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Bild Bundesarchiv Koblenz

Luftbild des Bundesarchivs in Koblenz, Quelle: BArch, B 198 Bild-2016-0922-001 / Weber, Günter

Pressemitteilung

Das Bundesarchiv bekommt eine neue Rechtsgrundlage

Das "Gesetz zur Neuregelung des Bundesarchivrechts" wurde am 19. Januar 2017 vom Bundestag verabschiedet.

Der Bundestag hat am 19. Januar 2017 in zweiter und dritter Lesung das "Gesetz zur Neuregelung des Bundesarchivrechts" verabschiedet. Damit wird das aus dem Jahr 1988 stammende und seitdem mehrfach behutsam novellierte Bundesarchivgesetz durch eine grundlegende Neufassung ersetzt.

Eine entscheidende Verbesserung für die Benutzung besteht aus Sicht des Bundesarchivs in der Verkürzung der personenbezogenen Schutzfristen von 30 auf 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person. Auch der nunmehr bestehende gesetzliche Auftrag zur Digitalisierung und Bereitstellung von Archivgut im Internet begegnet zeitgemäßen Erwartungen der Öffentlichkeit. Das Bundesarchiv begrüßt ebenso die Aufnahme einer Sollvorschrift zur Anbietung von Unterlagen durch die Bundesbehörden nach spätestens 30 Jahren und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Zwischenarchiv und das digitale Zwischenarchiv.

Einzelne Regelungen bleiben allerdings hinter den Erwartungen des Bundesarchivs und der archivischen Fachwelt zurück. So wurde z.B. bei Registerdaten, denen eine große Bedeutung für die Geschichte der deutschen Gesellschaft wie auch für die Geschichte einzelner Familien zukommt, zugunsten des Datenschutzes und gegen die Möglichkeit der Archivierung entschieden. Die Weiterentwicklung des Archivrechts wird sich auch an der gesellschaftlichen Akzeptanz auszurichten haben. Insgesamt bietet das novellierte Bundesarchivgesetz aber eine deutlich verbesserte Basis für die Arbeit des Bundesarchivs im digitalen Zeitalter.

Bundesarchivgesetz

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Elmar Kramer, Stellv. Pressesprecher

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Elmar Kramer

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