Allgemein
Die Signatur des Archivguts besteht aus drei Bestandteilen:
- Der offiziellen Abkürzung für das Bundesarchiv "BArch". Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Kürzel, um Missverständnissen vorzubeugen.
- Der Archivsignatur (= Bestandssignatur und – abgetrennt durch Schrägstrich – die Archivnummer).
- Eventuell auch der Blatt- oder Seitenangabe, sofern eine entsprechende Zählung vorliegt. Bei der Foliierung handelt es sich um die Nummerierung der Blätter im Unterschied zu der Paginierung, bei der die einzelnen Seiten (Vorder- und Rückseiten) durchnummeriert werden.
Beispiele:
- BArch, N 1006/432, fol. 13 (oder fol. 3ff. oder fol. 12-15)
- BArch, N 1773/1, pag. 77 (oder S. 77)
- BArch, RW 19/234, Bl. 4.
Sollten Sie die Bestandsbezeichnung zusätzlich angeben wollen, schreiben Sie bitte:
- BArch, RW 19 (OKW/Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt)/234, Bl. 4.
Bei Bildern
Bei Bildern gelten leicht abweichende Vorgaben, weil zusätzlich der Urheber zu benennen ist. Bitte zitieren Sie hier:
- die offizielle Abkürzung für das Bundesarchiv "BArch"
- die Bildsignatur und – abgetrennt durch Schrägstrich –
- den Urheber.
Beispiele:
- BArch, Bild 183-85458-0001 / Junge, Peter Heinz
- BArch, B 198 Bild-2016-0922-002 / Weber, Günter