Schülerpraktika
Ein von der Schule vorgeschriebenes Praktikum ist mit einer Dauer von mindestens 3 Wochen möglich. Zur Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Motivationsschreiben mit Nennung des gewünschten Praktikumszeitraumes,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweis/Schreiben der Schule zur Art und Dauer des Praktikums.
Praktika im Rahmen eines Studiums (Pflichtpraktika)
Das Bundesarchiv ermöglicht Studierenden ein nach der Hochschul- beziehungsweise Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum. Das Praktikum sollte mindestens 6 Wochen dauern und 3 Monate nicht übersteigen. Der Bewerbung sind beizufügen:
- Motivationsschreiben mit Nennung des gewünschten Praktikumszeitraumes,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Immatrikulationsbescheinigung,
- Auszug aus der Studienordnung, welche das Praktikum vorsieht.
Freiwillige Praktika
In begrenztem Umfang bietet das Bundesarchiv auch freiwillige Praktika an. Dies kann ein berufs- oder studienorientierendes Praktikum (Orientierungspraktikum) oder ein studienbegleitendes Praktikum sein.
- Das Orientierungspraktikum wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.
- Beim studienbegleitenden Praktikum wird die Vergütung in Abhängigkeit vom Ausbildungsfortschritt berechnet.
- Sachbezüge werden nicht gewährt.
- Voraussetzung für ein freiwilliges Praktikum ist, dass ein solches bisher in keiner anderen Bundesbehörde abgeleistet wurde.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen sind per E-Mail mindestens 6 Monate vor Praktikumsbeginn mit Angabe des gewünschte Einsatzortes an praktikum@bundesarchiv.de zu richten.