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In Reihe marschierende NVA-Soldaten ziehen vorbei an einem Schuttcontainer im Vordergrund, in dem auch ein Portrait von Erich Honecker liegt. Die Soldaten sind Teil des Wachregiments „Friedrich Engels“ und auf dem Weg zur Neuen Wache in Berlin.

Soldaten des Wachregiments „Friedrich Engels“ der NVA auf dem Weg zur Neuen Wache in Berlin, Quelle: BArch, Bild 183-1990-0926-029 / Grimm, Peter

Die letzten Stunden der Nationalen Volksarmee

Die Deutsche Einheit am 3. Oktober 1990 markierte das Ende der Deutschen Demokratischen Republik und damit auch ihrer Streitkräfte. Wie organisierte die Nationale Volksarmee die letzten Stunden ihres Bestehens und den Übergang in eine gesamtdeutsche Bundeswehr?

In der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 hörte die Nationale Volksarmee (NVA) auf zu bestehen. Personal und Material der DDR-Streitkräfte wurden mit Tagesanbruch des 3. Oktober 1990 dem Bundesministerium der Verteidigung unterstellt und von der Bundeswehr übernommen.

Knapp zwei Wochen zuvor hatte das Ministerium für Abrüstung und Verteidigung der DDR einen Befehl an die Angehörigen der NVA herausgegeben, der die Details dieses Übergangs regelte.

  • Maschinenschriftliches Dokument
    Befehl Nr. 48/90 des Ministers für Abrüstung und Verteidigung: Aufgaben der Nationalen Volksarmee im Zusammenhang mit der Bildung gesamtdeutscher Streitkräfte, 21. September 1990 (Seite 1)
  • Maschinenschriftliches Dokument
    Befehl Nr. 48/90 des Ministers für Abrüstung und Verteidigung: Aufgaben der Nationalen Volksarmee im Zusammenhang mit der Bildung gesamtdeutscher Streitkräfte, 21. September 1990 (Seite 2)
  • Maschinenschriftliches Dokument
    Befehl Nr. 48/90 des Ministers für Abrüstung und Verteidigung: Aufgaben der Nationalen Volksarmee im Zusammenhang mit der Bildung gesamtdeutscher Streitkräfte, 21. September 1990 (Seite 3)
  • Maschinenschriftliches Dokument
    Befehl Nr. 48/90 des Ministers für Abrüstung und Verteidigung: Aufgaben der Nationalen Volksarmee im Zusammenhang mit der Bildung gesamtdeutscher Streitkräfte, 21. September 1990 (Seite 4)
  • Maschinenschriftliches Dokument
    Befehl Nr. 48/90 des Ministers für Abrüstung und Verteidigung: Aufgaben der Nationalen Volksarmee im Zusammenhang mit der Bildung gesamtdeutscher Streitkräfte, 21. September 1990 (Seite 5)

Das vorliegende Dokument stammt aus Archivgut mit der Signatur BArch, DVW 1/44497. Die Akte ist dem Archivbestand des Ministeriums für Abrüstung und Verteidigung der DDR (MfAV) zugeordnet. Sie enthält eine chronologische Ablage von Kopien der im Zeitraum Mai bis Oktober vom MfAV herausgegebenen Befehle und Erlasse. Die Sammlung wurde vom Bundeswehrkommando Ost angelegt.

Historischer Hintergrund

Ab dem Mauerfall setzte ein breiter Prozess der Annäherung und des Austausches in allen Bereichen der beiden deutschen Teilstaaten ein. Nur der Bereich des Militärischen blieb zunächst ausgeklammert. Erst wenige Monate vor dem 3. Oktober 1990 nahmen Bundeswehr und NVA Beziehungen zueinander auf. Diese blieben gemäß der Rahmenrichtlinie über dienstliche und außerdienstliche Kontakte zwischen Soldaten der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee vom 28. Mai 1990 (in: BArch, DVW 1/43738) auf einen allgemeinen gesellschaftlichen Austausch beschränkt. Hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer militärischen Aufgaben und Aufträge blieben beide Armeen weiterhin strikt getrennt. Denn beide Streitkräfte waren Teil souveräner Staaten, die immer noch gegnerischen Militärbündnissen angehörten und sich erst langsam zueinander öffneten.

Der im Archivgut überlieferte Befehl vom 21. September 1990 gibt Aufschluss über bürokratische Aspekte wie Sicherheitserfordernisse, die sich im Augenblick dieser besonderen Situation einstellten. Die Truppenfahnen und Ehrenzeichen der NVA-Verbände mussten eingeholt werden. Am letzten Abend vor dem 3. Oktober tauschten die Soldaten die Uniformen und machten sich mit den neuen Befehlsverhältnissen vertraut. In Bereichen, in denen besondere Sicherheit, etwa in Bezug auf Waffen und Munition, geboten war, wies der Befehl zu einer verantwortungsvollen Aufgabenwahrnehmung auch über die Stunden des Übergangs auf eine neue Befehlsgewalt an.