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Ausschnitt der ersten Seite des Bundesarchivgesetzes

Quelle: BArch, B 198 Bild-2024-0716-002

Rechtsgrundlagen

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Bundesarchivgesetz

Das Bundesarchiv hat die Aufgabe, das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten. Es gewährleistet den Zugang zum Archivgut des Bundes unter Wahrung des Schutzes privater oder öffentlicher Belange.

Zum Gesetz

Stasi-Unterlagen-Gesetz und Kostenordnung des Stasi-Unterlagen-Archivs

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StuG) ist zusammen mit dem Bundesarchivgesetz (BArchG) die gesetzliche Grundlage für den Zugang zu den Stasi-Unterlagen. Eine Kostenordnung regelt, ob und in welcher Höhe Gebühren und Auslagen bei einer Akteneinsicht zu entrichten sind.

Zum Stasi-Unterlagen-Gesetz und zur Kostenordnung

Benutzungsverordnung

Die Benutzungsverordnung regelt die Nutzung von Archivgut des Bundesarchivs. Archivgut beim Bundesarchiv steht jedermann auf Antrag nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes und dieser Verordnung zur Benutzung offen.

Zur Verordnung

Gebührenverordnung

Im Zuständigkeitsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden.

Zur Verordnung

Erlass über die Errichtung der SAPMO

Der Änderungserlass der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien regelt die Arbeit der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ im Bundesarchiv seit 4. Mai 2022.

Zum Erlass

Gesetz über die Einrichtung des Lastenausgleichsarchivs

Das Gesetz über die Einrichtung des Lastenausgleichsarchivs regelt die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts (KrArchG) durch das Bundesarchiv.

Zum Gesetz

Vereinbarung über die Übernahme der Unterlagen der Zentralen Stelle

Durch Verwaltungsvereinbarung der Justizminister und -senatoren vom 6. November 1958 wurde die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg als gemeinschaftliche Einrichtung der damaligen Bundesländer errichtet.

Zur Vereinbarung

Benutzersaalordnung für das Bundesarchiv

Zur Sicherung und geordneten Benutzung von Archivgut im Bundesarchiv ergeht folgende Verordnung für die Nutzung von Archivgut des Bundes in den Benutzersälen.

Zur Nutzersaalordnung

Benutzungsordnung der Bibliothek der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR

Die Benutzung der Bibliothek der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv ist durch eine Benutzungsordnung geregelt. Sie wurde auf der Grundlage des Erlasses über die Errichtung der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR vom 6. April 1992 (GMBl. S. 310) am 24. Januar 1994 durch das Kuratorium der Stiftung beschlossen.

Zum Download: Benutzungsordnung der Bibliothek der SAPMO (PDF, 63 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Hinweis zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Mit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zum 1. Januar 2006 hat jede Person nach Maßgabe des IFG einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Zum Gesetz

Hinweise zur Nachnutzung von online gestelltem Archivgut des Bundes

Da es private und öffentliche Interessen wahren muss, ist auch dem Bundesarchiv selbst die öffentliche Zugänglichmachung von Archivgut im Internet oftmals nicht möglich. Zu beachten sind nicht zuletzt die Interessen von Urhebern und Inhabern von Leistungsschutz- bzw. verwandten Schutzrechten.

Zu den Hinweisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundesarchivs

Die AGB gelten für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Kauf oder die Herstellung von Waren.

Zu den AGB