Der am 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik und der DDR geschlossene Einigungsvertrag enthielt auch Bestimmungen zum Rechtsverhältnis der Soldaten der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) (Anl. I, Kap. XIX, B II). Im Juni hatten die Innenministerien beider Teilstaaten federführend die Vertragsverhandlungen geleitet. Das ostdeutsche Ministerium für Abrüstung und Verteidigung (MfAV) unter Minister Rainer Eppelmann versuchte dabei, mit einem eigenen Protokollvermerk Teile der NVA innerhalb der künftigen gesamtdeutschen Streitkräfte zu konservieren. Die Forderungen des MfAV liefen dabei in letzter Konsequenz auf die Existenz einer ostdeutschen Parallelarmee innerhalb der Bundeswehr hinaus, die sich weitgehend auf Strukturen und Personal der NVA gestützt hätte. Sie wäre jedoch nach den Prinzipien und Regularien der alten Bundeswehr geführt worden. Zugleich wollte man die (ehemaligen) Angehörigen der NVA sozial absichern.
Das Bundesministerium der Verteidigung lehnte das Ansinnen des MfAV kategorisch ab. Damit befand sich das Bonner Verteidigungsministerium im Einklang mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium des Innern als bundesdeutschem Verhandlungsführer.











