Das Bundesarchiv ist bemüht, die Website www.bundesarchiv.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer aktuell gültigen Fassung.
Erklärung Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Im Rahmen einer vereinfachten Überwachung zur BITV 2.0 im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik wurde festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das Bundesarchiv arbeitet mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern.
Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich.
- .pdf-Dokumente
Einige der downloadbaren .pdf sind nicht barrierefrei. Dies kann insbesondere ältere Dokumente betreffen, bei denen das Ausgangsdokument nicht mehr vorliegt. - Bilder
Alternativtexte von Bildern fehlen manchmal oder sind nicht mit den notwendigen Informationen hinterlegt. Sobald das Bundesarchiv Kenntnis hierüber erlangt, wird dies redaktionell behoben. - Videos/Audios
Video- und Audioinhalte benötigen geeignete, vollständige Untertitel und teilweise Audiodeskriptionen, um ihre Informationen alternativ zugänglich bereitzustellen. Diese fehlen teilweise. - Transkripte
Transkripte für Digitalisate fehlen zum Teil. Wir arbeiten daran und pflegen fortwährend neue Transkripte ein. - Tastaturbedienbarkeit und Tastaturfokus
Icons sind teils nur über TAB ansteuerbar, aber nicht über ENTER, bzw. LEER. Einige Elemente der Hauptnavigation erhalten keinen Tastaturfokus. Der Fokus in der Tagesübersicht für Veranstaltungen ist nur kurz sichtbar, auf großen Bildern kaum, in interaktiven Elementen gar nicht. - Formulare
Die Formularfelder für die Nutzerdaten sind nicht immer mit dem autocomplete-Attribut ausgezeichnet.
Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seiten auffallen, senden Sie uns bitte an redaktion@bundesarchiv.de einen entsprechenden Hinweis.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.07.2025 zuletzt aktualisiert.