Allgemeine Informationen
Das Bundesarchiv archiviert als das zentrale deutsche Filmarchiv das deutsche Filmkulturerbe und dokumentiert mit seinen Beständen deutsche Filmgeschichte seit 1895. Hier werden Dokumentar- und Spielfilme, Fotografien und Plakate und andere filmbegleitende Materialien von historischer und kultureller Bedeutung aufbewahrt. Aufgabe ist es, das deutsche Filmgut und die begleitende Überlieferung auf Dauer zu sichern und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Grundlage hierfür bildet das Bundesarchivgesetz, das auch die Wahrung der Rechte Dritter, insbesondere von Urheber– und Verwertungsrechten, sicherstellt.
Amtliche Filmproduktionen der Bundesverwaltung
Das Bundesarchiv hat die gesetzliche Aufgabe, Unterlagen von öffentlichen Stellen des Bundes in Auswahl zu übernehmen, archivisch zu sichern und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies umfasst auch die bei diesen Stellen produzierten und eingesetzten Filme, die nicht mehr zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben in den Behörden benötigt werden. Nach Bundesarchivgesetz (§ 5) besteht seitens der Behörden der Bundesverwaltung eine Anbietungspflicht gegenüber dem Bundesarchiv. Dies gilt für sämtliche öffentliche Stellen des Bundes.
Für die Anbietung von Filmmaterialien (Filmrollen, Videos, digitale Produktionen) an das Bundesarchiv, Abt. Filmarchiv, Referat FA 3, steht Ihnen eine strukturierte Excel-Datei als elektronische Angebotsliste zur Verfügung. Abhängig von den zur Verfügung stehenden Angaben bitten wir Sie, die Datei zu vervollständigen und an folgende E-Mail-Funktionsadresse zu versenden:
filmueberlieferung.bund@bundesarchiv.de
Für jedes Exemplar eines Films muss eine eigene Zeile in der Tabelle verwendet werden, auch wenn es sich um mehrere Exemplare zum selben Filmtitel handelt. Die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden sich nach Prüfung des Angebots oder wegen ggf. offener Fragen unaufgefordert bei Ihnen melden und die weiteren Prozessschritte mit Ihnen erörtern. Liegen audiovisuelle Unterlagen wegen inhaltlich-thematischer Zusammenhänge dem Schriftgut bei, erfolgt die Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen im Bundesarchiv.
Für sämtliche Rückfragen, vor oder nach der Übernahme, erreichen Sie uns unter:
030 18 7770 8059 oder über filmueberlieferung.bund@bundesarchiv.de
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 9:00 bis 15:00 Uhr
Die übernommenen Filme werden in der Filmdatenbank Basys 3-Film erfasst und erschlossen, in den Filmmagazinen fachgerecht gelagert und in Auswahl digitalisiert. Über das Benutzungsreferat FA 2 filmbenutzung@bundesarchiv.de erfolgt bei Bedarf der Rückgriff auf die Filme.
Abgabe von archivischen Sicherungskopien geförderter Filme
Informationen zur Abgabe von archivischen Sicherungskopien geförderter Filme finden Sie hier.
Freiwillige Hinterlegung von Filmen als Depositum oder Schenkung
Das Bundesarchiv übernimmt Filme (Filmrollen, Video, digitale Produktionen) von Produktionsfirmen, von privaten Personen und institutionellen Abgebern wie z. B. Vereinen, Verbänden oder wissenschaftlichen Einrichtungen. Möglich ist die Übergabe als Schenkung oder die Hinterlegung als Depositum auf der Basis eines entsprechenden Vertrages, der die Bedingungen der Einlagerung, der archivischen Sicherung und der Benutzung nach Bundesarchivgesetz regelt. Im sehr geringen Umfang erfolgt auch ein Ankauf. Die Übernahme von Filmmaterialien auf vertraglicher Grundlage dient, neben der Überlieferungsbildung nach Bundesarchivgesetz, der Sicherung des gesamten deutschen Filmerbes als Archivgut. Entsprechende Musterverträge finden Sie auf dieser Seite. Die Übernahme erfolgt auf der Grundlage von Bewertungskriterien wie historischen oder technischen Aspekten. Die Urheber- und Nutzungsrechte der Filmhersteller und ihrer Rechtsnachfolger werden dabei strikt beachtet. Die Einlagerung der Filme erfolgt kostenfrei.
Welche Angaben benötigen wir von Ihnen?
Zur Prüfung Ihres Angebots benötigen wir filmografische und technische Angaben zu den Filmmaterialien. Um die Überlieferungsgeschichte der Filme zu dokumentieren, sind insbesondere bei Amateur- und Privatfilmen Angaben zur Entstehung und zum Inhalt der Filme hilfreich.
Zur Erleichterung der Prüfung und um die Daten schnell und korrekt in die Datenbank Basys3Film aufzunehmen, bitten wir Sie, eine strukturierte elektronische Angebotsliste auszufüllen. Nutzen Sie dabei bitte für jedes Exemplar eine Zeile, auch wenn es sich um Exemplare desselben Films (Filmtitels) handelt.
Ihre Anfrage, ggf. bereits mit der ausgefüllten Angebotsliste, senden Sie bitte an die E-Mail-Adressen
berlin@bundesarchiv.de und fa3@bundesarchiv.de
Wenn Sie in Ihrer Anfrage direkt mitteilen, ob Sie eine Hinterlegung als Depositum oder eine Schenkung an das Bundesarchiv bevorzugen, erleichtert dies die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage.