Trotz der von Nitrofilmen ausgehenden Gefahr haben sich die Archive im internationalen Filmarchivverband (FIAF) verpflichtet, sie auch nach der Umkopierung auf Sicherheitsfilm bzw. nach ihrer digitalen Sicherung zugänglich zu halten.
Deshalb werden heute nur analog oder digital gesicherte Filme vernichtet, die sich bereits zersetzen. Das war vor einigen Jahrzehnten noch anders: Nach einem Nitrobrand im Bundesarchiv im Jahr 1988 wurde umkopiertes Nitromaterial umfassender kassiert, um die verbleibende Brandlast zu verringern.
Der Erhaltungszustand der im Bundesarchiv aufbewahrten Filme auf Nitrozelluloseträgern wird regelmäßig überprüft. Wenn Verluste drohen, werden die entsprechenden Filme sofort digital gesichert.