Unterlagen abgeben
Hier erklären wir Ihnen, welche Unterlagen dem Bundesarchiv angeboten werden müssen oder können und welche Schritte dafür zu gehen sind. Laut Bundesarchivgesetz § 1 Abs. 10 umfassen Unterlagen Aufzeichnungen jeder Art, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Neben Akten und anderen schriftlichen Quellen gehören Filme Bilder, Plakate, Karten, Pläne, Töne dazu. Zudem geben wir Ihnen auf diesen Seiten Hinweise zu unserem Beratungsangebot für Behörden, zu Übernahmen aus der Filmförderung sowie zum Deutschen Filmregister.