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Mitarbeiterin des Bundesarchivs weist Praktikantin in ihre Arbeit ein

Praktikum im Bundesarchiv, Quelle: Bundesarchiv, B 198 Bild-2020-1015-016

Praktika im Bundesarchiv

Schülerpraktika

Ein von der Schule vorgeschriebenes Praktikum ist mit einer Dauer von mindestens 3 Wochen möglich. Zur Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Motivationsschreiben mit Nennung des gewünschten Praktikumszeitraumes,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweis/Schreiben der Schule zur Art und Dauer des Praktikums.

Praktika im Rahmen eines Studiums (Pflichtpraktika)

Das Bundesarchiv ermöglicht Studierenden ein nach der Hochschul- beziehungsweise Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum. Das Praktikum sollte mindestens 6 Wochen dauern und 3 Monate nicht übersteigen. Der Bewerbung sind beizufügen:

  • Motivationsschreiben mit Nennung des gewünschten Praktikumszeitraumes,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Immatrikulationsbescheinigung,
  • Auszug aus der Studienordnung, welche das Praktikum vorsieht.

Freiwillige Praktika

In begrenztem Umfang bietet das Bundesarchiv auch freiwillige Praktika an. Dies kann ein berufs- oder studienorientierendes Praktikum (Orientierungspraktikum) oder ein studienbegleitendes Praktikum sein.

  • Das Orientierungspraktikum wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.
  • Beim studienbegleitenden Praktikum wird die Vergütung in Abhängigkeit vom Ausbildungsfortschritt berechnet.
  • Sachbezüge werden nicht gewährt.
  • Voraussetzung für ein freiwilliges Praktikum ist, dass ein solches bisher in keiner anderen Bundesbehörde abgeleistet wurde.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen sind per E-Mail mindestens 6 Monate vor Praktikumsbeginn mit Angabe des gewünschte Einsatzortes an praktikum@bundesarchiv.de zu richten.