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Publikation

Zugang zu Kulturgut

Archivrecht im Wandel

Bundesarchiv (Hg.)

Cover des Fachmagazins „Forum“ (2013)
Reihe
Fachmagazin "Forum"
Umfang
38 Seiten
Auflage
@ 2013, Koblenz 2013
Verlag
Bundesarchiv
Preis
kostenlos
Sprache
Deutsch

Inhalt

Die Verkündung des Bundesarchivgesetzes am 8. Januar 1988 bedeutete einen Meilenstein in der Geschichte des Archivrechts in Deutschland. Die Verpflichtung aller Stellen des Bundes zur Anbietung aller ihrer „Altakten“ an das Bundesarchiv und die gesetzliche Begründung eines nur durch Schutzfristen beschränkten Jedermann-Rechts auf Zugang zu Archivgut des Bundes sicherten und stärkten die Funktion des Bundesarchivs als integralem Bestandteil des Gedächtnisses der deutschen Nation.

25 Jahre später bedarf das Bundesarchivgesetz einer grundlegenden Überarbeitung, damit das Bundesarchiv diese Aufgabe auch weiterhin erfüllen kann. So wie das Bundesarchivgesetz den meisten Landesarchivgesetzen in Deutschland Beispiel und Orientierung gebend vorangegangen ist, repräsentieren diese nun vielfach ein zeitgemäßeres Archivrecht, indem sie die funktionalen Rechte und Aufgaben der Archive noch stärker auf die Bedürfnisse von Staat, Gesellschaft und Bürger hin profilieren.

Rechtliche Vorgaben der Europäischen Union greifen seit geraumer Zeit in die Arbeit der Archive ein, ohne dass die Auswirkungen etwa der Regelungen zur Weiterverwendung öffentlicher Informationen, des europäischen Datenschutzrechts oder zum Urheberrecht und zu verwaisten Werken bislang systematisch und transparent in das deutsche Archivrecht integriert worden wären.

In den Verwaltungen des Bundes entstehen seit vielen Jahren genuin elektronische Unterlagen, die sich mit den traditionellen Kategorien behördlicher Unterlagen archivisch nicht erfassen lassen. Um diese Daten für die Nachwelt überliefern zu können, muss der rechtliche Rahmen neu gefasst werden. Insbesondere gilt es, das Spannungsverhältnis von Datenschutz und Informationsfreiheit neu auszutarieren, damit nicht der Mensch künftig aus der Geschichte verschwindet, nur weil es für die Übernahme elektronisch geführter personenbezogener Daten keine Rechtsgrundlage gibt.

Die digitale Revolution verpflichtet die Archive nicht nur zur Sicherung genuin elektronischer Unterlagen. Auch die Bereitstellung von Archivgut in digitaler Form im Internet gilt gemeinhin als berechtigte Forderung einer zunehmend digitalen Öffentlichkeit. Schon bald wird ein beträchtlicher Anteil von Benutzeranfragen über das Internet „abgewickelt“ werden. Neben der notwendigen technischen Ertüchtigung der Archive bedarf es auf dem Weg dorthin grundsätzlicher Klärungen vor allem der verwertungs- und kostenrechtlichen Aspekte. Wie kann verhindert werden, dass das berechtigte Interesse des Staates an einer Beteiligung der Nutzer an den durchaus kostenintensiven Gedächtnisinstitutionen sich zu einer echten Hürde entwickelt, die den Zugang zu den Archiven behindert?

Im vorliegenden ersten Band der Reihe „Forum“ präsentiert das Bundesarchiv eine aktuelle Bestandsaufnahme zu den angesprochenen Fragen und stellt Lösungsansätze zur Diskussion.

Zu Autorin/Autor bzw. Hrsg.

Bundesarchiv (Hg.)