Die Unterlagen, die das Bundesarchiv verwahrt, sind bei zentralen Stellen des Heiligen Römischen Reiches (1495-1806), des Deutschen Bundes (1815-1866), des Deutschen Reiches (1867/71-1945), der Besatzungszonen (1945-1949), der Deutschen Demokratischen Republik (1949-1990) und der Bundesrepublik Deutschland (seit 1949) entstanden.
Das Bundesarchiv entscheidet, ob die Unterlagen "archivwürdig" sind, das heißt ob ihnen bleibender Wert für die Erforschung und das Verständnis von Geschichte und Gegenwart, für die Sicherung berechtigter Interessen der Bürgerinnen und Bürger oder für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zukommt.
Das Bundesarchiv sammelt auch schriftliche Nachlässe von bedeutenden Personen, Unterlagen von Parteien, Verbänden und Vereinen mit überregionaler Bedeutung sowie publizistische Quellen.
Das Bundesarchiv gewährleistet den Zugang zum Archivgut des Bundes unter Wahrung des Schutzes privater oder öffentlicher Belange. Grundsätzlich hat jede Person das Recht, auf Antrag Archivgut des Bundes zu nutzen. Informationen über das Archivgut stellt das Bundesarchiv auf mehreren Rechercheplattformen bereit. Ein geringer, aber stetig wachsender Teil der Bestände steht über diese Rechercheplattformen auch in digitaler Form zur Online-Nutzung bereit.
Zu den Aufgaben des Bundesarchivs gehört auch die Edition
- der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung,
- der Serie Dokumente zur Deutschlandpolitik und
- der Akten der Reichskanzlei.
Die Akten der Reichskanzlei werden in Zusammenarbeit mit der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften herausgegeben.