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Mitarbeitender des Bundesarchivs prüft Filmmaterial am Computer

Mitarbeitender des Bundesarchivs prüft Filmmaterial, Quelle: BArch, Bild 198 Bild-2020-1015-002 / Nobel, Jürgen

Film: Übernahme, Filmförderung, Filmregister

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  • Eine Mitarbeiterin mit Handschuhen spannt eine Filmrolle auf.
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    Übernahme von Filmen

  • Bildausschnitt eines Filmabspielgeräts
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    Einreichung von BKM-Anträgen auf Filmförderung

  • Behandschuhte Hände an einem Filmabspielgerät
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    Abgabe von archivischen Sicherungskopien geförderter Filme

  • Mitarbeiter an einem Filmabspielgerät
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    Deutsches Filmregister

Filmarchiv des Bundesarchivs

Das Bundesarchiv archiviert als das zentrale deutsche Filmarchiv das deutsche Filmkulturerbe und dokumentiert mit seinen Beständen deutsche Filmgeschichte seit 1895. Hier werden Dokumentar- und Spielfilme, Fotografien und Plakate und andere filmbegleitende Materialien von historischer und kultureller Bedeutung aufbewahrt. Aufgabe ist es, das deutsche Filmgut und die begleitende Überlieferung auf Dauer zu sichern und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Grundlage hierfür bildet das Bundesarchivgesetz, das auch die Wahrung der Rechte Dritter, insbesondere von Urheber– und Verwertungsrechten, sicherstellt.

Das Bundesarchiv verfügt über klimatisierte Filmlager sowie für die analoge und digitale Restaurierung ausgebildete Fachkräfte. Im Digitalen Magazin des Bundesarchivs werden digitale Filmformate gesichert.

Alle Filme werden in der Film-Datenbank Basys3-Film erfasst, dort inhaltlich beschrieben und verschlagwortet, so dass deren Recherche und Nutzung möglich wird. Filmografische Daten können im Digitalen Lesesaal recherchiert werden.

Die Filmbestände des Bundesarchivs gliedern sich im Wesentlichen in vier Gruppen:

  1. Filme, die als Eigenproduktionen oder im Auftrag der Bundesverwaltung produziert wurden. Die im Bundesarchivgesetz bezeichneten Stellen des Bundes sind verpflichtet, diese dem Bundesarchiv anzubieten, wenn die Filme nicht mehr für die Aufgabenwahrnehmung benötigt werden.
  2. Filme, die aus dem Besitz des Deutschen Reiches oder der DDR auf den Bund übergegangen sind.
  3. Archivische Sicherungskopien von Filmen, die nach dem Filmförderungsgesetz gefördert wurden.
  4. Filme, die dem Bundesarchiv von privaten und institutionellen Abgebern als Depositum oder Schenkung überlassen wurden.

Was übernimmt das Filmarchiv im Bundesarchiv?

Das Bundesarchiv archiviert Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme oder auch Privat- und Amateurfilme. Von besonderem Interesse sind dabei Filme, die im Kino oder auf Festivals liefen oder zeitgeschichtliche Zeugnisse darstellen. Dies betrifft Filme, die in Deutschland oder unter deutscher Beteiligung produziert wurden. Es ist das Ziel, die deutsche Filmproduktion insgesamt in einer repräsentativen Auswahl abzubilden.

Das Bundesarchiv übernimmt nur Filme im Endschnitt, keine Schnittreste und Produktionsvorstufen wie Arbeits-, Schnittkopien, Mischbänder usw.

Fernsehproduktionen werden durch das Bundesarchiv nicht übernommen. Hierfür zuständig sind das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA) und die jeweiligen Archive der Fernsehanstalten.

Kontakt

Serviceteam Abteilung Filmarchiv

Telefon: 030 18 7770-1151
E-Mail: berlin@bundesarchiv.de