
Entwurf eines Schreibens von Friedrich Ebert zur Ernennung neuer Reichsminister nach Entlassung des „Kabinetts Scheidemann“, Quelle: BArch, R 43 I/1304
Rücktritt Philipp Scheidemanns
19. Juni 1919
Am 7. Mai 1919 war der Entwurf zum Friedensvertrag von Versailles von dem französischen Ministerpräsidenten Georges Clemenceau der deutschen Delegation überreicht worden. Der Entwurf, der für das Deutsche Reich große territoriale Verluste und umfangreiche Reparationsleistungen vorsah, löste in Deutschland starke Kontroversen aus und wurde vom Reichskabinett einmütig abgelehnt.
In der 39. Sitzung der Nationalversammlung am 12. Mai 1919 äußerte sich Philipp Scheidemann als Präsident des Reichsministeriums (hier gleichbedeutend mit dem Begriff „Kabinett“) unter dem Punkt „Entgegennahme einer Erklärung der Regierung über die Friedensbedingungen“ mit den eindeutigen Worten „Welche Hand müsste nicht verdorren, die sich und uns in diese Fesseln legt?“
Nachdem sich auch nach langen Beratungen im Kabinett keine Einigung abzeichnete, erklärte Scheidemann am 19. Juni 1919 aus Protest gegen die Bedingungen des Friedensvertrages seinen Rücktritt. Ihm schlossen sich der Außenminister Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau und der Justizminister Otto Landsberg an, was das Ende des bestehenden Kabinetts bedeutete.
Mit Schreiben vom 21. Juni 1919 ernannte Reichspräsident Ebert die Mitglieder des neuen Kabinetts unter der Führung von Gustav Bauer.
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Direktlink zum Aktenband R 43-I/ 2 im Bestand R 43-I Reichskanzlei