Bundesarchiv-Präsident Michael Hollmann hat heute gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, den ersten Tätigkeitsbericht nach der Transformation an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas überreicht. Seit Sommer 2021 gehört das Stasi-Unterlagen-Archiv zum Bundesarchiv. Mit diesem Schritt wurden die Stasi-Unterlagen zu Archivgut des Bundes und damit als kulturelles Erbe Deutschlands dauerhaft gesichert.
Übergabe des Tätigkeitsberichts an den Deutschen Bundestag
Seit Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes Ende 1991 registriert das Stasi-Unterlagen-Archiv ein reges Interesse an der Akteneinsicht. Insgesamt wurden bisher etwa 7,5 Millionen Anträge und Ersuchen zu Stasi-Unterlagen gestellt, davon rund 3,4 Millionen Anträge zur persönlichen Akteneinsicht. Obwohl diese Antragszahlen sich im Laufe der Jahrzehnte rückläufig entwickelt haben, blieben sie im Berichtszeitraum auf ähnlichem Niveau.
Im Jahr 2021 gab es 30.603 Bürgeranträge, 29.064 im Jahr 2022 und 16.385 Anträge bis Ende Juni 2023.
Die Besonderheit der 111 Aktenkilometer an Stasi-Unterlagen als Dokumentation vieltausendfacher Menschenrechtsverletzungen machte es erforderlich, den Zugang zu den Unterlagen auch weiterhin durch ein spezielles Gesetz, das Stasi-Unterlagen-Gesetz, zu regeln. Dieses sieht vor, dass die Stasi-Unterlagen perspektivisch dauerhaft an jeweils einem Standort in Berlin beziehungsweise in den ostdeutschen Bundesländern unter optimalen archivischen Bedingungen bewahrt und dauerhaft zugänglich bleiben sollen.
Tätigkeitsbericht des Bundesarchivs
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