Das am 14. August 1952 verkündete Lastenausgleichsgesetz sollte die durch den Zweiten Weltkrieg verursachten Vermögensverluste für die deutsche Bevölkerung abmildern. Insbesondere von Flucht und Vertreibung Betroffene erhielten damit eine finanzielle Entschädigung aus einem Ausgleichsfonds.
Ab 1965 konnten ebenfalls aus der DDR in die Bundesrepublik ausgereiste oder geflüchtete Menschen einen Lastenausgleich erhalten. Nach der Wiedervereinigung erhielten viele ihre in der DDR zurückgelassenen Vermögenswerte wieder, gleichzeitig forderte das Bundesausgleichsamt (BAA) bereits geleistete Lastenausgleichszahlungen zurück.
Das Bundesarchiv verwahrt in seinem Lastenausgleichsarchiv Unterlagen zu etwa 300.000 Verfahren, die sich mit Vermögensentziehung in der DDR und ihrer Rückabwicklung befassen. Das Symposium am 29. September 2027 anlässlich des 75. Jahrestages der Verkündung des Lastenausgleichsgesetzes widmet sich Überlieferungsfragen und der Rolle des Themas in der historischen Forschung.
Ihre Vorschläge für Referate (25–30 min) zu:
- Überlieferungsbefunden in Archiven und sammlungsverwahrenden Einrichtungen,
- Erschließungs- und Bereitstellungsstrategien für einschlägige Einzelfallüberlieferung,
- thematisch einschlägigen Fragestellungen und Desideraten der Forschung,
- Forschungsergebnissen und Werkstattberichten,
- weiteren themenbezogenen Aspekten
können Sie bis zum 31. Oktober 2026 an Herrn Karsten Kühnel (Leiter des Lastenausgleichsarchivs) unter k.kuehnel@bundesarchiv.de senden.