Kooperationsvereinbarungen
Das Bundesarchiv unterhält zu zahlreichen Einrichtungen enge fachliche Beziehungen. Mit einigen Partnern wurden Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen, in denen die gemeinsamen Ziele und die jeweiligen Rechte und Pflichten festgelegt sind. Ein Beitrag des Bundesarchivs innerhalb solcher Kooperationen kann darin bestehen, auf Gebühren für die Bereitstellung von Archivgut des Bundes zu verzichten. Im Gegenzug muss das Bundesarchiv von einer Kooperation aber auch erkennbar profitieren und Ziele erreichen können, die ohne das Mitwirken des Partners nicht erreichbar wären. Eine Auswahl von Kooperationen und institutionellen Partnern stellen wir Ihnen unter Nationale und internationale Zusammenarbeit und Internationale Zusammenarbeit des Stasi-Unterlagen-Archivs vor.