Am 12. September 1990 unterzeichneten die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs und die beiden deutschen Staaten den Zwei-plus-Vier-Vertrag. Dieser legte fest, dass das wiedervereinigte Deutschland und die Sowjetunion „in vertraglicher Form die Bedingungen und die Dauer des Aufenthalts der sowjetischen Streitkräfte auf dem Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins sowie die Abwicklung des Abzugs dieser Streitkräfte regeln werden.“
Zu diesem Zweck wurde einen Monat später, am 12. Oktober 1990, der „Aufenthalts- und Abzugsvertrag“ (AAV) zwischen Deutschland und der Sowjetunion abgeschlossen. Weil der AAV erst im Mai 1991 in Kraft trat, musste für die Zwischenzeit noch ein besonderes Bundesgesetz mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufenthalt und den Abzug der sowjetischen Soldaten im wiedervereinigten Deutschland erlassen werden. Die beiden gesetzlichen Regelungen lösten das 1957 zwischen der Sowjetunion und der damaligen DDR geschlossene Stationierungsabkommen ab.
Das Archivgut bietet Einblick in die ersten Momente der praktischen Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den sowjetischen bzw. ab Dezember 1991 russischen Streitkräften in Deutschland.
Das vorliegende Dokument stammt aus Archivgut mit der Signatur BArch, BW 2/25721. Dieses ist Teil einer mehrbändigen Aktenserie, die sich mit der Organisation des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte aus Deutschland beschäftigt. In der Akte findet sich ein Entwurf des Vertrags zwischen der Bundesrepublik und der UdSSR über den Truppenabzug.
Historischer Hintergrund
Der AAV regelte, dass sich beide Vertragspartner beim befristeten Aufenthalt und dem planmäßigen Abzug der sowjetischen Truppen unterstützen und zusammenarbeiten sollten. Diese Aufgabe betraf neben einer Vielzahl anderer bundesdeutscher Ministerien vor allem das Bundesministerium der Verteidigung.
Für die Wahrnehmung der deutschen Interessen wurde Generalmajor Hartmut Foertsch im Oktober 1990 zum „Beauftragten der Bundesregierung für den Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus Deutschland“ ernannt. Zugleich war er als Leiter des „Deutschen Verbindungskommandos zu der Westgruppe der Truppen " Koordinator der Bundeswehr für Vorbereitung und Durchführung des Abzugs. Dem Verbindungskommando gehörten zahlreiche russischsprachige ehemalige Offiziere der Nationalen Volksarmee an. Stationiert war das Kommando zunächst in Strausberg, wo auch das Bundeswehrkommando Ost seinen Sitz hatte. Es wurde jedoch im Juni 1991 nach Berlin-Treptow verlegt.
Das Verbindungskommando bestand etwas mehr als vier Jahre, bis November 1994. In dieser Zeit kehrten mehr als eine halbe Million Soldaten und Zivilbeschäftigte der „Westgruppe der Truppen“ (WGT) samt ihren Familienangehörigen in einem geordneten Prozess in ihre Heimat zurück – vor allem nach Russland, aber auch in die Ukraine und nach Belarus. Die Bundesrepublik finanzierte dafür auch den Bau von Wohnungen für die Rückkehrenden. 1991 wurden aus den früheren sowjetischen Soldaten nun Angehörige der Streitkräfte der Länder der Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten (GUS).
Außerdem wurden per Schiff über die Ostseehäfen Mukran (Rügen), Rostock, Wismar und mit der Bahn über Polen über 100.000 Panzer, Kraftfahrzeuge, Geschütze, Flugzeuge und Hubschrauber in die Russische Föderation verbracht. Dazu kamen 677.000 Tonnen Munition und weitere zwei Millionen Tonnen sonstiges Wehrmaterial.
Die damalige (ost-)deutsche Haltung gegenüber den WGT-Soldaten reichte von Wertschätzung als Verbündete bis hin zu Ablehnung als Besatzer. Doch der Abzug ging ohne Zwischenfälle vonstatten. Den Abschluss bildeten eine russische Militärparade und ein Festakt im Berliner Schauspielhaus am Gendarmenmarkt im Beisein des russischen Präsidenten Boris Jelzin und des Bundeskanzlers Helmut Kohl am 31. August 1994.