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Von 21 auf 18 - Wie kam es zur Herabsetzung des Wahlalters?

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  • Bild eines Auszuges aus der Gegenäußerung der Bundesregierung, 11. Februar 1970
    Auszug aus der Gegenäußerung der Bundesregierung, 11. Februar 1970

Wählen mit 18 oder schon mit 16 Jahren? Bereits in mehr als der Hälfte der Bundesländer können heute schon 16- und 17-Jährige bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. In den Bundesländern Brandenburg und Schleswig sowie in den beiden Stadtstaaten Bremen und Hamburg gehen 16-Jährige auch bei den Landtagswahlen zur Wahlurne. Die Erfahrungen zeigen, dass viele Jugendliche sich an politischen Entscheidungen zu Themen und Problemen, die sie betreffen, gerne aktiv beteiligen möchten.

Heute diskutieren Befürworter und Kritiker wieder über eine Herabsetzung des Wahlalters. Sie tauschen Argumente aus, die mit denen aus dem Prozess der Wahlrechtsreform von 1970 vergleichbar sind.

Am 18. Juni 1970 beschloss der Bundestag eine Grundgesetzänderung zur Absenkung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre. 1972 wurde das Bundeswahlgesetz entsprechend geändert.
Damit konnten Jugendliche zwischen 18 und 20 Jahren bei der Bundestagswahl am 19. November 1972 erstmals ihr Votum für die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages abgeben.

Die Geschichtsgalerie "Von 21 auf 18. Die Herabsetzung des Wahlalters 1970/72" bietet mit den ausgewählten Dokumenten und Fotos des Bundesarchivs die Möglichkeit, den politischen Prozess um die Senkung des Wahlalters nachzuvollziehen und sich mit der Bedeutung des Wahlrechts als zentralem Baustein jeder Demokratie auseinanderzusetzen.