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Das Luxemburger Abkommen

  • BRD (ab 1949)

Hintergrundinformationen

Am 10. September 1952 unterzeichneten im Rathaus von Luxemburg Konrad Adenauer für die Bundesrepublik Deutschland und Mosche Scharett, israelischer Außenminister, das „Luxemburger Abkommen“ zur finanziellen Unterstützung der Ansiedlung und Eingliederung jüdischer NS-Verfolgter in Israel in Form von Warenlieferungen und Dienstleistungen. Es gilt heute als Symbol und Grundlage für alle weiteren Regelungen zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts.

Ausgewählte Quellen aus den Beständen des Bundesarchivs ermöglichen einen Einblick in die Verhandlungen rund um das Luxemburger Abkommen.

Das Ende des Zweiten Weltkrieges und der Zusammenbruch des Nationalsozialismus beendeten nicht die Not von NS-Opfern und ihren Hinterbliebenen. Der neugegründete Staat Israel hatte zahlreiche Zuwanderinnen und Zuwanderer aufgenommen und Schwierigkeiten bei der Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger.

Bereits 1951 hatte die israelische Regierung versucht, über die Alliierten Wiedergutmachungsforderungen an Deutschland heranzutragen, was von diesen jedoch abgelehnt worden war. Sodann trat Israel in direkte Verhandlungen mit Deutschland, die aufgrund der ablehnenden Haltung beider Länder zunächst im Geheimen stattfanden. Am 27. September 1951 bekannte Konrad Adenauer vor dem Deutschen Bundestag in einer Regierungserklärung die Schuld Deutschlands sowie die Bereitschaft zu Verhandlungen mit Israel:

„Im Namen des deutschen Volkes sind aber unsagbare Verbrechen begangen worden, die zur moralischen und materiellen Wiedergutmachung verpflichten, sowohl hinsichtlich der individuellen Schäden, die Juden erlitten haben, als auch des jüdischen Eigentums […]. Die Bundesregierung ist bereit, gemeinsam mit Vertretern des Judentums und des Staates Israel, der so viele heimatlose jüdische Flüchtlinge aufgenommen hat, eine Lösung des materiellen Wiedergutmachungsproblems herbeizuführen, um damit den Weg zur seelischen Bereinigung unendlichen Leides zu erleichtern.“ (BArch B 136/1127)

Zu Verhandlungen mit der DDR, die ursprünglich einen Anteil der geforderten Zahlungen leisten sollte, ist es nicht gekommen. Die DDR, die sich nicht als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches verstand, verweigerte jegliche Verhandlungen zu Entschädigungen mit Israel.

Vor dem Hintergrund der von Adenauer geäußerten Zahlungsbereitschaft konstituierte sich aus 23 jüdischen Organisationen die „Conference on Jewish Material Claims Against Germany“ (Jewish Claims Conference, kurz JCC), die vor allem die Interessen der jüdischen Bevölkerung außerhalb Israels vertreten sollte. Zum Vorsitzenden wurde der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Nahum Goldmann, ernannt. Ein Treffen zwischen Nahum Goldmann und Konrad Adenauer folgte am 6. Dezember 1951.

In Israel waren die Verhandlungen mit der Bundesrepublik umstritten und lösten Proteste aus. Die Entschädigungszahlungen wurden als „Blutgeld“ von der Öffentlichkeit wie auch der israelischen Opposition (allen voran Menachem Begin) verurteilt und abgelehnt. Der Bundesrepublik wurde vorgeworfen, sie würde sich von ihren Schulden loskaufen wollen. Es kam zu Straßenschlachten in Israel sowie am 27. März zum Versuch eines Briefbombenattentats auf Bundeskanzler Konrad Adenauer, bei dem ein Brandmeister der Feuerwehr zu Tode kam. Zwei weitere Briefbomben waren an Mitglieder der deutschen Delegation gerichtet.

Auch innerhalb des Kabinetts von Adenauer war das Abkommen umstritten. Nach den ersten beiden Verhandlungsmonaten war man sich vor allem über die Höhe eines Angebotes an Israel uneinig, was in einem Rücktritt der deutschen Delegationsvorsitzenden gipfelte. Namentlich war es darüber hinaus Finanzminister Fritz Schäffer, der nur wenige Tage vor Finalisierung des geplanten Abkommens harsche Kritik an diesem formulierte und die Deckung des Haushalts in Gefahr sah. Bei der Ratifizierung des Vertrages 1953 wurde nur eine knappe Mehrheit erzielt.

Sechs Monate nach Beginn der Verhandlungen kam man zu einer Einigung. Im Luxemburger Abkommen wurde die finanzielle Last Israels, zur Ansiedelung jüdischer Flüchtlinge in Folge der Verbrechen des Nationalsozialismus anerkannt. Die Bundesrepublik sicherte Israel eine globale Erstattung in Höhe von 3 Milliarden DM zu, die in 14 Jahren zu zahlen oder als Warenlieferungen und Dienstleistungen zu erbringen seien.

Neben der Einigung über Zahlungen an Israel wurden mit der Jewish Claims Conference die sogenannten Haager Protokolle unterzeichnet. Deutschland verpflichtete sich mit dem 1. Haager Protokoll dazu, ein Gesetzgebungsverfahren zur Rückerstattung von Vermögen und individueller Entschädigung auf den Weg zu bringen. Im 2. Haager Protokoll sagte die Bundesrepublik Zahlungen in Höhe von 450 Millionen DM an die Jewish Claims Conference zur Unterstützung von Jüdinnen und Juden außerhalb Israels zu.