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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundesarchivs

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AGB Publikationsbestellungen (Stand: 13.02.2024)

1. Geltungsbereich

Für alle mit der Bundesrepublik Deutschland/Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv abgeschlossenen Verträge über die auf unserer Webseite bestellbaren Publikationen, Flyer und sonst erhältlichen Medien sowie für alle unter Ziffer 3 (3) beschriebenen Bestellungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB). Sie sind Bestandteil einer jeden zwischen uns und unseren Kundinnen und Kunden (nachfolgend: Besteller) abgeschlossenen Vereinbarung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragspartner und Kontaktdaten (Beratungen, Reklamationen, Beschwerden)

(1) Der Vertrag kommt zustande mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, diese vertreten durch das Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv, vertreten durch den Präsidenten des Bundesarchivs, Potsdamer Str. 1, 56075 Koblenz.

(2) Beratungen zum Medienangebot erhalten Sie montags bis freitags zwischen 8.00 und 14.00 Uhr beim Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv unter der Tel.: +49  (0)30 18 665-7777 und per E-Mail unter: publikation.stasiunterlagenarchiv@bundesarchiv.de.

(3) Bei Anfragen zu Ihrer Bestellung (z. B. zum Versandstatus) sowie bei Problemen mit der Lieferung (z. B. bei Reklamationen) oder dem Zahlungsverkehr wenden Sie sich bitte direkt an uns:

E-Mail: publikation.stasiunterlagenarchiv@bundesarchiv.de
Tel.: +49  (0)30 18 665-7777
Fax: +49  (0)30 18 665-6709

Damit Ihre Anfrage umgehend bearbeitet werden kann, geben Sie bitte stets Ihre Bestelldaten (Name und Anschrift bzw. Bestellnummer) an.

3. Bestellabgabe und Schritte zum Vertragsschluss

(1) Der Besteller kann aus dem verfügbaren Sortiment unter der Gesamtübersicht der Publikationen auswählen und diese über die Schaltfläche “zum Warenkorb hinzufügen” im elektronischen Warenkorb sammeln. Die Darstellung unserer Medien im Warenkorb, in unseren Publikationen sowie in verschiedenen Flyern wie z. B. dem Publikationsverzeichnis stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellabgabe dar.

(2) Bestellungen sind nach Möglichkeit über die Online-Gesamtübersicht der Publikationen des Stasi-Unterlagen-Archiv unter www.bundesarchiv.de/stasi-unterlagen-archiv/publikationen abzugeben. Durch Anklicken der Schaltfläche "Kostenpflichtig bestellen" bzw. "Bestellen" (bei kostenfreien Bestellungen) geben Sie eine verbindliche Bestellung für die im Warenkorb enthaltenen Medien ab. Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail eine Bestell­bestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Angebots darstellt, sondern lediglich den Eingang der Bestellung bestätigt. Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Auslieferung der bestellten Medien bzw. der Zustellung der Rechnung.

(3) Alternativ ist die Abgabe schriftlicher Bestellungen (individuelle Schreiben/standardisierte Bestellscheine) über folgende Kontaktdaten möglich:

Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv
Publikationen
10106 Berlin

E-Mail: publikation.stasiunterlagenarchiv@bundesarchiv.de
Fax: 030 18 665-6709

Bei schriftlichen Bestellungen ist eine schriftliche Einverständniserklärung bzgl. der Geltung unserer AGB zwingend erforderlich. Durch den Versand einer schriftlichen Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Die Annahme des Angebots durch das StUA erfolgt durch Auslieferung der bestellten Medien bzw. mit Zustellung der Rechnung.

(4) Bestellungen mit Rechnungs- oder Lieferadresse außerhalb des SEPA-Zahlungsraums und mit einem Gesamtbestellwert von mindestens 50 € können nur per E-Mail an publikation.stasiunterlagenarchiv@bundesarchiv.de abgegeben werden. Das StUA behält sich vor, diese Bestellungen nur gegen Vorkassenzahlung auszuführen (s. Ziffer 7 (2)). Es ist als Verwendungszweck das Kassenzeichen anzugeben.

4. Vertragstext

Der Vertragstext wird auf unserem internen System gespeichert. Die AGB können Sie jederzeit unter www.bundesarchiv.de/agb/ einsehen. Die Bestelldaten werden Ihnen bei Bestellungen im Online-Shop per E-Mail übermittelt. Die AGB sind unter dem angegebenen Link (PDF, 92 KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm) einsehbar und können zum Abspeichern heruntergeladen werden.

5. Nutzungsbeschränkungen der Medien des StUA

(1) Die Medien des StUA sind grundsätzlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine gewerbliche Nutzung ist nur dem Buchhandel im Rahmen von Ziffer 6 (2) gestattet.

(2) Eine Nutzung oder Weitergabe der Medien des StUA zu Zwecken der Wahlwerbung ist untersagt.

(3) Aus Lizenzgründen dürfen einige Medien nicht in allen Ländern genutzt werden. Nähere Einzelheiten finden Sie direkt bei den betroffenen Medien in der Produkt­beschreibung.

(4) Nicht alle DVDs und CDs im Sortiment des StUA enthalten eine Lizenz zum nicht-gewerblichen Verleih und zur nicht-gewerblichen öffentlichen Vorführung (V+Ö-Rechte). Nähere Einzelheiten finden Sie direkt bei den betroffenen Medien in der Produktbeschreibung.

6. Schutzgebühr

(1) Das StUA stellt viele seiner Informationsmedien nur gegen Zahlung einer Schutzgebühr zur Verfügung. Die anfallende Schutzgebühr wird im Online-Shop, in den Publikationen sowie auf den entsprechenden Werbeflyern direkt neben den einzelnen Medien angezeigt.

(2) An den Buchhandel erfolgt die Abgabe zu einer um 50% reduzierten Schutzgebühr. Gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises erfolgt die Abgabe an Multiplikatoren, Schüler, Studierende und Bildungseinrichtungen zu einer ermäßigten Schutzgebühr:

Schutzgebühr bei Einzelabgabe Ermäßigte Schutzgebühr bei Einzelabgabe an Multiplikatoren, Schüler, Studierende, Bildungseinrichtungen Ermäßigte Schutzgebühr bei Abgaben in größeren Mengen (mind. 5 Exemplare) an Bildungseinrichtungen
15,00 € 7,50 € 4,00 €
12,00 € 6,00 € 3,00 €
10,00 € 5,00 € 2,00 €
5,00 € 2,50 € 1,00 €
4,00 € 2,00 € 1,00 €
2,50 € 2,50 € 1,00 €
2,00 € 2,00 € 1,00 €

 

7. Lieferzeiten, Versandkosten und Lieferbestimmungen

(1) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand. Das Versandrisiko trägt der Anbieter, wenn der Besteller Verbraucher ist. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Die Lieferzeiten sind abhängig vom Versandgewicht und dem Sendungsziel. Sie betragen innerhalb Deutschlands in der Regel ca. 7 Werktage, im internationalen Versand kommt es gelegentlich zu längeren Postlaufzeiten. Versandkosten werden nicht erhoben. Allerdings erhebt das StUA seit dem 1. Januar 2024 eine pauschale Auslage in Höhe von 1,60 Euro für Verpackung und Beförderung beim Versand von mehr als einer Publikation. Auf eine Auswahl zum kostenlosen Download bereitgestellter Publikationen des StUA wird hingewiesen.  

(3) Bei Lieferungen ins außereuropäische Ausland können dem Empfänger seitens des Empfängerlandes weitere Kosten in Form von Einfuhrzöllen oder Steuern entstehen.

(4) Der Besteller/die Bestellerin trägt Sorge dafür, dass die Annahme der Lieferung auch während der Abwesenheit gewährleistet ist.

(5) Liegt eine Bestellung mit Vorkassenzahlung nach Ziffer 3 (4) vor, wird diese erst nach Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unser Konto ausgeführt.

(6) Die Adressierung von DHL-Packstationen oder Postfilialen ist nur bei Privatbestellungen möglich. In diesen Fällen ist die zusätzliche Angabe der Privatadresse zwingend erforderlich.              

(7) Das StUA behält sich vor, Einzelsendungen an einen Empfänger zusammenzufassen.

(8) Werden neben sofort lieferbaren Medien auch Medien bestellt, die gemäß der Produktbeschreibung erst zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sind, so erfolgt der Versand der Medien zu unterschiedlichen Zeitpunkten (Teillieferungen).

8. Zahlungsbedingungen

(1) Alle Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Zustellung der Medien ohne Abzug auf das Konto der Bundeskasse Trier

Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken
IBAN DE81 5900 0000 0059 0010 20
SWIFT/BIC MARKDEF1590

oder der

Postbank Ludwigshafen
IBAN DE55 5451 0067 0223 5446 72,
SWIFT/BIC PBNKDEFFXXX zu überweisen.

Als Verwendungszweck ist das Kassenzeichen anzugeben. Die Angaben zur Kontoverbindung sind auf der Rechnung abgedruckt. Der Besteller kommt bei Nichtzahlung nach Ablauf der oben genannten Frist in Verzug.

(2) Das StUA behält sich vor, Bestellungen mit Rechnungs- oder Lieferadresse außerhalb des SEPA-Zahlungsraums und mit einem Gesamtbestellwert von mindestens 50 € nur gegen Vorkasse auszuführen. Die Vorkassenrechnung (Annahmeerklärung) wird im PDF-Format an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt und ist binnen 30 Tagen zu begleichen. Ist nach Ablauf der Frist kein Zahlungseingang zu verzeichnen, wird die Bestellung storniert.

(3) Barzahlung bzw. Zahlung per Kreditkarte oder Scheck ist nicht möglich.

(4) Nimmt das StUA aufgrund unterschiedlicher Lieferzeiten mehrere Teillieferungen vor, so wird für jede Teillieferung eine separate Rechnung ausgestellt.

(5) Sind Liefer- und Rechnungsadresse identisch, so wird die Rechnung der Sendung beigelegt. Besteht eine Sendung aus mehreren Paketen, so enthält eines der Pakete die Gesamtrechnung. Weicht die Lieferadresse von der Rechnungsadresse ab, so wird die Rechnung im PDF-Format an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Auf Wunsch ist der Versand einer Papierrechnung möglich.

(6) Bei Auslandsüberweisungen können seitens der Banken hohe Gebühren entstehen. Diese Bankentgelte sind vom Besteller/der Bestellerin zu übernehmen (sogenannte OUR-Überweisung). Innerhalb des "einheitlichen Euro-Zahlungsraumes (SEPA)" wird eine kostengünstige SEPA-Überweisung in der Währung EURO empfohlen.

(7) Erfolgt 30 Tage nach der 2. Mahnung kein Zahlungseingang, kann das StUA weitere Bestellungen nicht berücksichtigen.

9. Eigentumsvorbehalt

Für alle Informationsmedien des StUA bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.

10. Gewährleistung

Für alle Informationsmedien des StUA bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, insbesondere §§ 434 ff. BGB.  Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.

11. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv
Publikationen
10106 Berlin

E-Mail: publikation.stasiunterlagenarchiv@bundesarchiv.de
Fax: 030 18 665-6709

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufs­formular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(1) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurück-erhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurück-
gesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns

Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv
Publikationen
10106 Berlin

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. Sie müssen für einen etwa­igen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Widerrufsformular

Über das Muster-Widerrufsformular wird nach der gesetzlichen Regelung wie folgt informiert:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv
Publikationen
10106 Berlin
E-Mail: publikation.stasiunterlagenarchiv@bundesarchiv.de
Fax: 030 18 665-6709

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen

12. Schlussbestimmungen

(1) Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Besteller und dem Anbieter der Sitz des Bundesarchivs - StUA

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

 

AGB Zusätzliche Vertragsbedingungen des Bundesarchivs (Stand: 01.07.2005)

§ 1 Grundlagen

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundesarchivs (BArch) berücksichtigen die allgemeinen Verhältnisse, die bei Vertragsschlüssen infolge ständiger Vergabepraxis gegeben sind. Es handelt sich um zusätzliche Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

(2) Durch Vereinbarung dieser AGB ist die VOL/B Bestandteil des Vertrages. Die VOL/B sind im Bundesanzeiger Nr. 178 a vom 23. September 2003 bekannt gegeben worden und sind unter www.bescha.bund.de abrufbar.

(3) Im Rahmen der Vertragsverhältnisse gilt die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21.11.1953 (Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18.12.1953) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 2 Geltungsbereich

(1) Die AGB gelten für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Kauf oder die Herstellung von Waren.

(2) Sie gelten für andere Vertragsarten (z.B. Miete, Leasing) entsprechend.

§ 3 Auftraggeberin

(1) Auftraggeberin ist die Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die Bundesrepublik Deutschland wird vertreten durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesarchivs.

§ 4 Ansprech- und Verhandlungspartner

(1) Ansprechpartner und Verhandlungspartner in Vertragsangelegenheiten ist grundsätzlich das BArch.

(2) Das BArch kann Dritte als Ansprechpartner benennen und diese schriftlich ermächtigen, bestimmte Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

§ 5 Vertragsbestandteile

(1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.

(2) Vertragsbestandteile werden:

a) die Leistungsbeschreibung

b) Angebot und Auftragsschreiben mit den darin enthaltenen Besonderen Vertragsbedingungen

c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen

d) diese AGB (Zusätzliche Vertragsbedingungen)

e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen

f) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

(3) Bei Unstimmigkeiten gelten die Vertragsbestandteile in der obengenannten Rangfolge.

(4) Als Leistungsbeschreibung im vorgenannten Sinne gelten auch Technische Richtlinien und Technische Lieferbedingungen.

(5) Leistungsmerkmale genehmigter Musterstücke sind eine Konkretisierung der Leistungsbeschreibung.

(6) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin werden nicht Bestandteil des Vertrages.

§ 6 Vertragsabschluss

(1) Den Vertrag betreffende Vereinbarungen werden schriftlich oder in elektronischer Form (§126a BGB) getroffen. Den Vertrag betreffende mündliche Abreden sowie diesbezüglich in Textform abgegebene Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in der durch Satz 1 bestimmten Form. Liegt keine solche Bestätigung vor, trägt im Zweifel die Beweislast, wer sich auf die mündliche Abrede oder Erklärung beruft. Zu beweisen ist in diesem Fall der Inhalt und die Behauptung, dass keine schriftliche Bestätigung darüber erfolgen sollte.

(2) Der Empfang des Auftragsschreibens/Zuschlags ist von der Auftragnehmerin schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126a BGB) dem BArch zu bestätigen (Empfangsbestätigung).

§ 7 Qualitätssicherung / Güteprüfung

(1) Die Anforderungen an das betriebliche Qualitätssicherungssystem sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.

(2) Die Auftragnehmerin sichert der Auftraggeberin zu, das vorgesehene Verfahren zur Qualitätssicherung einzuhalten und Änderungen anzuzeigen.

(3) Die Auftraggeberin behält sich vor, das von der Auftragnehmerin praktizierte Qualitäts-Management-System zu prüfen.

(4) Die Auftraggeberin ist im Rahmen der Güteprüfung berechtigt, sich vor Ort bei der Auftragnehmerin über die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen auch während der laufenden Produktion zu informieren, in die Ausführungsunterlagen Einsicht zu nehmen und alle sonstigen erforderlichen Auskünfte zu verlangen.

(5) Die Auftraggeberin ist berechtigt, chemische und physikalische Untersuchungen, zwecks Prüfung der Einhaltung der vertraglich vereinbarten technischen Forderungen durch die Auftragnehmerin, durch öffentliche oder öffentlich anerkannte Fachinstitute vornehmen zu lassen, wenn diese Untersuchungen nicht durch den Prüfenden mit eigenen Mitteln oder mit Mitteln der Auftragnehmerin zweifelsfrei durchgeführt werden können. Die Kosten derartiger Untersuchungen gehen zu Lasten der Auftragnehmerin.

(6) Für die von der Auftragnehmerin kostenlos für die Güteprüfung zur Verfügung zu stellenden werkseigenen Prüfeinrichtungen ist  falls eine amtliche Eichbescheinigung nicht vorliegt  die Messgenauigkeit der Prüfmittel auf Verlangen des Güteprüfers nachzuweisen.

(7) Anstelle der Güteprüfung kann die Auftraggeberin die Vorlage eines Qualitätsprüfzertifikats nach DIN 55350-T18-4.2.2 oder 4.2.1 von der Auftragnehmerin verlangen.

(8) Weitere Regelungen über die Güteprüfung ergeben sich aus § 12 VOL/B.

§ 8 Erfüllungsort, Zahlungsort

(1) Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Leistungserfolg einzutreten hat. Fehlt eine vertragliche Festlegung, ist Erfüllungsort der Sitz des BArch in Koblenz.

(2) Zahlungsort ist der Sitz der für das BArch zuständigen Bundeskasse in Trier.

§ 9 Verpackung, Transport, Transportkosten

(1) Die Auftragnehmerin hat zum sicheren Transport geeignete Packmittel unter Berücksichtigung der Anforderungen nach Art und Gewicht der Ware sowie des eingesetzten Beförderungsmittels zu verwenden. Ist Archivgut zu transportieren, so wird die Auftragnehmerin zur Gewährleistung eines schonenden Umgangs besondere Sorgfalt bei der Wahl der Verpackung und des Beförderungsweges walten lassen.

(2) Soweit Abkürzungen der ‘Incoterms’ Verwendung finden, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebliche Fassung bzw. Revision.

(3) Die Kosten für Packmittel und Transport trägt grundsätzlich die Auftragnehmerin. Dies gilt auch für Nebenkosten, wie z.B. Versicherungsgebühren, öffentliche Abgaben (Zölle, Nachnahmeprovision, Rollgelder, Anschlussgebühren, Standgeld oder Gebühr für eine Transportkostenbescheinigung.

(4) Soweit die Auftraggeberin die Transportkosten übernimmt, (z.B. beim Versendungskauf i.S.v. § 447 BGB), hat die Auftragnehmerin die Kosten bis zum Eingang beim Empfänger kostenfrei zu verauslagen. Die Auswahl des Transportmittels und der Art des Transports nimmt die Auftragnehmerin nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten vor. Im übrigen gilt § 6 VOL/B.

(5) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet bzw. der beauftragte Frachtführer ist durch die Auftragnehmerin zu verpflichten, Verpackungen (i.S. der Verpackungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung) bei Anlieferung kostenfrei vom Empfänger der Leistung zurückzunehmen. Eine Übereignung von Packmitteln findet in diesem Fall nicht statt. Der Empfänger der Leistung kann jedoch noch bei Anlieferung verlangen, dass ihm die Packmittel, soweit darüber verfügt werden darf, übereignet werden.

§ 10 Verträge über Serienfertigung

(1) Bei Verträgen über Fertigung in Serie ist das Serienmuster vorzustellen. Die Serienfertigung hat der Beschaffenheit und Güte des vorgestellten Musters zu entsprechen.

(2) Die Serienfertigung erfolgt nach Freigabe durch die Auftraggeberin.

(3) Die Mustervorstellung befreit nicht von den im Rahmen einer Gütesicherung oder Güteprüfung vorgesehenen Maßnahmen.

§ 11 Lieferscheine

(1) Die Auftragnehmerin fertigt zur Vorbereitung der Übergabe des Leistungsgegenstandes die Lieferscheine.

(2) Die Erstellung eines Lieferscheines erfolgt in 3-facher Ausfertigung (Satz).

(3) Je Auftragsnummer ist pro Empfänger ein Satz Lieferscheine zu fertigen.

(4) Je Teilleistung ist pro Empfänger ein Satz Lieferscheine zu fertigen.

(5) Im Lieferschein ist die Auftragsnummer und ggf. die vorgegebene Warenkennzeichnung anzugeben.

§ 12 Übergabe

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe des geschuldeten Leistungsgegenstandes an den vertraglich bestimmten Empfänger in dessen Räumlichkeiten an Werktagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

(2) Bei Übergabe hat sich die Auftragnehmerin den Empfang des Leistungsgegenstandes auf dem Satz Lieferscheine bestätigen zu lassen. Eine Ausfertigung des Lieferscheins verbleibt beim Empfänger, eine weitere behält die Auftragnehmerin.

(3) Führt die Auftragnehmerin die Anlieferung nicht selbst durch, verpflichtet sie den Erfüllungsgehilfen gem. Absätze 1 und 2.

(4) Eine Verpflichtung, die Vereinnahmung beim Empfänger abzuwarten, besteht nicht.

§ 13 Abnahme

(1) Abnahme ist die Erklärung der Auftraggeberin, dass der Vertrag der Hauptsache nach erfüllt ist. § 13 VOL/B bleibt im übrigen unberührt.

(2) Eine vorausgegangene Güteprüfung nach § 7 AGB ersetzt die Abnahme nicht.

(3) Liegt ein wesentlicher Sach- oder Rechtsmangel (z.B. §§ 434, 435, 633 BGB) vor oder fehlt die Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, kann die Auftraggeberin oder der von ihr Beauftragte die Abnahme der Leistung verweigern.

§ 14 Einreichen der Rechnung

(1) Die Auftragnehmerin hat die Rechnung in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Der Rechnung ist ein vom Empfänger quittierter Lieferschein / ein bestätigter Leistungsnachweis beizufügen. § 15 VOL/B bleibt unberührt.

(2) Zu jeder Auftragsnummer ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen; verschiedene Lieferorte können zusammengefasst werden.

(3) Sind Teilleistungen zu einem Auftrag (z.B. Lieferung zu verschiedenen Zeiten) vereinbart, darf für jede Teilleistung eine gesonderte Rechnung eingereicht werden.

(4) Trägt die Auftraggeberin die Kosten für den Transport zum Erfüllungsort, hat die Auftragnehmerin diese Kosten für jeden Auftrag gesondert zu belegen und in Rechnung zu stellen.

§ 15 Zahlung der Rechnung

(1) Die Begleichung von Rechnungen erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung mit einem vom Empfänger quittierten Lieferschein oder Leistungsnachweis. Fälligkeit tritt erst nach vertragsgemäßer Leistungserbringung ein.

(2) Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Hingabe oder Absendung des Zahlungsauftrages an das Geldinstitut.

(3) Rechnungen, die ohne die vertraglich festgelegten Unterlagen eingehen, werden von der Auftraggeberin unbearbeitet zurückgesandt und nicht beglichen.

(4) Im übrigen gilt § 17 VOL/B.

§ 16 Skonto

(1) Sind Skonti vertraglich vereinbart oder durch die Auftragnehmerin auf der Rechnung angeboten worden, so beginnt die Skontofrist mit Zugang der Rechnung nebst quittiertem Lieferschein oder Leistungsnachweis und mit der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch die Auftragnehmerin. Macht die Auftraggeberin berechtigt Einwendungen oder Einreden geltend, so wird die Skontofrist für diesen Zeitraum gehemmt.

(2) Die Skontofrist sollte 14 Tage nicht unterschreiten.

§ 17 Verschwiegenheit

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt des Vertrages Dritten nur mitzuteilen, wenn und soweit es für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Seite 3 von 3

(2) Die Vorschriften über die Ausführungsunterlagen (§ 3 VOL/B) bleiben unberührt.

§ 18 Pflichtverletzungen und Schadensersatz

(1) Bei Pflichtverletzungen der Auftragnehmerin finden die gesetzlichen Regelungen nach Maßgabe der §§ 7 und 14 VOL/B Anwendung. Danach ist der entgangene Gewinn bei leicht fahrlässig verursachten Schäden nicht zu ersetzen. Verzugsschäden sind insofern nicht zu ersetzen, als sie durch von der Auftraggeberin vorgeschriebene Unterauftragnehmer verursacht wurden.

(2) Führen von der Auftragnehmerin zu vertretende Gründe zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisses nach § 19 Abs.1 AGB, hat diese der Auftraggeberin hieraus entstehende Schäden zu ersetzen.

(3) Die Auftraggeberin kann der Auftragnehmerin eine angemessene Frist setzen, mangelhafte Sachen zu beseitigen. Nach Ablauf der Frist kann die Auftraggeberin diese Sachen unter Wahrung der Interessen der Auftragnehmerin auf deren Kosten veräußern.

§ 19 Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund

(1) Die Auftraggeberin kann vom Vertrag zurücktreten oder mit sofortiger Wirkung kündigen,

a) wenn die Auftragnehmerin ihre Pflicht zur Verschwiegenheit oder eine ihr auferlegte Verpflichtung zur Geheimhaltung von Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag bekannt geworden sind, verletzt.

b) wenn ein vor der Serie zu fertigendes Muster auch nach Fristsetzung nicht von der Auftragnehmerin vorgestellt wird.

c) wenn ein vor der Serie gefertigtes Muster von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit so stark abweicht, dass auch weitere Muster keine vertragsgemäße Leistung erwarten lassen.

d) wenn über das Vermögen der Auftragnehmerin das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.

e) wenn sich die Auftragnehmerin im Zuge der Begründung oder Durchführung des Schuldverhältnisses an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beteiligt hat. Dies umfasst insbesondere die Vereinbarungen mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) sowie über die Festlegung der Empfehlung von Preisen.

f) wenn Ausschlussgründe i.S.d. § 7 Nr. 5 c), d) und e) VOL/A vorliegen. Ausschlussgrund ist insbesondere die Gewährung von Vorteilen i.S.d. §§ 333 und 334 StGB sowie die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Zuverlässigkeit sowie Fachkunde und Leistungsfähigkeit seitens der Auftragnehmerin.

(2) Weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere das Recht zur Kündigung nach §§ 314, 626 BGB bleiben unberührt.

§ 20 Wirkungen der Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund

(1) Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit die Auftraggeberin für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin auf deren Kosten zurückgewährt.

(2) Tritt die Auftraggeberin nach den Bestimmungen des § 19 Abs.1 AGB vom Vertrage zurück, sind von den Vertragsparteien erbrachte Leistungen zurückzugewähren.

(3) Im übrigen gilt § 7 Nr. 3 VOL/B; die gesetzlichen Regelungen über den Rücktritt bleiben unberührt.

§ 21 Vertragsstrafe

(1) Werden Ausführungsfristen überschritten, ist die Auftraggeberin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 vom Hundert pro Woche, höchstens jedoch 5 vom Hundert des gesamten Auftragspreises ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verlangen.

(2) Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung geltend zu machen.

(3) Weist die Auftragnehmerin nach, dass sie nur leichtes Verschulden bei einem Verstoß gegen Ausführungsfristen trifft oder nur ein geringer Schaden entstanden ist, kann die auftraggeberin von der Einforderung der Strafe absehen.

(4) Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben vorbehalten.

§ 22 Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter

(1) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet zu prüfen, ob ihre Leistung gegen gewerbliche Schutzrechte verstößt. Eine derartige Pflicht besteht für die Auftraggeberin nicht.

(2) Eine Prüfungspflicht besteht auch dann, wenn nach § 5 Abs. 2 a) AGB eine Leistungsbeschreibung oder andere Spezifikationen Vertragsbestandteil geworden sind oder werden sollen.

(3) Stellt die Auftragnehmerin fest, dass die Ausführung der Leistung ohne die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter unmöglich ist, hat sie dies der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.

(4) Die Auftragnehmerin stellt die Auftraggeberin von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Verletzungen gewerblicher Schutzrechte frei und trägt die Kosten, die der Auftraggeberin in diesem Zusammenhang entstehen.

§ 23 Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder in Klauseln enthaltener Wertungen lassen die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder der in diesen Klauseln enthaltenen weiteren Wertungen unberührt, sofern eine inhaltliche Trennung erfolgen kann.

§ 24 Anwendbares Recht

(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Der Schriftverkehr mit der Auftraggeberin muss in deutscher Sprache erfolgen.

§ 25 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Koblenz

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