Kann eigentlich jede (Privat-)Person ihren Vor-/Nachlass dem Bundesarchiv übergeben oder müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein?
Es gibt tatsächlich bestimmte Kriterien: Eine überregionale Wirkung, Betätigung oder Bedeutung sollte gegeben sein. Bei einer Bevölkerung von über 80 Millionen können wir nicht alles aufnehmen. Es kommt darauf an, dass jemand in der Öffentlichkeit stand oder von so zentraler Bedeutung war oder noch ist, dass der Vor- oder Nachlass unsere Überlieferung staatlicher Stellen ergänzt. Über diese Unterlagen erhält man einen Einblick in das Wirken einer Persönlichkeit, in ihre Netzwerke und Initiativen, teils auch über den nationalen Raum hinaus. Oft gehören verschiedene Dokumente dazu wie Briefwechsel, Redemanuskripte, Bilder oder Zeitungsausschnitte. Das alles trägt zu einem umfassenderen Blick auf die Gesellschaft und die Geschichte der Bundesrepublik bei. Regelmäßig wenden sich Personen mit Hinweisen auf einen Vor- oder Nachlass an das Bundesarchiv. Anhand unseres Sammlungsprofils (PDF, 97 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm) prüfen wir dann, ob die Kriterien erfüllt sind, und verweisen gegebenenfalls auf ein geeigneteres Archiv.
Wonach entscheidet das Bundesarchiv, welche Vor- und Nachlässe es dauerhaft übernimmt?
Wir schauen vor allem nach der Persönlichkeit, dem Betätigungsfeld, dem Wirken, der Bedeutung und danach, welcher Art das Material ist. Korrespondenz, Tagebücher, Notizen oder Kalender etwa ermöglichen einen direkten Blick auf die jeweilige Zeit und die Lebensstationen und sind für uns tendenziell in hohem Grad archivwürdig. Enthält ein Vor- oder Nachlass dagegen vor allem Kopien anderer Unterlagen oder gesammelte Bücher und Zeitungsausschnitte, ist das eher nichts für uns. Wichtig sind vor allem einzigartige, unikale Unterlagen. Wichtig ist außerdem, dass eine Überlieferung nicht zersplittert wird: Wir stimmen uns kollegial mit anderen Archiven ab und schauen, wo die Unterlagen fachlich am besten aufgehoben sind. Der Umfang kann am Ende sehr unterschiedlich sein: Manchmal geht es um wenige, aber relevante Dokumente, manchmal sind es viele Aktenmeter.
Welche Unterlagen sind Ihnen besonders im Gedächtnis geblieben, was hat diese für Sie so außergewöhnlich oder spannend gemacht?
Jeder Vor- und Nachlass ist auf seine Weise einzigartig: Wir begleiten den Prozess von der Vertragsgestaltung über den Transport bis zur Bewertung und Erschließung und bekommen dabei jedes Mal einen ganz eigenen Eindruck vom Leben der jeweiligen Person. Bekannt sind vielleicht die Nachlässe von Theodor Heuss (1884-1963), Cornelius Gurlitt (1932-2014) oder Albert Speer (1905-1981), die bei uns liegen. Aus der jüngeren Vergangenheit ist mir der Nachlass der ehemaligen Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (1943-2023) in Erinnerung geblieben. Ein Amt, das bedeutend ist, aber in der Wahrnehmung immer etwas im Hintergrund bleibt. An Frau Vollmers recht umfangreichen Nachlass lässt sich sehr schön nachvollziehen, wie kleinteilig Politik ist: in wie viele Themenfelder sie sich einarbeitete, welche Schwerpunkte sie setzte und welche Initiativen sie anstieß. Das ist beeindruckend, in der Breite wie in der Tiefe, und auch deshalb für die deutsche Spitzenpolitik bemerkenswert, weil unter den Nachlassgebern sehr viel mehr Männer als Frauen vertreten sind.
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