In der Nationalen Volksarmee (NVA) hielten die Kommandeure der militärischen Verbände – wie auch in der Bundeswehr – regelmäßig Tagungen ab. Auf ihnen erörterte die politische Führung zusammen mit dem militärischen Spitzenpersonal grundsätzliche Fragen und aktuelle sicherheitspolitische Aspekte. Die Tagungen gaben den Militärs eine wichtige Orientierung über die Fortentwicklung der Streitkräfte.
Im September 1990 stand die Kommandeurtagung der NVA ganz unter dem Eindruck der Folgen des soeben zwischen den beiden deutschen Teilstaaten abgeschlossen Einigungsvertrages vom 31. August 1990. Unter den Angehörigen der NVA hatte sich Unruhe ausgebreitet, wie es um ihre persönliche Zukunft bestellt sei. Die NVA-Kommandeure forderten deshalb von der Politik Aussagen darüber ein, wie es mit den ihnen unterstellten Truppenteilen und Standorten perspektivisch weitergehen würde.
Das vorliegende Dokument stammt aus Archivgut mit der Signatur BArch, DVW 1/43737. Die Akte ist Teil des Registraturguts des Ministeriums für Abrüstung und Verteidigung der DDR. Sie enthält vor allem Unterlagen des Büros von Minister Rainer Eppelmann über Beratungen aus dem Frühjahr und dem Sommer 1990.
(Bundeswehr-)Brigadegeneral Wolfgang Richter konfrontierte die anwesenden Kommandeure der NVA mit den geplanten Maßnahmen zur Überleitung der NVA in die Bundeswehr. Als vorrangiges Ziel gab Richter aus, die „Sicherheit und Ordnung“ beim Übergang zu gewährleisten sowie Vertrauen zu schaffen. Er informierte die Anwesenden, dass der Verteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 die Befehls- und Kommandogewalt über die NVA übernehmen und gleichzeitig das Bundeswehrkommando Ost in Strausberg installieren werde. Die Mehrzahl der Offiziere und Unteroffiziere des Kommandos sollten dabei aus der bisherigen NVA kommen.
Die Aufgaben dieses neu zu bildenden Kommandos waren nach den Ausführungen General Richters vielfältig: die Führung der unterstellten Verbände, die Zusammenlegung von Truppenteilen und Dienststellen sowie die Abgabe und Weiterverwendung von vorhandenen Waffen, Munition und anderem Material der NVA. Dabei sollte die Mehrzahl der Truppenteile und Dienststellen der NVA aus organisatorischen Gründen für eine Übergangszeit weiter bestehen bleiben. Bis 1992 sollten sie in die Verantwortung der Teilstreitkräfte der Bundeswehr überführt und den neu errichteten drei Kommandos – Heereskommando, Luftwaffendivision und Marineabschnittskommando – zugeordnet werden.
Mit Blick auf die Zukunft der etwa 90.000 Zeit- und Berufssoldaten, 39.000 Wehrdienstleistenden und 48.000 zivilen Beschäftigten der NVA nahm Richter Bezug auf die entsprechenden Regelungen im Einigungsvertrag. Demnach sollten die Soldaten der NVA ab dem 3. Oktober 1990 im rechtlichen Sinne zu Soldaten der Bundeswehr werden. Ihr aktives Dienstverhältnis würde ruhen, gleichzeitig würden ihnen 70 Prozent der durchschnittlichen Monatsbezüge der letzten sechs Monate in Aussicht gestellt. Sollte es im Verlauf der nachfolgenden sechs Monate (bei über 50-Jährigen nach neun Monaten) zu keiner aktiven Verlängerung des Dienstverhältnisses in der Bundeswehr kommen, so würde das jeweilige Dienstverhältnis automatisch enden.
Durch den Vortrag von Wolfgang Richter erhielten die Betroffenen einerseits Klarheit über die persönliche Zukunft und die zu erwartenden Einschnitte. Die von vielen Zeit- und Berufssoldaten der NVA gehegte Hoffnung, dass die NVA als quasi eigenständiger Teil gesamtdeutscher Streitkräfte fortbestehen könnte, wurde zugleich gegenstandslos.