Über das DZAB
Das Bundesarchiv stellt allen öffentlichen Stellen des Bundes das Digitale Zwischenarchiv des Bundes (DZAB) als zentralen Dienst zur Verfügung. Es kann sowohl für die frühzeitige beweiswerterhaltende Speicherung elektronisch signierter Dateien nach Vorgabe der Technischen Richtlinie TR-03125 des BSI als auch zur rechtssicheren beweiswerterhaltenden Speicherung abgeschlossener digitaler Unterlagen (Langzeitspeicherung) genutzt werden. Damit entlastet es die öffentlichen Stellen von der Entwicklung entsprechender eigener Systeme. Das DZAB dient zugleich als Zwischenarchiv nach Vorgabe des § 8 BArchG, wodurch den öffentlichen Stellen des Bundes eine vereinfachte Anbietung und Abgabe anbietungspflichtiger Unterlagen nach § 5 Abs. 1 BArchG ermöglicht wird.
Für öffentliche Stellen des Bundes, welche die E-Akte Bund nutzen, vereinfacht sich die Nutzung des DZAB dadurch, dass beide Maßnahmen über ein Integrationsmuster in ihrem Zusammenwirken unmittelbar aufeinander abgestimmt sind. Weitere Informationen hierzu sind unter anderem im Newsflash der Maßnahme E-Akte Bund 6/2023 „Information zum Einsatz der Anbindung der E-Akte Bund an das DZAB“ verfügbar.
