NS-Organisationen hatten bereits vor dieser „Aktion“ Bücher aus Partei- und Gewerkschaftshäusern geplündert und vernichtet, und auch der 10. Mai bildete nicht den Endpunkt der „Aktion“. Vielmehr waren diese Geschehnisse nur der Auftakt zu weiteren Bücherverbrennungen, die bis in den Herbst 1933 hinein andauerten.

Parallel dazu begann eine beispiellose Verfolgung der Autoren selbst. Auf Denunziation, Schmähung und Berufsverbot folgte die Bedrohung gegen Leib und Leben. Das Diktum Heinrich Heines von 1821 wurde schreckliche Wirklichkeit für viele, die nicht rechtzeitig ins Exil entfliehen oder untertauchen konnten.

 

Archivgut des Bundes

Das Bundesarchiv verfügt über Schriftgut, Bild- und Filmmaterial sowie Tondokumente zu diesem Ereignis. Lesen Sie hierzu unser Inventar ausgewählten Archivguts des Bundesarchivs zum Thema.

Das Bundesarchiv digitalisiert sukzessive seine wichtigsten Bestände aus der Zeit des Nationalsozialismus. Eine Auswahl digitalisierter Unterlagen sehen Sie in unserer virtuellen Ausstellung.

Die hier vorgestellten Fotografien stammen aus den Beständen Bild 102 (Aktuelle-Bilder-Centrale, Georg Pahl) und Bild 183 (Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst/ADN). Sie dokumentieren das Geschehen am 10. Mai 1933 in Berlin. Das für die Ausstellung ausgewählte Schriftgut ist im Bestand NS 38 (Reichsstudentenführung / Nationalsozialistischer Deutscher Studentenbund) überliefert.

Das Flugblatt mit den zwölf Thesen „Wider den undeutschen Geist!“, das am 12. April 1933 veröffentlicht wurde, ist im Bestand NS 38 des Bundesarchivs nur als Kopie, gefertigt nach 1945, zugänglich (NS 38/2415, fol. 6a).

In den Archivalien NS 38/2415 und 2416 sind mehrere Originalfragmente der „Schwarzen Liste“ überliefert, in der die unliebsame Literatur erfasst wurde.

Weitere wichtige Bestände, die bei Recherchen zur Gleichschaltung des Kulturbetriebs und der Verfolgung von Schriftstellern, Publizistinnen und Wissenschaftlern im Nationalsozialismus beachtet werden sollten, sind: die Überlieferung des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (R4901), des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (R 55), der Reichskulturkammer, insbesondere der Reichsschrifttumskammer (R 56-V) und der Reichspressekammer (R 56-IV), sowie zahlreiche personenbezogene Vorgänge der Reichskulturkammer in der Sammlung „Berlin Document Center“ (R 9361-V).

 

Sabine Dumschat