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Verfahrensakten des Bundesverfassungsgerichts von 1951 bis 1990 vollständig erschlossen

Hollmann: „Wichtiges Spiegelbild großer gesellschaftspolitischer Debatten“

11.09.2023

Öffentlichkeitsarbeit

Verfahrensakten zum väterlichen "Stichentscheid"

Das Bundesarchiv hat 110.000 Verfahrensakten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus der Zeit von dessen Gründung 1951 bis einschließlich 1990 erfolgreich bewertet und erschlossen. Mit dem Abschluss des 2016 gestarteten Projekts liegt nun eine umfangreiche Quellensammlung zur Arbeit des höchsten deutschen Gerichts vor. Die Unterlagen bestehen in der Regel aus Verfahrensakten, Beiheften, Handakten und Anlagenbänden und gewähren detaillierte Einblicke in die Arbeitsweise und Entscheidungsfindung des Gerichts.

So liegen vor allem für die 1950er und 1960er Jahre die persönlichen Handakten einiger Richterinnen und Richter vor. Daran werden etwa die Bemühungen der ersten Richterin am Bundesverfassungsgericht Erna Scheffler für die Gleichberechtigung von Mann und Frau deutlich. Verfahrensakten finden sich auch zu Grundsatzentscheidungen zum Deutschlandvertrag, zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG), zum KPD-Verbot, zum Apotheken-Urteil, Lüth-Urteil oder zur Entscheidung in Sachen „Deutschland-Fernsehen“. Der sogenannte Bestand B 237 bietet damit auch der Forschung interessante Einblicke. 

Der Präsident des Bundesarchivs Michael Hollmann sagt: „Diese wichtigen Unterlagen liefern ein Spiegelbild der großen gesellschaftspolitischen Debatten in der Bundesrepublik. Indem sie auch den Weg hin zu den Urteilen und Entscheidungen abbilden, machen sie Zeitgeschichte lebendig und nachvollziehbar. Dem Bundesverfassungsgericht bin ich dankbar für die gute Zusammenarbeit. Seine Praxis, Akten abzugeben, setzt Maßstäbe für die Transparenz richterlichen Handelns, von der ich hoffe, dass sie für die dritte Gewalt insgesamt beispielgebend sind.“

Nach § 35b BVerfGG stehen die Verfahrensakten in der Regel 30 Jahre nach Abschluss des Verfahrens für die Benutzung zur Verfügung, während dies für „Entwürfe von Urteilen, Beschlüssen und Verfügungen, Arbeiten zu ihrer Vorbereitung und Dokumente, die Abstimmungen betreffen“ nach 60 Jahren gilt.

Die bearbeiteten Verfahrensakten waren auf Grundlage zweier Vereinbarungen mit dem BVerfG aus den Jahren 1979 und 2000 mit ungeklärtem Rechtsstatus als Altregistraturgut an das Bundesarchiv abgegeben worden und erst mit der Ergänzung des § 35b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) im Jahr 2013 zu Archivgut des Bundes geworden.

Ergänzt wird der staatliche Bestand durch zahlreiche Nachlässe von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts, darunter der zuletzt durch die Projektgruppe bearbeitete Nachlass N 1440 Helmut Simon.

Die Unterlagen des Bestandes B 237 Bundesverfassungsgericht sind über invenio unter dem Link https://invenio.bundesarchiv.de/basys2-invenio/direktlink/fc071736-d5b4-4172-8fd8-edb8ab1b1be0/ recherchierbar.

Auf der Internetseite des Bundesarchivs sind zu einigen zeitgeschichtlich besonders bedeutenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht virtuelle Ausstellungen zu sehen:

Apotheken-Urteil: https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Virtuelle-Ausstellungen/2018-10-15_bverfg-akten-apotheken-urteil.html

Lüth-Urteil: https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Virtuelle-Ausstellungen/2018-01-23_bverfg-akten-lueth-urteil.html

Stich-Entscheid: https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Virtuelle-Ausstellungen/2020-06-22_bverfg-stichentscheid-urteil.html

Deutschland-Fernsehen: https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Virtuelle-Ausstellungen/2021-04-16_bverfg-akten-rundfunkurteil.html