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Frauen in Wehrmachtsuniform

Wehrmachtshelferinnen, Quelle: BArch, Bild 101I-768-0147-19 / Friedrich; Agentur: Scherl Bilderdienst

Frauen im Krieg: 1939–1945

Auf dieser Seite finden Sie Recherchehinweise zu den Nachlässen von Frauen im Zweiten Weltkrieg.

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Einführende Informationen

In der Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs werden über tausend Nachlassbestände verwahrt, in denen sich privates Schriftgut befindet, das entweder von den Nachlassern selbst oder von deren hinterbliebenen Angehörigen an das Militärarchiv zur dauerhaften Aufbewahrung und Zugänglichmachung für die Forschung abgegeben wurde. Hinzu kommen zahlreiche Einzeldokumente privater Herkunft, die zwar keinen eigenen Nachlassbestand zu einer Person begründen, aber als Teile größerer Sammlungen aufbewahrt werden.

Diese Nachlässe und privaten Einzeldokumente stammen üblicherweise von Männern. In aller Regel handelt es sich dabei um Soldaten, zumeist Offiziere, vereinzelt auch um Beamte, Techniker, Wissenschaftler oder auch Schriftsteller.

Nur sehr selten finden sich private Einzeldokumente oder gar ganze Nachlässe von Frauen in den Beständen des Militärarchivs. Doch wenn derartige Einzeldokumente oder Nachlässe in die Bestände des Militärarchivs aufgenommen wurden oder werden, handelt es sich häufig um eine berufliche oder dienstliche Verwendung etwas außerhalb des für Zeitgenossinnen üblichen Rahmens und in aller Regel um eine bewußte Verschriftlichung eigener Erlebnisse in herausfordernden Lebenssituationen durch die Frauen selbst. Es sind also durchweg historisch besonders interessante Archivalien.

Dieser Leitfaden soll die wenigen im Militärarchiv vorhandenen Nachlässe von Frauen im Zweiten Weltkrieg vorstellen und sie zugleich in Verbindung setzen zu anderen, auch amtlichen, Beständen.

Die Freiwillige Krankenpflege im Zweiten Weltkrieg

Das Prinzip der Freiwilligen Krankenpflege bestand auch im Zweiten Weltkrieg. Die Organisation lag im Wesentlichen beim Deutschen Roten Kreuz (DRK). Zuoberst stand der Kommissar der Freiwilligen Krankenpflege im Oberkommando der Wehrmacht. Er unterstand dem Chef des Wehrmachtsanitätswesens.

Die Führung des DRK ging bald nach 1933 auf Angehörige der SS über, die Vereinsstruktur des Roten Kreuzes wurde beendet. Das Wehrgesetz vom Mai 1935 legte die Dienstverpflichtung von Frauen im Kriegsfall fest und eine neue DRK-Satzung im Januar 1938 verpflichtete das DRK grundsätzlich zum Sanitätsdienst für die Wehrmacht. Der Personalumfang des DRK wurde daher in den Vorkriegsjahren deutlich erhöht.

Mit Kriegsbeginn 1939 schließlich trat das DRK mit seinen Angehörigen in die vorgesehene Funktion der Kriegskrankenpflege ein. Das DRK-Personal übernahm in der Folge die weitere Versorgung der Verwundeten nach der Erstversorgung durch die Sanitätstruppe an der Front, es betrieb – wie im Ersten Weltkrieg – Lazarette und Lazarettzüge, war eingesetzt an Versorgungspunkten und Erholungsheimen. Der Unterschied zum Ersten Weltkrieg war die Monopolstellung des DRK und die Einbindung in Strukturen und Ideologie des Nationalsozialismus. Wie im Ersten Weltkrieg waren die Belastungen für die eingesetzten Krankenschwestern erheblich, ihre persönliche Gefährdung im frontnahen Einsatz war groß.

Wehrmachthelferinnen

Ab 1940, mit den Feldzügen in Nord- und Westeuropa, stieg der Personalbedarf der Wehrmacht massiv an. Um Soldaten in nicht-kämpfenden Funktionen freizusetzen, wurde deshalb in zunehmendem Maße auf weibliche Arbeitskräfte zurückgegriffen. Über die Wehrkreisverwaltungen wurden Frauen angeworben, auch die Arbeitsämter vermittelten Personal und das Deutsche Rote Kreuz vermittelte zu diesem Zeitpunkt nicht benötigte Schwesternhelferinnen aus der Freiwilligen Krankenpflege.

Das Heer benötigte vor allem Bürohilfskräfte („Stabshelferinnen“) und Fernmeldepersonal („Nachrichtenhelferinnen“). Die Luftwaffe setzte zunächst auf weibliche Zivilangestellte. Die Kriegsmarine setzte ebenfalls auf weibliche Zivilangestellte, aber auch auf sog. Marinehelferinnen, die bei den Stationskommandos eingesetzt wurden.

Ganz allgemein war der Andrang von Frauen in diese Tätigkeiten, vor allem im Ausland und in den besetzten Gebieten groß.

In der Vorbereitung auf den Russland-Feldzug 1941 wurde die Notwendigkeit deutlich, Facharbeiter aus der Rüstungsindustrie aus dem Militärdienst zurück in die Fabriken zu bringen. Das erhöhte das Bedürfnis, in der Wehrmacht wo immer möglich auch Frauen einzusetzen. Hitler stimmte einer Verwendung von Frauen in den Streitkräften – was dem gängigen NS-Frauenbild eigentlich widersprach – zu, soweit es sich um Tätigkeiten im Fernmeldebereich, bei der Nachrichtenvermittlung und in den Geschäftszimmern handelte.

Die gängige Berechnung z. B. bei der Luftwaffe lautete, für zwei Soldaten-Planstellen drei Frauen einzusetzen.

Insgesamt wurden in der Wehrmacht etwa 450.000 Frauen eingesetzt – im gesamten Einsatzgebiet der Wehrmacht. Es gestalteten sich dabei im Laufe der Zeit und insbesondere ab 1941 für das sogenannte weibliche Gefolge der Wehrmacht verschiedene Verwendungsmöglichkeiten aus. Im Einzelnen:

Heer

  • Nachrichtenhelferinnen: Fernsprecherinnen, Fernschreiberinnen, Funkerinnen
  • Betreuungshelferinnen: als Personal der Freiwilligen Krankenpflege verwendete Schwesternhelferinnen und Helferinnen, ihre Zugehörigkeit zur Freiwilligen Krankenpflege und Unterstellung unter das Deutsche Rote Kreuz wurde dabei gelöst
  • Stabshelferinnen: Stenotypistinnen, Maschinenschreiberinnen, Dolmetscherinnen, Zeichnerinnen, Rechnungsführerinnen, Karteiführerinnen, Botinnen
  • Bereiterinnen: eingesetzt in den Wehrmachtsgestüten
  • Truppenhelferinnen: Ordonnanzdienste, Aufwarterinnen, Reinigungs- und Küchenhilfen

Luftwaffe

Luftwaffenhelferinnen; im Einzelnen eingesetzt als:

  • Flugmeldehelferinnen: eingesetzt in Flugwachen, in Flugmeldezentralen, im Flugmeßdienst, im Flugmeldewarndienst, in Gefechtsständen der Jagdwaffe, in Gerätestellungen der Fernmeldetruppe, als Jägerleitoffiziere
  • Betriebshelferinnen: Schreib- und Bürohilfskräfte
  • Luftschutzwarndiensthelferinnen
  • Flakwaffenhelferinnen: unmittelbarer Waffeneinsatz in Scheinwerfer- oder Sperrbatterien, Flakbehelfspersonal
  • Fliegertechnische Helferinnen
  • Werfthelferinnen
  • fliegendes Personal zur Überführung von Flugzeugen von der Industrie zur Truppe

Kriegsmarine

Marinehelferinnen: eingesetzt vor allem in Geschäftszimmern, Büros, Schreibstuben, zusätzlich eingesetzt als Flugmeldehelferinnen und bei der Küstenartillerie.

Nach Beginn der alliierten Invasion im Juni 1944 wurden Vorbereitungen zur Rückführung der Frauen aus den Frontgebieten getroffen. Generell sollten alle Helferinnen unter 21 Jahren bis Ende September 1944 auf Reichsgebiet zurückgeführt werden. Die Rückführungsbefehle wurden allerdings nicht überall im gleichen Maß und vollständig durchgeführt. Das alliierte Vordringen führte vielfach auch dazu, dass Einheiten und Dienststellen überrollt wurden. Zahlreiche Helferinnen gerieten dabei in Gefangenschaft oder gingen vermisst. Schwierig für die militärischen Formationen war der mit dem Abzug der Frauen verbundene Verlust an Spezialkräften, etwa im Bereich der Nachrichten-Verschlüsselung. Von entscheidender Bedeutung für die Frauen war die rechtzeitige Umkleidung in Zivil, da ihr Status als weibliches Wehrmachtgefolge rechtlich durchaus schwierig und keinesfalls für alle Kriegsgegner in jeder Situation eindeutig und ihr Kombattantenstatus nicht von allen eindeutig anerkannt war.

Die Verluste unter den in der Wehrmacht eingesetzten Frauen sind unklar. Eine genaue Anzahl der gefangenen genommenen Wehrmachthelferinnen liegt nicht vor. Auf den Rückzügen von den Frontgebieten gingen viele von ihnen verloren, auch in den Gefangenenlagern verlieren sich die Spuren vieler Frauen. Die Verluste durch das Kriegsgeschehen selbst kamen noch hinzu. Und zu allen Gefahren für Gesundheit und Leben, denen alle Kriegsteilnehmer ausgesetzt waren, kam bei den Wehrmachthelferinnen immer das Risiko sexueller Gewalt hinzu, das ab Gefangennahme radikal zunahm. Der Eintritt in die absolute Wehrlosigkeit, den kapitulierende Soldaten vollziehen, war für die Wehrmachthelferinnen je nach Situation unter Umständen mit erheblich größeren persönlichen Risiken als für ihre männlichen Kameraden verbunden.

Klägerinnen an Militärgerichten

Die Gerichtsbarkeit der Wehrmacht erstreckte sich über alle Soldaten und Beschäftigten in ihrem Jurisdiktionsbereich. Daher waren die Gerichte der Wehrmacht insbesondere in den besetzten Gebieten auch die zuständigen Stellen für Anklagen gegen deutsche Soldaten. Gründe für derartige Anklagen konnte es zahlreiche geben. Die Wahrscheinlichkeit auf eine erfolgreiche Durchsetzung der Anklage hing sehr stark nicht nur vom Delikt und der Beweislage, sondern auch vom regionalen Schauplatz und der Bewertung des Anklägers unter den regimegemäß rassistischen Grundüberzeugungen des Gerichts ab.

Für Frauen, die einen Anlass hatten, einen deutschen Soldaten vor Gericht anzuklagen, war ein derartiger Weg nur sinnvoll, ja eigentlich nur möglich, sofern Ihnen aus einer NS-konformen, rassistischen Perspektive dieser Weg amtlicherseits überhaupt eröffnet wurde, die Anklage also angenommen wurde. Neben vielen Verfahren, die genau so auch von männlichen Klägern angestrengt werden konnten (z. B. Eigentumsdelikte), gibt es einen Verfahrenstypus, der so nur von Frauen gegen Soldaten ausgelöst werden konnte: Anklagen auf Vaterschaftsanerkennung bzw. Unterhaltszahlung.

In den meisten Fällen handelt es sich bei derartigen Klägerinnen um West- oder Nordeuropäerinnen, die ein Kind von einem deutschen Soldaten empfangen hatten, der die Vaterschaft verweigerte oder für die Frau mittlerweile nicht mehr erreichbar war. Die Wehrmachtgerichte untersuchten diese Fälle in aller Regel ergebnisoffen und ggf. auch mit erheblichem kommunikativen Aufwand. Entscheidungen zugunsten der klagenden Mutter waren ebenso möglich wie Abweisungen.

Nachlässe von Betroffenen liegen im Militärarchiv zwar nicht vor, jedoch sind zahlreiche entsprechende wehrmachtgerichtliche Verfahrensakten überliefert. Diese wiederum liefern durch die Darstellungen der Klägerinnen und der Beklagten, sowie weiterer Zeugen, intensive Einblicke in das Zusammenleben zwischen deutschen Soldaten und einheimischer Bevölkerung und vor allem auch in die sozialen Verflechtungen, in denen sich Soldaten und zumeist junge Frauen begegneten – und in die Beziehungen und Abhängigkeiten, die dabei entstanden. Die Akten zeigen dabei brutale Gewalt ebenso wie gescheiterte romantische Hoffnungen und eine häufig große Gleichgültigkeit gegenüber der Situation der Frauen und Mütter.

Quellen im Bundesarchiv

Militärische Dienststellen und private Einrichtungen

B 205 Wissenschaftliche Kommission für die Dokumentation des Schicksals der deutschen Kriegsgefangenen im Zweiten Weltkrieg („Maschke-Kommission“)

B 433 Verband der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermisstenangehörigen Deutschlands e.V.

MSG 177 Fischer, Prof. Dr. Hubert.- Sammlung zum Sanitätsdienst in der Reichswehr und Wehrmacht

MSG 200 Sammlung zum Kriegsgefangenenwesen seit 1867 („Elsa-Brändström-Gedächtnisarchiv“)

darin eingeschlossen: Archiv und Museum der Kriegsgefangenschaft der Reichsvereinigung ehemaliger Kriegsgefangener

MSG 233 Nicolaisen, Hans-Dietrich.- Sammlung zur Geschichte der Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg

PERS 15 Verfahrensakten von Gerichten der Reichswehr und Wehrmacht

Relevante Suchbegriffe im Suchschlitz „Antrags-/Verfahrensgegenstand“: „Vaterschaft*“ und „Unterhalt*“. Zu beachten ist, dass es sich hier um personenbezogene Unterlagen unter geltenden personenbezogenen Schutzfristen handelt. Die entsprechenden Signaturen können nicht auf privaten Rechnern, bzw. erst nach entsprechender Freischaltung und/oder in den Lesesälen des Bundesarchivs gesehen werden. Zu beachten ist auch, dass die archivische Erschließung zwar die Namen der Beschuldigten nennt, nicht aber die der Klägerinnen und Kläger. Diese gehen erst aus der Einsichtnahme in die Akten hervor.

R 67 Archiv für deutsche Kriegsgefangene des Frankfurter Vereins vom Roten Kreuz und für Kriegsgefangenenforschung

R 1508 Deutsches Rotes Kreuz

RH 12-23 Heeressanitätsinspektion (San In) / Chef des Wehrmachtsanitätswesens, einschl. Militärärztliche Akademie

RH 50 Dienststellen und Einheiten der Sanitätstruppe des Heeres

RH 55 Sanitätsdienststellen des Heeres im Heimatkriegsgebiet

RL 16-14 Inspektion des Sanitätswesens (L In 14) / Chef des Sanitätswesens der Luftwaffe

RL 26 Einheiten und Einrichtungen der Sanitätstruppe der Luftwaffe

RM 130 Sanitätsämter und Marinelazarette der Reichsmarine und Kriegsmarine

Personen

Krankenschwestern

Wehrmachthelferinnen

Journalistinnen

Ehefrauen und Mütter

Benutzungshinweise

Das Bundesarchiv ist bemüht, benutzungsrelevante Unterlagen digital zur Verfügung zu stellen. (Noch) nicht digitalisierte Unterlagen können Sie entweder vor Ort einsehen oder deren Digitalisierung on demand beauftragen.

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Bei den Beständen MSG 2 und MSG 200 ist, da es sich um Sammlungen zahlreicher privater Abgaben handelt, stets eine individuelle Prüfung der Akten und deren Rechtesituation nötig. Wenn Sie Akten gefunden haben, die Sie gern einsehen möchten, dann bitten wir Sie, uns deren Archivsignaturen mitzuteilen. In der Regel ist die Benutzung von Akten aus MSG 2 und MSG 200 nicht an besondere Benutzungsbedingungen geknüpft und die Unterzeichnung einer besonderen Verpflichtungserklärung genügt. Die Rechtesituation erfordert jedoch eine der Benutzung vorausgehende Prüfung. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Auch für die Benutzung von MSG 2 und MSG 200 ist es nötig, neben Ihrem Benutzungsantrag auch die Besondere Verpflichtungserklärung für die Nutzung von Archivgut privater Herkunft einzureichen.

Weitere Quellen in anderen Archiven und Institutionen

Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes

Archiv des DRK-Generalsekretariats
Carstennstraße 58
12205 Berlin

Ansprechpartner

Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv

Wiesentalstraße 10
79115 Freiburg

Telefon: 030 18 665-1149
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