Direkt zum Seiteninhalt springen

Einreichung von BKM-Anträgen auf Filmförderung

Mit der Verabschiedung des novellierten Filmförderungsgesetzes (FFG 2025) hat sich zum 1. Januar 2025 das Förderportfolio der Filmförderungsanstalt FFA erweitert. Seit Jahresbeginn integriert sie die bisherige kulturelle Filmförderung des BKM in ihren Zuständigkeitsbereich und verantwortet damit die Filmförderungsprogramme auf Bundesebene: die Filmförderung nach dem novellierten FFG, die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes, den Deutschen Filmförderfonds DFFF und den German Motion Picture Fund GMPF.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die entsprechenden Ansprechpersonen der FFA.

Links zur Filmförderung