Das Bundesarchiv stellt Informationen zur NSDAP-Mitgliederkartei unverändert zur Verfügung. Im Einklang mit den gesetzlichen deutschen Schutzfristen sind Recherchen dazu auf Antrag möglich. Ziel des Bundesarchivs ist es, die Kartei insgesamt online zu stellen, wenn die Fristen in den kommenden Jahren ablaufen: 100 Jahre nach Geburt bzw. zehn Jahre nach Tod einer Person.
Mitgliederkartei seit 1994 im Bundesarchiv
Seit Kurzem hat das Nationalarchiv der USA digitalisierte Mikrofilme der Kartei auf seiner Internetseite veröffentlicht. Diese Bestände stammen aus dem Berlin Document Center, in dem nach dem Zweiten Weltkrieg NS-Dokumente unter amerikanischer Verwaltung standen und unter anderem für die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse und die Entnazifizierung genutzt wurden. Das Bundesarchiv hatte die Dokumente 1994 für die Bundesrepublik Deutschland übernommen; vereinbart wurde, dass Kopien auf Mikrofilm bei den Amerikanern verbleiben.
Kartei liegt digitalisiert vor
Die originale NSDAP-Mitgliederkartei hat das Bundesarchiv aufwändig digitalisiert, sie liegt heute farbig und in hochauflösender Form in einer Datenbank vor. Jeder und jede kann Auskunft zu Personen erhalten, wenn er oder sie schriftlich oder digital anfragt und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausführliche Recherchen vor Ort möglich
Die Auskunft wird in der Regel als digitale Kopie verschickt. Zudem kann für wissenschaftliche und amtliche Anfragen sowie zur historischen Bildungsarbeit in der digitalisierten Kartei am Standort Berlin-Lichterfelde selbstständig recherchiert werden. Da die Kartei durch Kriegsereignisse nicht vollständig überliefert ist, empfiehlt es sich, auch weitere Bestände zur NSDAP im Bundesarchiv bei den Recherchen hinzuzuziehen.
Über die Website kann der Benutzungsantrag heruntergeladen werden:
Benutzungsantrag stellen
Mehr zur Kartei und den Zugangsmöglichkeiten:
Benutzung und Auskunft aus der digitalisierten NSDAP-Mitgliederkartei