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Zwei Mitarbeiterinnen des Bundesarchivs vor einem Computerbildschirm

Mitarbeiterinnen des Bundesarchivs vor einem Computerbildschirm, Quelle: BArch, B 198 Bild-2017-0301-027

Aussonderung von Unterlagen

Nach dem Bundesarchivgesetz haben die öffentlichen Stellen des Bundes ihre nicht mehr benötigten analogen und elektronischen Unterlagen sowie weitere Unterlagen (Film, Bild u. a.) dem Bundesarchiv anzubieten. Unsere auf Auslagerung und Abgabe spezialisierten Referate unterstützen Sie dabei.

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Aussonderung analoger Unterlagen und elektronischer Akten

Hinweise zur Aussonderung von Fachinformationen

Aussonderung von Verschlusssachen, Personal- und Organisationsunterlagen

  • Nahaufnahme eines Dokuments mit dem Stempel 'Geheim'
    Seite

    Verschlusssachen

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    Personalunterlagen

  • Seite

    Organisationsunterlagen