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Krankenschwestern und Soldaten im Bettensaal eines Lazaretts in Belgien

Krankenschwestern und Soldaten im Bettensaal eines Lazaretts in Belgien (1915), Quelle: BArch, Bild 183-S15046 / o. Ang.

Frauen im Krieg: 1914–1918

Auf dieser Seite geben wir Ihnen Recherchehinweise zu den Nachlässen von Frauen im Ersten Weltkrieg.

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Einführende Informationen

In der Abt. Militärarchiv des Bundesarchivs werden über tausend Nachlassbestände verwahrt, in denen sich privates Schriftgut befindet, das entweder von den Nachlassern selbst oder von deren hinterbliebenen Angehörigen an das Militärarchiv zur dauerhaften Aufbewahrung und Zugänglichmachung für die Forschung abgegeben wurde. Hinzu kommen zahlreiche Einzeldokumente privater Herkunft, die zwar keinen eigenen Nachlassbestand zu einer Person begründen, aber als Teile größerer Sammlungen aufbewahrt werden.

Diese Nachlässe und privaten Einzeldokumente stammen üblicherweise von Männern. In aller Regel handelt es sich dabei um Soldaten, zumeist Offiziere, vereinzelt auch um Beamte, Techniker, Wissenschaftler oder auch Schriftsteller.

Nur sehr selten finden sich private Einzeldokumente oder gar ganze Nachlässe von Frauen in den Beständen des Militärarchivs. Doch wenn derartige Einzeldokumente oder Nachlässe in die Bestände des Militärarchivs aufgenommen wurden oder werden, handelt es sich häufig um eine berufliche oder dienstliche Verwendung etwas außerhalb des für Zeitgenossinnen üblichen Rahmens und in aller Regel um eine bewußte Verschriftlichung eigener Erlebnisse in herausfordernden Lebenssituationen durch die Frauen selbst. Es sind also durchweg historisch besonders interessante Archivalien.

Dieser Leitfaden soll die wenigen im Militärarchiv vorhandenen Nachlässe von Frauen im Ersten Weltkrieg vorstellen und sie zugleich in Verbindung setzen zu anderen, auch amtlichen Beständen.

Die Freiwillige Krankenpflege im Ersten Weltkrieg

Noch zu Beginn der 1860er Jahre waren Bergung und Versorgung von Verwundeten in militärischen Auseinandersetzungen mangelhaft organisiert, das Schicksal der Betroffenen war von Zufällen, individuellem Glück und dem Engagement Einzelner abhängig. Es gab zwar durchaus ein militärisches Sanitätswesen, das jedoch mit dem Anfall großer Mengen an Verwundeten überfordert war. Der Schweizer Geschäftsmann Henri Dunant hatte seine diesbezüglichen, ihn persönlich erschütternden Erfahrungen in der Schlacht von Solferino 1859 in seiner 1862 erschienen Publikation „Un souvenir de Solférino“ dargestellt.

Ausgehend von Dunants Engagement kam es 1863 zur Gründung des Internationalen Komitees der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege (seit 1876 „Internationales Komitee vom Roten Kreuz“) und in der Folge 1864 zur 1. Genfer Konvention, „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“.

Es etablierten sich in der Folge weitere nationale Hilfsorganisationen zur Versorgung von Verwundeten, die erste in Deutschland noch 1863: der Württembergische Sanitätsverein. Weitere Einrichtungen folgten.

Im Deutschen Krieg 1866 und im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 wurden diese Hilfsorganisationen den militärischen Sanitätsdienststellen unterstellt. Das war eine Verbesserung, blieb jedoch unzureichend und organisatorisch unbefriedigend. Bereits 1866 war als Führungsorgan für die verschiedenen Hilfsorganisationen der „Königliche Kommissar und Militär-Inspekteur der freiwilligen Krankenpflege bei der Armee im Felde“ eingerichtet worden. Übernommen wurde diese Funktion vom Kanzler des Johanniterordens.

Die 1878 erlassene und 1907 erneuerte „Kriegssanitätsordnung“ der Preußischen Armee unterstellte die von den privaten Hilfsorganisationen geleistete „Freiwillige Krankenpflege“ nun mittels klarer Regeln militärischem Befehl. Der „Königliche Kommissar“ wurde mit der Reichsgründung zum „Kaiserlichen Kommissar“ und unterstand ab 1878 dem Chef des Feldsanitätswesens der Preußischen Armee. Der Kaiserliche Kommissar wurde unterstützt vom Roten Kreuz und den Ritterorden (Malteserorden, Johanniterorden und St. Georgsorden) und wurde ab 1907 nicht mehr von den Ritterorden gestellt, sondern vom Kaiser ernannt und handelte im Auftrag der militärischen Führung nach Anweisung des Chefs des Feldsanitätswesens.

Mit Beginn des Ersten Weltkrieges stand auch das militärische Sanitätswesen und mit ihm die Freiwillige Krankenpflege vor gewaltigen Herausforderungen. Die Hilfsorganisationen waren ab der ersten Mobilmachungswoche in Bereitschaft und noch im August 1914 begannen die Einberufungen des Krankenpflegepersonals. Die Freiwillige Krankenpflege blieb den gesamten Krieg über im Einsatz – von den frontnahen Etappen bis zum Heimatgebiet. Die Demobilmachung der Krankenpflege in den Etappengebieten begann mit Kriegsende im November 1918 und endete im April 1919. In den Heimatgebieten endete die Demobilmachung sogar erst Ende März 1920.

Insgesamt waren ca. 112.000 Frauen im Einsatz und ca. 101.000 Männer.

Getragen wurde die Freiwillige Krankenpflege vor allem von den konfessionellen Orden (evangelisch und katholisch) – diese in der Regel angebunden an die Ritterorden Malteserorden, Johanniterorden und St. Georgsorden – und den Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Hinzu kamen aber auch andere Vereine und Gesellschaften, z. B. die Frauenvereine und die jüdischen Krankenpflegevereine.

Die Aufgaben der Freiwilligen Krankenpflege bestanden neben der Krankenpflege auch im Krankentransport und in der Materialverwaltung. Ihre Angehörigen waren ausgebildete Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, aber auch Krankenträger und sonstiges Funktionspersonal. Eingesetzt wurde die Freiwillige Krankenpflege in Lazaretten in der Heimat (Vereinslazarette, Reservelazarette) und in der Etappe hinter der Front (Kriegslazarette, Feldlazarette), aber auch in Lazarettzügen, in Krankensammelstellen, in Soldatenerholungsheimen, in Ortskrankenstuben, auf Bahnhöfen und auf Binnenschiffen. Die Freiwillige Krankenpflege rüstete Lazarettzüge aus, richtete Lazarette und Erfrischungsstellen für durchziehende Truppen ein und betrieb auch Suchdienste für die Familien in der Heimat auf der Suche nach verwundeten Angehörigen.

Die Angehörigen der Freiwilligen Krankenpflege waren zu mehr als der Hälfte Frauen. Sie kamen aus verschiedenen gesellschaftlichen Schichten, waren unterschiedlichen Alters, hatten unterschiedliche oder auch gar keine beruflichen Erfahrungen vor ihrem Kriegseinsatz gemacht und sie machten auch unterschiedliche Erfahrungen in ihrem oft jahrelangen Kriegseinsatz. Die meisten waren katholische Ordensschwestern, gefolgt von Rotkreuz-Schwestern und Diakonissinnen (Angehörigen der evangelischen Hilfsorganisationen) – nicht zu vergessen die Pflegerinnen der jüdischen Krankenpflegevereine.

Die Masse der von diesen Frauen hinterlassenen Tagebücher und Korrespondenz findet sich in den Archiven ihrer Mutterhäuser und Vereine. Ein sehr kleiner, aber nichtsdestoweniger auch beachtenswerter Teil befindet sich in der Abt. Militärarchiv des Bundesarchivs.

Der Einsatz von Krankenschwestern in der Kriegsgefangenenfürsorge während und nach dem Ersten Weltkrieg

Ein besonderes Einsatzfeld von Krankenschwestern war die Betreuung der deutschen Kriegsgefangenen im Ausland, konkret im Russischen Reich, ab 1917 in der Sowjetunion.

Das Engagement von Elsa Brändström hatte auf die großen Defizite der Versorgung der deutschen und österreichisch-ungarischen Kriegsgefangenen in Russland hingewiesen. Ausgehend von ihren Initiativen etablierten sich verschiedene Fürsorgemissionen, die personell vor allem von Krankenschwestern getragen wurden. Diese bereisten als offizielle Delegationen die verschiedenen Kriegsgefangenenlager, inspizierten diese, stellten Kommunikation mit der Heimat her, bemühten sich, Verbesserungen der Zustände vor Ort zu erreichen. Hervorzuheben ist insbesondere die Commission Danoise-Allemande pour visiter des camps des prisonniers en Russie-Sibérie 1916/17. Diese bestand vor allem aus sechs deutschen Krankenschwestern, die monatelang durch Russland reisten, von Lager zu Lager.

Aber auch davor und danach waren deutsche Krankenschwestern, nur zum Teil in Begleitung deutscher oder auch schwedischer oder russischer Diplomaten oder Behördenvertreter, in Russland unterwegs. Eine erhebliche Verschärfung der Situation dieser Schwestern stellte die Russische Revolution und der anschließende Bürgerkrieg dar. Die Durchsetzung des bolschewistischen Systems brachte hier nur partiell Verbesserung. Spionagevorwürfe setzten manche Schwestern und ihre Begleiter monatelang in Haft. Eine Schwester, Erika von Passow, ging in den Wirren in Turkmenistan vermißt und ist nie wieder aufgetaucht. Die Risiken, denen sich diese Frauen aussetzten waren erheblich. Ihre Arbeit endete auch nicht, wenn sie wieder in Deutschland zurück waren und auch nicht nach dem Waffenstillstand. Die während der Reisen aufgebauten Kontakte wurden weiter gepflegt, Bedürfnisse abgefragt, Nachrichten an die Familien weitergegeben, nach vermißten Gefangenen geforscht. Die Nachlässe dieser Schwestern bilden dieses teilweise lebenslange Engagement ab.

Etappenhelferinnen

Der hohe Personalbedarf an den Fronten führte in Deutschland 1917 zur Diskussion einer Dienstpflicht für Frauen, um so Männer in nicht-kämpfenden Verwendungen für die Front frei machen zu können. Eine förmliche Dienstpflicht fand zwar keine Zustimmung der politischen und der militärischen Führung, allerdings wurde der freiwillige Einsatz von Frauen forciert. Organisiert durch die bürgerlichen Frauenvereine in Zusammenarbeit mit den stellvertretenden Generalkommandos und Kriegsamtsstellen wurden Frauen für Tätigkeiten – im wesentlichen Schreib- und Küchendienste – in den Etappengebieten, aber auch in den besetzten Gebieten angeworben.

Diese sog. Etappenhelferinnen machten schließlich ca. 20.000 Frauen aus, die bis Kriegsende Dienst taten – ohne Uniform und ohne Kombattantenstatus (im Unterschied zu den Wehrmachthelferinnen im Zweiten Weltkrieg).

Nachlässe von Etappenhelferinnen liegen im Militärarchiv nicht vor. Es sind jedoch im Schriftgut verschiedener militärischer Dienststellen, vor allem des Kriegsamts im Preußischen Kriegsministerium, Namenslisten und personenbezogene Angaben überliefert.

Quellen im Bundesarchiv

Militärische Dienststellen und private Einrichtungen

Personen

Krankenschwestern im Lazaretteinsatz

Krankenschwestern in der Kriegsgefangenenfürsorge

Benutzungshinweise

Das Bundesarchiv ist bemüht, benutzungsrelevante Unterlagen digital zur Verfügung zu stellen. (Noch) nicht digitalisierte Unterlagen können Sie entweder vor Ort einsehen oder deren Digitalisierung on demand beauftragen.

Die oben genannten Nachlassbestände liegen im Bundesarchiv aufgrund von privatrechtlichen Vereinbarungen vor. Besondere Benutzungsbedingungen bestehen nicht. Die Benutzung dieser Nachlassbestände unterliegt keinen anderen Bedingungen als der Beachtung der Persönlichkeitsrechte Betroffener und Dritter. Zu diesen zählen insbesondere auch die aus dem Urheberrecht erwachsenden Nutzungs- und Verwertungsrechte.

Wenn Sie die besagten Nachlassbestände einsehen möchten, bitten wir Sie, neben Ihrem Benutzungsantrag auch die Besondere Verpflichtungserklärung für die Nutzung von Archivgut privater Herkunft einzureichen. Da es sich um Unterlagen privater Herkunft handelt, ist für die Benutzung die Unterzeichnung einer solchen Erklärung erforderlich. Sie verpflichten sich damit, die schutzwürdigen Belange von Personen, die in den Unterlagen genannt werden, angemessen zu wahren und Urheberrechte zu beachten.

Bei den Beständen MSG 2 und MSG 200 ist, da es sich um Sammlungen zahlreicher privater Abgaben handelt, stets eine individuelle Prüfung der Akten und deren Rechtesituation nötig. Wenn Sie Akten gefunden haben, die Sie gern einsehen möchten, dann bitten wir Sie, uns deren Archivsignaturen mitzuteilen. In der Regel ist die Benutzung von Akten aus MSG 2 und MSG 200 nicht an besondere Benutzungsbedingungen geknüpft und die Unterzeichnung einer besonderen Verpflichtungserklärung genügt. Die Rechtesituation erfordert jedoch eine der Benutzung vorausgehende Prüfung. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Auch für die Benutzung von MSG 2 und MSG 200 ist es nötig, neben Ihrem Benutzungsantrag auch die Besondere Verpflichtungserklärung für die Nutzung von Archivgut privater Herkunft einzureichen.

Weitere Quellen in anderen Archiven und Institutionen

Vor allem die Archive des Deutschen Roten Kreuzes sowie der in der Kriegskrankenpflege und Kriegsgefangenenfürsorge tätig gewesenen Ordensgemeinschaften überliefern relevante Unterlagen, insbesondere auch Nachlässe von hier eingesetzten Krankenschwestern. Es empfiehlt sich daher immer, die entsprechenden Einrichtungen bzw. ihre Rechtsnachfolger zu kontaktieren.

Zu nennen sind insbesondere:

Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes

Archiv des DRK-Generalsekretariats
Carstennstraße 58
12205 Berlin

Badische Schwesternschaft und Badischer Frauenverein vom Roten Kreuz

Generallandesarchiv Karlsruhe​​​​​​​
Nördl. Hildapromenade 3
76133 Karlsruhe

Schwesternschaften des Johanniterordens

Archiv des Johanniterordens
Finckensteinallee 111
12205 Berlin

Schwesternschaften der Diakonissenanstalten der Kaiserswerther Diakonie

Archiv der Fliedner-Kulturstiftung Kaiserswerth
​​​​​​​Zeppenheimer Weg 20
40489 Düsseldorf

Ansprechpartner

Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv

Wiesentalstraße 10
79115 Freiburg

Telefon: 030 18 665-1149
E-Mail: militaerarchiv@bundesarchiv.de