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Ausschnitt der ersten Seite des Bundesarchivgesetzes

Quelle: BArch, B 198 Bild-2024-0716-002

Rechtsgrundlagen

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Bundesarchivgesetz

Das Bundesarchiv hat die Aufgabe, das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten. Es gewährleistet den Zugang zum Archivgut des Bundes unter Wahrung des Schutzes privater oder öffentlicher Belange.

Zum Gesetz

Stasi-Unterlagen-Gesetz

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) ist die gesetzliche Grundlage für den Zugang zu den Stasi-Unterlagen.

Zum Stasi-Unterlagen-Gesetz

Benutzungsverordnung

Die Benutzungsverordnung regelt die Nutzung von Archivgut des Bundesarchivs. Archivgut beim Bundesarchiv steht jedermann auf Antrag nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes und dieser Verordnung zur Benutzung offen.

Zur Verordnung

Gebührenverordnung

Im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden.

Zur Verordnung

Erlass über die Errichtung der SAPMO

Die „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ im Bundesarchiv wurde mit Erlass vom 6. April 1992 errichtet. Vor dem Hintergrund der Neufassung des Bundesarchivgesetzes und weiterer veränderter Gegebenheiten erging am 4. Mai 2022 ein Änderungserlass der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der wiederum am 5. Mai 2025 geändert wurde. Dieser Erlass regelt nun die Arbeit der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ im Bundesarchiv.

Zum Erlass

Gesetz über die Einrichtung des Lastenausgleichsarchivs

Das Gesetz über die Einrichtung des Lastenausgleichsarchivs regelt die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts (KrArchG) durch das Bundesarchiv.

Zum Gesetz

Vereinbarung über die Übernahme der Unterlagen der Zentralen Stelle

Durch Verwaltungsvereinbarung der Justizminister und -senatoren vom 6. November 1958 wurde die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg als gemeinschaftliche Einrichtung der damaligen Bundesländer errichtet.

Zur Vereinbarung

Benutzersaalordnung für das Bundesarchiv

Zur Sicherung und geordneten Benutzung von Archivgut im Bundesarchiv ergeht folgende Verordnung für die Nutzung von Archivgut des Bundes in den Benutzersälen.

Zur Nutzersaalordnung

Bibliothek des Bundesarchivs, Allgemeine Benutzungsordnung zur öffentlichen Nutzung

Hier finden Sie die Regelungen zur öffentlichen Benutzung der Bibliothek des Bundesarchivs.

Zum Download: Bibliothek des Bundesarchivs, Allgemeine Benutzungsordnung zur öffentlichen Nutzung (PDF, 158 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Hinweis zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Mit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zum 1. Januar 2006 hat jede Person nach Maßgabe des IFG einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Zum Gesetz

Hinweise zur Nachnutzung von online gestelltem Archivgut des Bundes

Da es private und öffentliche Interessen wahren muss, ist auch dem Bundesarchiv selbst die öffentliche Zugänglichmachung von Archivgut im Internet oftmals nicht möglich. Zu beachten sind nicht zuletzt die Interessen von Urhebern und Inhabern von Leistungsschutz- bzw. verwandten Schutzrechten.

Zu den Hinweisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundesarchivs

Die AGB gelten für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Kauf oder die Herstellung von Waren.

Zu den AGB