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Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Bundesarchivs bearbeiten einen Antrag., Quelle: BArch, B 198 Bild 20170220-39 / Fotograf: Nobel, Jürgen

Anfragen an das Bundesarchiv

Auf einen Blick: Wie Sie mit uns in Kontakt treten und Einsicht in das Archivgut erhalten, finden Sie auf dieser Seite.

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1. Schritt: Formlose E-Mail, Post oder Kontaktformular

Für eine schriftliche Auskunft richten Sie bitte eine formlose Anfrage per E-Mail, Post oder Kontaktformular an das Bundesarchiv. Die Anfrage muss das Thema und den Zweck Ihrer Nachforschungen enthalten. Die entsprechenden E-Mail- und Kontaktadressen finden Sie auf der Seite unserer Ansprechpartner.

2. Schritt: Ausfüllen der Antragsformulare

Gegebenenfalls werden Sie im weiteren Verfahren aus rechtlichen Gründen gebeten, einen förmlichen Benutzungsantrag auszufüllen, zu unterschreiben und zurückzusenden. Damit verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes sowie der Benutzungsverordnung und der Besonderen Gebührenverordnung BKM.

Wenn Sie nach personenbezogenen Informationen über deutsche Militärangehörige suchen, füllen Sie am besten gemeinsam mit dem Benutzungsantrag den "Auftrag für eine Recherche über Militärangehörige (PDF, 0.91 MB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)" aus. Diesen senden Sie unterschrieben und gescannt oder auf dem Postweg an das Bundesarchiv. Die Kontaktadressen hängen vom gesuchten Militärangehörigen ab. Die entsprechenden Adressen finden Sie auf unserer Seite zur Recherche nach personenbezogenen Unterlagen militärischer Herkunft bis 1945.

Wenn Sie nach personenbezogenen Informationen zu deutschen Zivilpersonen mit einem Wohnort vor 1946 in den ehemaligen deutschen Ost- oder osteuropäischen Siedlungsgebieten suchen, können Sie den "Auftrag für eine personenbezogene Recherche in Archivgut des Lastenausgleichsarchivs (PDF, 163 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)" ausfüllen und ihn unterschrieben als Anlage zu Ihrem Benutzungsantrag an die Außenstelle Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv) des Bundesarchivs senden. Die E-Mailadresse lautet: laa@bundesarchiv.de.

Wenn Sie Einsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erhalten wollen, stellen Sie einen Antrag auf Akteneinsicht im Stasi-Unterlagen-Archiv. Die Antragsdokumente sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Seite "Stasi-Unterlagen einsehen".

3. Schritt: Einsicht in die Unterlagen

Welche Unterlagen genau für Sie die wichtigsten sind, können oft nur Sie selbst durch einen persönlichen Besuch im Bundesarchiv feststellen. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen privaten Recherchedienst mit den Nachforschungen zu beauftragen. Hinweise zur Vorbereitung Ihres Besuchs in einem unserer Lesesäle erhalten Sie auf der Seite "Archivbesuch vor Ort". Eine Erstellung von Reproduktionen von Archivgut ist möglich.

Zur Einsicht in Stasi-Unterlagen werden Sie an einen Standort des Stasi-Unterlagen-Archivs Ihrer Wahl eingeladen, so wie in Ihrem Antrag angegeben. Wenn Sie nicht zur persönlichen Akteneinsicht reisen können oder möchten, beantragen Sie bitte gleich die Herausgabe von Duplikaten (Kopien) durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes auf dem Antragsformular. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Stasi-Unterlagen einsehen“.

4. Schritt: Gebührenbescheid

Soweit auf Ihre Anfrage das Bundesarchiv selbst kleinere Nachforschungen durchführt, sind diese in der Regel gebührenpflichtig. In der Besonderen Gebührenverordnung (BKM) ist dies unter Abschnitt 1 Bundesarchivgesetz des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses nachzulesen. Einen Gebührenbescheid erhalten Sie per Post.

Betroffene, Dritte und nahe Angehörige sind bei der Akteneinsicht in Stasi-Unterlagen von der Erhebung der Gebühren und Auslagen befreit. Für die Anfertigung von Kopien ist eine Gebühr zu zahlen. Die Einzelheiten können Sie der Kostenordnung und dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis entnehmen.