Aussonderung von Unterlagen
Nach dem Bundesarchivgesetz haben die öffentlichen Stellen des Bundes ihre nicht mehr benötigten analogen und elektronischen Unterlagen sowie weitere Unterlagen (Film, Bild u. a.) dem Bundesarchiv anzubieten. Unsere auf Auslagerung und Abgabe spezialisierten Referate unterstützen Sie dabei.
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