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Der lange Weg zur badischen Republik –
Die badischen Verfassungen von 1818 und 1919

Neunte Carl-Schurz-Vorlesung mit Prof. Dr. Ewald Grothe

Lebendig und informativ war der Vortrag von Prof. Dr. Ewald Grothe bei der neunten Carl-Schurz-Vorlesung

Seit 2010 veranstalten die Stadt Rastatt, der Förderverein Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte und das Bundesarchiv als Träger der Erinnerungsstätte gemeinsam am 23. Juli die Carl-Schurz-Vorlesung im Gedenken an das Ende der Revolution von 1848/49. Von Freiwilligen aus anderen deutschen Staaten und aus ganz Europa unterstützt, hatten sich badische Soldaten und Revolutionäre Ende Juni 1849 in der Festung Rastatt gegen die vorrückenden Bundestruppen verschanzt, mussten aber am 23. Juli vor der Übermacht kapitulieren. Carl Schurz, dem Namensgeber der Vorlesungsreihe, gelang die abenteuerliche Flucht aus der eingeschlossenen Festung. Er emigrierte in die USA, wo er als Redakteur und Anwalt arbeitete, im Amerikanischen Bürgerkrieg als General auf Seiten der Nordstaaten kämpfte und 1877 sogar Innenminister wurde.

In diesem Jahr referierte der Historiker, Verfassungsrechtler und Leiter des Archivs des Liberalismus der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in Gummersbach, Prof. Dr. Ewald Grothe, zum Thema „Der lange Weg zur Republik - Die badischen Verfassungen von 1818 und 1919“.

Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch hob in seiner Begrüßungsrede im Theatersaal der Rastatter Reithalle hervor, dass in der Stadt an der Murg bereits 1849 für die deutsche Republik und eine freiheitliche Verfassung gekämpft wurde. Hier in Rastatt werde dieses geschichtliche Erbe hochgehalten. Der Vorsitzende des Fördervereins Erinnerungsstätte, Prof. Gunter Kaufmann, bekräftigte: „Die Ideen der Freiheit haben überlebt!“ Auf den schwierigen Weg von der Weimarer Verfassung von 1919 zum Grundgesetz der Bundesrepublik ging der Leitende Archivdirektor Dr. Edgar Büttner ein.

Die Schaffung eines modernen demokratischen Verfassungsstaates dauerte in Deutschland rund einhundert Jahre: von den ersten Konstitutionen in der napoleonischen Ära bis zur Republikgründung nach der Novemberrevolution 1918. Anhand historischer Abbildungen und Dokumente setzte sich Prof. Grothe mit der Frage von Kontinuität und Wandel in der badischen Verfassungsgeschichte auseinander. „Es war ein langer Weg zur Republik“, betonte er. Die 1818 von Großherzog Karl „von oben“ erlassene monarchisch-konstitutionelle Verfassung schuf die Voraussetzung dafür, dass das seit Anfang des 19. Jahrhunderts auf ein Mehrfaches seiner ursprünglichen Größe gewachsene Baden zu einer Einheit wurde. „Hier lag die Geburtsstunde des badischen Volkes. Der Badener kam 1818 zur Welt!“, schlussfolgerte Ewald Grothe. Die badische Verfassung sei die „freisinnigste“ in Europa gewesen.

Am Ende des Ersten Weltkrieges erreichte die in Kiel ausgebrochene Revolution auch Baden, wo eine alle Parteien umfassende Volksregierung die Macht übernahm, die am 14. November 1918 die freie Republik Baden ausrief. Bei den folgenden Wahlen konnten erstmals in Deutschland auch Frauen wählen und gewählt werden. Baden gab sich 1919 die erste demokratische Landesverfassung Deutschlands, die am 13. April 1919 in der ersten deutschen Volksabstimmung bestätigt wurde. In den Paragraphen 1 und 2 war nachzulesen: „Baden ist eine demokratische Republik“ und „Träger der Staatsgewalt ist das badische Volk“.

An den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an.