Im sogenannten „Apotheken-Urteil“ vom 11. Juni 1958 legte das Bundesverfassungsgericht erstmals das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 grundlegend aus.
Für die richterlichen Voten und die Handakten galt eine 60jährige Schutzfrist, die mittlerweile abgelaufen ist. In unserer kleinen Bildergalerie können Sie sich einen ersten Eindruck von den vorhandenen Akten verschaffen.
Zur Geschichtsgalerie Grundsatzentscheidung zur Berufsfreiheit – „Apotheken-Urteil“ von 1958 einsehbar