Wie kann das Bundesarchiv auch für digitale Informationen zum zentralen Bewahrer werden und ihren Erhalt und ihre Zugänglichkeit für zukünftige Generationen sichern? Einen zentralen Baustein bietet das Bundesarchiv mit dem Digitalen Zwischenarchiv des Bundes (DZAB) an.
Als erstes oberstes Gericht des Bundes hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einer digitalen Feierstunde das digitale Zwischenarchivverfahren eingeführt und damit einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen Aktenverwaltung gemacht. Diese Maßnahme ermöglicht die rechtssichere Speicherung und Verwaltung digitaler Unterlagen durch das Bundesarchiv und gewährleistet, dass wichtige Dokumente nachhaltig für die öffentliche Verwaltung und historische Forschung aufbewahrt werden.
Der BFH lagert seine Gerichtsakten fortan im Digitalen Zwischenarchiv und behält dabei die Verfügungsgewalt über die Daten. Gleichzeitig erhält das Bundesarchiv ein Einsichtsrecht zur Bewertung der Akten, was eine effiziente Aussonderung von Verfahrensakten ermöglicht und die Überlieferungen frühzeitig sichert.
Die Kooperation zwischen BFH und Bundesarchiv gewährleistet, dass alle Maßnahmen den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Das Bundesarchiv befindet sich zudem bereits in Gesprächen mit weiteren Bundesgerichten, um deren digitale Anbindung zu fördern. Das Bundesarchiv bietet gemäß § 8 Bundesarchivgesetz allen öffentlichen Stellen des Bundes das DZAB zur beweiswerterhaltenden Aufbewahrung und späteren Anbietung ihrer elektronischen Unterlagen an.