Ein Rechercheleitfaden zu Nachlässen von Frauen im Zweiten Weltkrieg
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Einführende Informationen
In der Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs werden über tausend Nachlassbestände verwahrt, in denen sich privates Schriftgut befindet, das entweder von den Nachlassern selbst oder von deren hinterbliebenen Angehörigen an das Militärarchiv zur dauerhaften Aufbewahrung und Zugänglichmachung für die Forschung abgegeben wurde. Hinzu kommen zahlreiche Einzeldokumente privater Herkunft, die zwar keinen eigenen Nachlassbestand zu einer Person begründen, aber als Teile größerer Sammlungen aufbewahrt werden.
Diese Nachlässe und privaten Einzeldokumente stammen üblicherweise von Männern. In aller Regel handelt es sich dabei um Soldaten, zumeist Offiziere, vereinzelt auch um Beamte, Techniker, Wissenschaftler oder auch Schriftsteller.
Nur sehr selten finden sich private Einzeldokumente oder gar ganze Nachlässe von Frauen in den Beständen des Militärarchivs. Doch wenn derartige Einzeldokumente oder Nachlässe in die Bestände des Militärarchivs aufgenommen wurden oder werden, handelt es sich häufig um eine berufliche oder dienstliche Verwendung etwas außerhalb des für Zeitgenossinnen üblichen Rahmens und in aller Regel um eine bewußte Verschriftlichung eigener Erlebnisse in herausfordernden Lebenssituationen durch die Frauen selbst. Es sind also durchweg historisch besonders interessante Archivalien.
Dieser Leitfaden soll die wenigen im Militärarchiv vorhandenen Nachlässe von Frauen im Zweiten Weltkrieg vorstellen und sie zugleich in Verbindung setzen zu anderen, auch amtlichen, Beständen.
Die Freiwillige Krankenpflege im Zweiten Weltkrieg
Das Prinzip der Freiwilligen Krankenpflege bestand auch im Zweiten Weltkrieg. Die Organisation lag im Wesentlichen beim Deutschen Roten Kreuz (DRK). Zuoberst stand der Kommissar der Freiwilligen Krankenpflege im Oberkommando der Wehrmacht. Er unterstand dem Chef des Wehrmachtsanitätswesens.
Die Führung des DRK ging bald nach 1933 auf Angehörige der SS über, die Vereinsstruktur des Roten Kreuzes wurde beendet. Das Wehrgesetz vom Mai 1935 legte die Dienstverpflichtung von Frauen im Kriegsfall fest und eine neue DRK-Satzung im Januar 1938 verpflichtete das DRK grundsätzlich zum Sanitätsdienst für die Wehrmacht. Der Personalumfang des DRK wurde daher in den Vorkriegsjahren deutlich erhöht.
Mit Kriegsbeginn 1939 schließlich trat das DRK mit seinen Angehörigen in die vorgesehene Funktion der Kriegskrankenpflege ein. Das DRK-Personal übernahm in der Folge die weitere Versorgung der Verwundeten nach der Erstversorgung durch die Sanitätstruppe an der Front, es betrieb – wie im Ersten Weltkrieg – Lazarette und Lazarettzüge, war eingesetzt an Versorgungspunkten und Erholungsheimen. Der Unterschied zum Ersten Weltkrieg war die Monopolstellung des DRK und die Einbindung in Strukturen und Ideologie des Nationalsozialismus. Wie im Ersten Weltkrieg waren die Belastungen für die eingesetzten Krankenschwestern erheblich, ihre persönliche Gefährdung im frontnahen Einsatz war groß.
Wehrmachthelferinnen
Ab 1940, mit den Feldzügen in Nord- und Westeuropa, stieg der Personalbedarf der Wehrmacht massiv an. Um Soldaten in nicht-kämpfenden Funktionen freizusetzen, wurde deshalb in zunehmendem Maße auf weibliche Arbeitskräfte zurückgegriffen. Über die Wehrkreisverwaltungen wurden Frauen angeworben, auch die Arbeitsämter vermittelten Personal und das Deutsche Rote Kreuz vermittelte zu diesem Zeitpunkt nicht benötigte Schwesternhelferinnen aus der Freiwilligen Krankenpflege.
Das Heer benötigte vor allem Bürohilfskräfte („Stabshelferinnen“) und Fernmeldepersonal („Nachrichtenhelferinnen“). Die Luftwaffe setzte zunächst auf weibliche Zivilangestellte. Die Kriegsmarine setzte ebenfalls auf weibliche Zivilangestellte, aber auch auf sog. Marinehelferinnen, die bei den Stationskommandos eingesetzt wurden.
Ganz allgemein war der Andrang von Frauen in diese Tätigkeiten, vor allem im Ausland und in den besetzten Gebieten groß.
In der Vorbereitung auf den Russland-Feldzug 1941 wurde die Notwendigkeit deutlich, Facharbeiter aus der Rüstungsindustrie aus dem Militärdienst zurück in die Fabriken zu bringen. Das erhöhte das Bedürfnis, in der Wehrmacht wo immer möglich auch Frauen einzusetzen. Hitler stimmte einer Verwendung von Frauen in den Streitkräften – was dem gängigen NS-Frauenbild eigentlich widersprach – zu, soweit es sich um Tätigkeiten im Fernmeldebereich, bei der Nachrichtenvermittlung und in den Geschäftszimmern handelte.
Die gängige Berechnung z. B. bei der Luftwaffe lautete, für zwei Soldaten-Planstellen drei Frauen einzusetzen.
Insgesamt wurden in der Wehrmacht etwa 450.000 Frauen eingesetzt – im gesamten Einsatzgebiet der Wehrmacht. Es gestalteten sich dabei im Laufe der Zeit und insbesondere ab 1941 für das sogenannte weibliche Gefolge der Wehrmacht verschiedene Verwendungsmöglichkeiten aus. Im Einzelnen:
Betreuungshelferinnen: als Personal der Freiwilligen Krankenpflege verwendete Schwesternhelferinnen und Helferinnen, ihre Zugehörigkeit zur Freiwilligen Krankenpflege und Unterstellung unter das Deutsche Rote Kreuz wurde dabei gelöst
Bereiterinnen: eingesetzt in den Wehrmachtsgestüten
Truppenhelferinnen: Ordonnanzdienste, Aufwarterinnen, Reinigungs- und Küchenhilfen
Luftwaffe
Luftwaffenhelferinnen; im Einzelnen eingesetzt als:
Flugmeldehelferinnen: eingesetzt in Flugwachen, in Flugmeldezentralen, im Flugmeßdienst, im Flugmeldewarndienst, in Gefechtsständen der Jagdwaffe, in Gerätestellungen der Fernmeldetruppe, als Jägerleitoffiziere
Betriebshelferinnen: Schreib- und Bürohilfskräfte
Luftschutzwarndiensthelferinnen
Flakwaffenhelferinnen: unmittelbarer Waffeneinsatz in Scheinwerfer- oder Sperrbatterien, Flakbehelfspersonal
Fliegertechnische Helferinnen
Werfthelferinnen
fliegendes Personal zur Überführung von Flugzeugen von der Industrie zur Truppe
Kriegsmarine
Marinehelferinnen: eingesetzt vor allem in Geschäftszimmern, Büros, Schreibstuben, zusätzlich eingesetzt als Flugmeldehelferinnen und bei der Küstenartillerie.
Nach Beginn der alliierten Invasion im Juni 1944 wurden Vorbereitungen zur Rückführung der Frauen aus den Frontgebieten getroffen. Generell sollten alle Helferinnen unter 21 Jahren bis Ende September 1944 auf Reichsgebiet zurückgeführt werden. Die Rückführungsbefehle wurden allerdings nicht überall im gleichen Maß und vollständig durchgeführt. Das alliierte Vordringen führte vielfach auch dazu, dass Einheiten und Dienststellen überrollt wurden. Zahlreiche Helferinnen gerieten dabei in Gefangenschaft oder gingen vermisst. Schwierig für die militärischen Formationen war der mit dem Abzug der Frauen verbundene Verlust an Spezialkräften, etwa im Bereich der Nachrichten-Verschlüsselung. Von entscheidender Bedeutung für die Frauen war die rechtzeitige Umkleidung in Zivil, da ihr Status als weibliches Wehrmachtgefolge rechtlich durchaus schwierig und keinesfalls für alle Kriegsgegner in jeder Situation eindeutig und ihr Kombattantenstatus nicht von allen eindeutig anerkannt war.
Die Verluste unter den in der Wehrmacht eingesetzten Frauen sind unklar. Eine genaue Anzahl der gefangenen genommenen Wehrmachthelferinnen liegt nicht vor. Auf den Rückzügen von den Frontgebieten gingen viele von ihnen verloren, auch in den Gefangenenlagern verlieren sich die Spuren vieler Frauen. Die Verluste durch das Kriegsgeschehen selbst kamen noch hinzu. Und zu allen Gefahren für Gesundheit und Leben, denen alle Kriegsteilnehmer ausgesetzt waren, kam bei den Wehrmachthelferinnen immer das Risiko sexueller Gewalt hinzu, das ab Gefangennahme radikal zunahm. Der Eintritt in die absolute Wehrlosigkeit, den kapitulierende Soldaten vollziehen, war für die Wehrmachthelferinnen je nach Situation unter Umständen mit erheblich größeren persönlichen Risiken als für ihre männlichen Kameraden verbunden.
Klägerinnen an Militärgerichten
Die Gerichtsbarkeit der Wehrmacht erstreckte sich über alle Soldaten und Beschäftigten in ihrem Jurisdiktionsbereich. Daher waren die Gerichte der Wehrmacht insbesondere in den besetzten Gebieten auch die zuständigen Stellen für Anklagen gegen deutsche Soldaten. Gründe für derartige Anklagen konnte es zahlreiche geben. Die Wahrscheinlichkeit auf eine erfolgreiche Durchsetzung der Anklage hing sehr stark nicht nur vom Delikt und der Beweislage, sondern auch vom regionalen Schauplatz und der Bewertung des Anklägers unter den regimegemäß rassistischen Grundüberzeugungen des Gerichts ab.
Für Frauen, die einen Anlass hatten, einen deutschen Soldaten vor Gericht anzuklagen, war ein derartiger Weg nur sinnvoll, ja eigentlich nur möglich, sofern Ihnen aus einer NS-konformen, rassistischen Perspektive dieser Weg amtlicherseits überhaupt eröffnet wurde, die Anklage also angenommen wurde. Neben vielen Verfahren, die genau so auch von männlichen Klägern angestrengt werden konnten (z. B. Eigentumsdelikte), gibt es einen Verfahrenstypus, der so nur von Frauen gegen Soldaten ausgelöst werden konnte: Anklagen auf Vaterschaftsanerkennung bzw. Unterhaltszahlung.
In den meisten Fällen handelt es sich bei derartigen Klägerinnen um West- oder Nordeuropäerinnen, die ein Kind von einem deutschen Soldaten empfangen hatten, der die Vaterschaft verweigerte oder für die Frau mittlerweile nicht mehr erreichbar war. Die Wehrmachtgerichte untersuchten diese Fälle in aller Regel ergebnisoffen und ggf. auch mit erheblichem kommunikativen Aufwand. Entscheidungen zugunsten der klagenden Mutter waren ebenso möglich wie Abweisungen.
Nachlässe von Betroffenen liegen im Militärarchiv zwar nicht vor, jedoch sind zahlreiche entsprechende wehrmachtgerichtliche Verfahrensakten überliefert. Diese wiederum liefern durch die Darstellungen der Klägerinnen und der Beklagten, sowie weiterer Zeugen, intensive Einblicke in das Zusammenleben zwischen deutschen Soldaten und einheimischer Bevölkerung und vor allem auch in die sozialen Verflechtungen, in denen sich Soldaten und zumeist junge Frauen begegneten – und in die Beziehungen und Abhängigkeiten, die dabei entstanden. Die Akten zeigen dabei brutale Gewalt ebenso wie gescheiterte romantische Hoffnungen und eine häufig große Gleichgültigkeit gegenüber der Situation der Frauen und Mütter.
Quellen im Bundesarchiv
Militärische Dienststellen und private Einrichtungen
Relevante Suchbegriffe im Suchschlitz „Antrags-/Verfahrensgegenstand“: „Vaterschaft*“ und „Unterhalt*“. Zu beachten ist, dass es sich hier um personenbezogene Unterlagen unter geltenden personenbezogenen Schutzfristen handelt. Die entsprechenden Signaturen können nicht auf privaten Rechnern, bzw. erst nach entsprechender Freischaltung und/oder in den Lesesälen des Bundesarchivs gesehen werden. Zu beachten ist auch, dass die archivische Erschließung zwar die Namen der Beschuldigten nennt, nicht aber die der Klägerinnen und Kläger. Diese gehen erst aus der Einsichtnahme in die Akten hervor.
geb. 14.11.1904 Baden-Baden, Todesdatum nicht bekannt
Anneliese Zimmermann (geb. Loës) betreute nach Kriegsende für das DRK die deutschen Gefangenen im alliierten Offiziers-Gefangenenlager Neu-Ulm. Sie organisierte die illegale Sammlung der Wünsche der Gefangenen im Lager, die Schleusung der Wünsche nach draußen, veranlasste die Beschaffung des Gewünschten und die verdeckte Zufuhr ins Lager. Sie war dabei sehr erfolgreich, stand bei den Alliierten auch entsprechend unter Verdacht und blieb selbst dem Lager immer fern.
Der Ehemann von Anneliese Zimmermann war der Oberst Dr. Lothar Zimmermann (geb. 20.1.1896; Personalakte unter PERS 6/7477). Oberst Zimmermann war Regimentskommandeur, ab 13.2.1943 Kommandeur der Kampfschule Nisch und ab dem 30.1.1945 Kampfkommandant von Fiume. Zum Zeitpunkt der Nachlassübernahme 1981 galt er als seit 1945/46 in Jugoslawien verschollen. Oberst Zimmermann kam aus Freiburg i.Br., war Sohn eines Freiburger Gymnasial-Professors.
Der Nachlass besteht aus Korrespondenz und Unterlagen Anneliese Zimmermanns aus der Zeit der Lagerbetreuung.
Nachdem bereits seit 1979 über einen Jugendfreund von Anneliese Zimmermann ein Kontakt zum Militärarchiv bestand und das Militärarchiv bereits angeboten hatte, die noch im Besitz von Anneliese Zimmermann befindlichen Unterlagen zu übernehmen, übergab Anneliese Zimmermann schließlich im Mai 1981 ihren Nachlass ans Militärarchiv.
Die Unterlagen wurden zunächst in den Sammelbestand MSg 200 aufgenommen und schließlich 2024 zu einem eigenständigen Nachlassbestand formiert.
Gunvor Odelqvist, später verehelichte Wallin (1920-2016) war eine im Zweiten Weltkrieg in der Betreuung von in Schweden internierten deutschen Soldaten eingesetzte schwedische Krankenschwester. Gunvor Wallin war später Politikerin und von 1976 bis 1979 Abgeordnete des schwedischen Parlaments.
Bei diesen beiden Archivalien handelt es sich um eine kleine Sammlung von Briefen, die deutsche Soldaten an Gunvor Odelqvist, die sie während des Zweiten Weltkriegs in der schwedischen Internierung betreut hatte, zwischen 1945 und 1949 schrieben. Gunvor Wallin gab diese Briefe später selbst an das Militärarchiv ab.
Es handelt sich hier um das Tagebuch der im Zweiten Weltkrieg eingesetzten Rotkreuz-Schwester Toni Lotte Weiß aus der Zeit ihrer Gefangenschaft in der Sowjetunion 1945-48. Die Lebensdaten zu Toni Lotte Weiß sind nicht bekannt.
geb. 20.5.1899 in Niederhannsdorf, gest. 21.10.1990 in Flensburg
Gertrud Kuschel war als Rotkreuz-Schwester („Schwester Dora“) im Zweiten Weltkrieg eingesetzt. Im Jahr 1928 war sie beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) eingetreten, in die Schwesternschaft Kurmark-Eberswalde. Ab Januar 1930 wurde sie in Krankenhäusern und Kliniken in Eberswalde und Halle eingesetzt. Ab dem 2.9.1939 war sie in der Freiwilligen Krankenpflege für die Wehrmacht tätig, ab dem 23.9.1939 im Reserve-Lazarett Eberswalde. Es folgten bis März 1945 Verwendungen in Feld- und Kriegslazaretten. Von April 1945 bis September 1947 wurde sie als Rotkreuz-Schwester in Munster-Lager verwendet. Sie blieb im Anschluss bis zu ihrer Pensionierung 1964 als Krankenschwester im Kreiskrankenhaus Eckernförde tätig.
Ihr Nachlass wurde 1992 aus der Familie an das Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv abgegeben und zunächst im Sammelbestand MSG 2 verwahrt. Im Jahr 2025 wurden die Unterlagen als eigenständiger Nachlassbestand formiert.
Im Nachlass wird ein Tagebuch Gertrud Kuschels über ihre Dienstzeit im Krieg verwahrt, dazu einige Fotos und Dokumente, die ebenfalls ihre Zeit als Krankenschwester im Zweiten Weltkrieg dokumentieren.
Es handelt sich hierbei um die Erinnerungen der Flakhelferin Ursula Martin, spätere Ärztin und verhelichte Gratzl, an ihre Dienstzeit 1944 im Zweiten Weltkrieg. Die Lebensdaten zu Dr. Ursula Gratzl sind nicht bekannt.
Es handelt sich hier um die Erinnerungen der Marinehelferin Ilse Struwe, später verhelichte Schmidt (geb. 1919; Todesdatum nicht bekannt), die ab 1940 im Rahmen ihres Dienstes als Sekretärin bei der Marine-Propaganda-Abteilung West eingesetzt war, zunächst in Paris, in der Folge in Bordeaux, Belgrad, Rußland, Berlin und in Rom.
Die vom Militärarchiv in Kopie übernommenen Erinnerungen stammen von 1982. Erst Jahre später hat sie über ihre Erlebnisse ein Buch geschrieben: Schmidt, Ilse: Die Mitläuferin. Erinnerungen einer Wehrmachtsangehörigen. Berlin 1999.
Hierbei handelt es sich um einen Bericht der Stabshelferin Käthe Schwalb über ihre Dienstzeit in Lyon und LePuy und ihre Erlebnisse in französischer Kriegsgefangenschaft in der Zeit von Juli 1944 bis September 1945.
Der Bericht wurde in die Sammlung Elsa-Brändström-Gedächtnisarchiv (MSg 200) aufgenommen. Die Lebensdaten zu Käthe Schwalb sind nicht bekannt.
Es handelt sich hierbei um einen Bericht der Stabshelferin Ingeborg Erdmann, später verehelichte Spranz, über ihre Dienstzeit beim Heerespersonalamt Lübben und beim Chef des Generalstabs des Heeres in Zossen 1940-1945.
Der Bericht wurde im Jahr 2001 vom Militärarchiv übernommen. Die Lebensdaten zu Ingeborg Spranz sind nicht bekannt.
geb.: 17.10.1895 in Breslau, gest.: 12.10.1976 in München.
Paula Stuck von Reznicek, geb. Heimann war die Tochter des Bankiers Dr. Georg Heimann. Dieser stammte aus einer jüdischen Familie und konvertierte zum evangelischen, später katholischen Christentum. Paula war zwischen 1928 und 1939 eine international erfolgreiche Tennisspielerin (1924 Nr. 8 der Weltrangliste; 1929 Gewinn der Internationalen Tennismeisterschaft von Deutschland) und ab 1939 als Sportjournalistin und Schriftstellerin tätig. Von 1925 bis 1931 war sie in erster Ehe mit dem Sportjournalisten Burghard Freiherr von Reznicek verheiratet, von 1932 bis 1948 in zweiter Ehe mit dem Rennfahrer Hans Stuck.
Paula von Reznicek, ab 1932 Paula Stuck, später Paula Stuck von Reznicek, war von den 20er bis in die 40er Jahre eine prominente Persönlichkeit des gesellschaftlichen Lebens, erlangte mit ihren schriftstellerischen Arbeiten, Romanen, aber auch Anstands- und Benimmbüchern (mit dem Ziel der Anpassung der Knigge-Regeln an die moderne Zeit) einige Bekanntheit.
Der Bestand enthält das Tagebuch von Paula Stuck von Reznicek über den Zeitraum vom 17. Mai 1940 bis 5. Februar 1945. In dieser Zeit begleitete sie ihren Mann Hans Stuck auf Truppenbetreuungsreisen in Polen, Norwegen, Frankreich und Deutschland. Das Tagebuch gibt intensive Auskunft über dabei stattgefundene Begegnungen, zum Teil sind Fotos enthalten. Den Abschluß bildet ein Band aus der Zeit 17. April 1945 bis 5. Mai 1946, der u.a. den Widerstand in St. Anton in Tirol behandelt. In den Tagebüchern fehlende Zeiträume gehen auf Phasen ohne Einsatz zurück - so Frau Stuck von Reznicek 1965 gegenüber dem Militärarchiv.
Im April 1965 war Paula Stuck von Reznicek an die Bundeswehr herangetreten, mit der Aussage, sie wolle die Tagebücher, die sie als Begleiterin ihres Mannes, des Rennfahrers Hans Stuck während seiner Zeit in der Truppenbetreuung geführt hatte, der Öffentlichkeit im Kontext eines militärischen Archivs zugänglich machen. Frau Stuck von Reznicek betonte im Gespräch mit Vertretern des Militärarchivs, daß sie als Halbjüdin von der Wehrmacht vor Verfolgung geschützt worden sei und sich deshalb der Wehrmacht – als deren Nachfolger sie die Bundeswehr sah – weiter verpflichtet fühlte. Die Übergabe ihrer Tagebücher wollte sie als Dank verstanden wissen, da von verschiedenen Medien zum Teil sehr hohe Summen angeboten wurden. Das Bundesarchiv erwarb die Tagebücher noch 1965.
Hans Stuck wurde von der Wehrmacht als Redner im Rahmen der Truppenbetreuung engagiert. Seine Auftritte waren beliebt und gut besucht, er hatte zeitlebens einen großen und aktiven Fankreis. Seine Frau Paula Stuck war dabei letztlich als seine Managerin tätig und sehr bemüht, seine Popularität hoch zu halten. Stucks Begabung als Redner und Unterhalter auch bei unterschiedlichem Publikum war dabei für die Truppenbetreuung von großem Nutzen. Gute Redner zu finden und auch engagieren zu können wurde im Laufe des Krieges immer schwieriger, wie die Truppenbetreuung insgesamt zunehmend unter Qualitätsproblemen litt.
Der Nachlass war ursprünglich als eigenständige Sammlung angelegt worden (Bestand MSg 106), wurde 2010 jedoch in einen übergeordneten Sammlungsbestand (MSg 2) aufgenommen. Im Jahr 2017 wurde der Nachlass schließlich als eigenständiger Nachlassbestand neu formiert. Die ursprüngliche Erschließung aus der Zeit als MSg 106 blieb dabei erhalten.
Unter dieser Signatur liegen maschinengeschriebene Briefe einer Journalistin und Schriftleiterin in Breslau, verm. bei der Schlesischen Tageszeitung, vor. Es handelt sich dabei nach bisherigem Kenntnisstand vermutlich um Charlotte Nalepa. Es sind Briefe von ihr an ihren Geliebten, einen Drehbuchautor. Die enthaltenen Informationen lassen auf einen Rittmeister Peter von Kleist schließen. Die Briefe enthalten Illustrationen, handschriftliche Ergänzungen und Lippenstiftabdrücke und thematisieren die Beziehung der beiden aus Sicht Charlottes, geben aber auch Einblick in die Lebensrealität der jungen Journalistin.
Es handelt sich hierbei um Korrekturen und Ergänzungen der Journalistin Marianne Feuersenger (geb. 1919 Potsdam, gest. 2019) zu einem im Militärarchiv verwahrten Bericht von Dr. Claus Grimm.
Marianne Feuersenger war von 1938 bis 1945 als Sekretärin im OKW tätig, dabei ab 1940 als Sekretärin des Beauftragten für die militärische Geschichtsschreibung im OKW Generalmajor Walter Scherff. Nach dem Krieg arbeitete sie als Journalistin für verschiedene Zeitungen und beim Bayerischen Rundfunk (ab 1948 als Redakteurin), ab 1962 beim ZDF. Von 1962 bis 1980 hatte sie die Leitung der Abteilung Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Hauptabteilung Dokumentation, ab 1971 war sie stellvertretende Hauptabteilungsleiterin "Gesellschaftspolitik".
Ihre Erlebnisse hatte sie 1982 veröffentlicht: Feuersenger, Marianne: Mein Kriegstagebuch. Zwischen Führerhauptquartier und Berliner Wirklichkeit. Freiburg i.Br., Basel, Wien 1982.
Sie wurde daraufhin von Dr. Claus Grimm, seinerzeit Angehöriger der Kriegsgeschichtlichen Abteilung des OKW, gebeten, seinen seit 1964 im Militärarchiv verwahrten Erinnerungsbericht ("Vier Jahre als Forscher in der Kriegsgeschichtlichen Abteilung des Oberkommandos der Wehrmacht 1941-1945"; RW 9/30) einzusehen und durch ihre Erfahrungen zu ergänzen. Im Mai 1984 schickte Feuersenger ihre Ergänzungen an das Militärarchiv, das diese in den Sammelbestand MSg 2 aufnahm.
Es handelt sich hierbei um den Nachlass von Annemarie Kißling, geb. von Friedeburg, der Schwester von Generaladmiral Hans-Georg von Friedeburg, dem letzten Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (1895-1945; Nachlass im Bundesarchiv N 374).
Tatsächlich kann der Nachlass als Familiennachlass angesehen werden. Er besteht neben Tagebüchern von Annemarie Kißling aus Briefen des Sohnes Eberhard Kißling, Angehöriger der III. Abteilung des Kampfgeschwaders 54 (geb. 1. Okt. 1924, gest. vor 1945) und des Sohnes Helmut Kißling (geb. 6. Apr. 1921, gest. 1942), dazu Reiseberichten, Korrespondenz aus der Zeit 1938-1966, Erinnerungen von Annemarie an ihren Sohn Helmut und Lebensläufe von Helmut und Eberhard.
Die Unterlagen wurden 2009 aus Privatbesitz in Freiburg i.Br. dem Militärarchiv übergeben und 2012 erweitert. Der Nachlass wurde zunächst in einen Sammelbestand (MSg 2) aufgenommen und Ende 2024 als eigenständiger Nachlassbestand formiert.
Der Abgeber stammt aus einer Familie in Freiburg i.Br., die seit den 1930er Jahren mit Annemarie Kißling in engem Kontakt stand. Die Mutter des Abgebers war – in Nachfolge ihrer Eltern – die nächste Bezugsperson der alleinstehenden Annemarie Kißling und übernahm 1985 den Nachlass von Annemarie Kißling in ihren Besitz.
Annemarie Kißling ist offenbar ca. 1920 aufgrund ihrer Hochzeit mit Oberst Kißling nach Freiburg i.Br. gekommen. Ihr Mann starb einige Jahre nach dem Krieg. Ihre Söhne starben beide im Krieg: Helmut ist als Pilot der Luftwaffe gefallen, Eberhard starb in der Heimat bei einem Bombenangriff.
Zu Helmut Kißling ist eine Personalakte überliefert: PERS 6/150704
Elli Gerber, geb. Gröngröft, war Mutter dreier Söhne, die alle im Zweiten Weltkrieg als Offiziere der Wehrmacht gefallen sind:
Joachim Gerber, Oberleutnant: geb. 2.3.1919, gefallen 18.7.1941; 1936 in die Wehrmacht eingetreten
Klaus Gerber, Leutnant: geb. 28.9.1920, gefallen 21.7.1941; 1939 in die Wehrmacht eingetreten
Dietrich Gerber, Leutnant: geb. 12.6.1923, gefallen 22.2.1945; 1940 in die Wehrmacht eingetreten
Dietrich wurde 1941 kurz nach dem Tod seiner beiden Brüder noch bewusst aus frontnaher Verwendung herausgenommen.
Über Elli Gerber liegen keine weiteren Informationen vor. Sie war verheiratet mit Prof. Dr. Hans Gerber, von dem sie jedoch zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme bereits getrennt war. Im Jahr 1970 trat Elli Gerber an die Abt. Militärarchiv des Bundesarchivs heran und bot die Unterlagen ihrer Söhne (Korrespondenz, Fotos, persönliche Dokumente und Aufzeichnungen) zur Übernahme an. Die Übernahme erfolgte 1975. Die Unterlagen wurden in den Sammelbestand MSG 2 aufgenommen. Im Jahr 2025 wurden die Unterlagen als eigenständiger Nachlassbestand formiert.
geb. 15.4.1918 in Erfurt, gest. 17.11.1986 in Hechingen
Gudrun Thomas, geborene Brachvogel, war seit dem 30.11.1939 verheiratet mit Jakob Thomas.
Jakob Thomas (1908-1984) war seit 1933 Angehöriger der SS. Es gibt nur fragmentarische Nachweise zu Jakobs militärischer, bzw. SS-Laufbahn. Er wird spätestens ab dem 5.11.1940 als Angehöriger der SS-Totenkopf-Standarte im Rang eines SS-Reiters geführt und spätestens ab dem 23.2.1942 als Angehöriger des SS-Kavallerie-Regiments 1 im Rang eines SS-Sturmmannes. Mindestens bis August 1947 befand er sich in US-Kriegsgefangenschaft, bzw. -Internierung. Vermutlich war er zuletzt SS-Untersturmführer. Nach seiner Gefangenschaft und einem Entnazifizierungsverfahren trat er in den Schuldienst ein und war bis zu seiner Pensionierung (vermutlich 1973) als Lehrer in Essen tätig.
Zu Gudrun Thomas liegen keine weiteren Angaben vor. Gudrun und Jakob korrespondierten über den ganzen Krieg hinweg. Mehrere hundert Briefe bilden den Nachlass von Jakob Thomas – Briefe von ihm an seine Frau und Briefe von Gudrun an ihren Mann. Letztlich handelt es sich also um einen gemeinsamen Nachlass des jungen Ehepaars, der seltenen Einblick in das Privatleben eines jungen Waffen-SS-Angehörigen und seiner Ehefrau gewährt.
Die Korrespondenz wurde 2012 aus der Familie an das Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv abgegeben und zunächst in den Sammelbestand MSG 2 aufgenommen. Im Jahr 2025 wurden die Unterlagen herausgenommen und zu einem eigenständigen Nachlassbestand formiert.
Benutzungshinweise
Das Bundesarchiv ist bemüht, benutzungsrelevante Unterlagen digital zur Verfügung zu stellen. (Noch) nicht digitalisierte Unterlagen können Sie entweder vor Ort einsehen oder deren Digitalisierung on demand beauftragen.
Die oben genannten Nachlassbestände liegen im Bundesarchiv aufgrund von privatrechtlichen Vereinbarungen vor. Besondere Benutzungsbedingungen bestehen nicht. Die Benutzung dieser Nachlassbestände unterliegt keinen anderen Bedingungen als der Beachtung der Persönlichkeitsrechte Betroffener und Dritter. Zu diesen zählen insbesondere auch die aus dem Urheberrecht erwachsenden Nutzungs- und Verwertungsrechte.
Wenn Sie die besagten Nachlassbestände einsehen möchten, bitten wir Sie, neben Ihrem Benutzungsantrag auch die Besondere Verpflichtungserklärung für die Nutzung von Archivgut privater Herkunft einzureichen. Da es sich um Unterlagen privater Herkunft handelt, ist für die Benutzung die Unterzeichnung einer solchen Erklärung erforderlich. Sie verpflichten sich damit, die schutzwürdigen Belange von Personen, die in den Unterlagen genannt werden, angemessen zu wahren und Urheberrechte zu beachten.
Bei den Beständen MSG 2 und MSG 200 ist, da es sich um Sammlungen zahlreicher privater Abgaben handelt, stets eine individuelle Prüfung der Akten und deren Rechtesituation nötig. Wenn Sie Akten gefunden haben, die Sie gern einsehen möchten, dann bitten wir Sie, uns deren Archivsignaturen mitzuteilen. In der Regel ist die Benutzung von Akten aus MSG 2 und MSG 200 nicht an besondere Benutzungsbedingungen geknüpft und die Unterzeichnung einer besonderen Verpflichtungserklärung genügt. Die Rechtesituation erfordert jedoch eine der Benutzung vorausgehende Prüfung. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.