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Junge Soldaten der NVA in Uniform protestieren vor der Neuen Wache in Berlin für bessere Dienstbedingungen. Die Soldaten tragen Transparente u. a. mit Aufschriften wie „Katzen sind mit ‚Catsan‘ besser dran. Wir fordern mehr Hygiene“ oder „Statt Präsentieren – Reparieren“. Im Hintergrund hält ein Soldat Ehrenwache vor der Neuen Wache.

Protest von Soldaten des NVA-Wachregiments „Friedrich Engels“ gegen schlechte Dienst- und Lebensbedingungen, Berlin 1990, Quelle: BArch, Bild 183-1990-0314-006 / Lochmann, Hanns-Peter

Weg ins Ungewisse

Keine zwei Wochen nach der Unterzeichnung des Einigungsvertrages traf sich die Führungsebene der Nationalen Volksarmee ein letztes Mal. Im Zentrum dieser letzten Kommandeurtagung der NVA stand die Ungewissheit ihrer Soldaten über die persönlichen Konsequenzen, die die Deutsche Einheit für sie bringen würde.

In der Nationalen Volksarmee (NVA) hielten die Kommandeure der militärischen Verbände – wie auch in der Bundeswehr – regelmäßig Tagungen ab. Auf ihnen erörterte die politische Führung zusammen mit dem militärischen Spitzenpersonal grundsätzliche Fragen und aktuelle sicherheitspolitische Aspekte. Die Tagungen gaben den Militärs eine wichtige Orientierung über die Fortentwicklung der Streitkräfte.

Im September 1990 stand die Kommandeurtagung der NVA ganz unter dem Eindruck der Folgen des soeben zwischen den beiden deutschen Teilstaaten abgeschlossen Einigungsvertrages vom 31. August 1990. Unter den Angehörigen der NVA hatte sich Unruhe ausgebreitet, wie es um ihre persönliche Zukunft bestellt sei. Die NVA-Kommandeure forderten deshalb von der Politik Aussagen darüber ein, wie es mit den ihnen unterstellten Truppenteilen und Standorten perspektivisch weitergehen würde.

„Mit der Vereinigung Deutschlands [...] werden die dann ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee Soldaten der Bundeswehr sein.“

Bundeswehr-Brigadegeneral Ekkehard Richter auf der Kommandeurtagung der NVA am 12. September 1990
BArch, DVW 1/43737, Image 0319

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    Vortrag von Bundeswehr-Brigadegeneral Ekkehard Richter auf der Kommandeurtagung der NVA am 12. September 1990 (Seite 1)
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    Vortrag von Bundeswehr-Brigadegeneral Ekkehard Richter auf der Kommandeurtagung der NVA am 12. September 1990 (Seite 12)

Das vorliegende Dokument stammt aus Archivgut mit der Signatur BArch, DVW 1/43737. Die Akte ist Teil des Registraturguts des Ministeriums für Abrüstung und Verteidigung der DDR. Sie enthält vor allem Unterlagen des Büros von Minister Rainer Eppelmann über Beratungen aus dem Frühjahr und dem Sommer 1990.

Historischer Hintergrund

Mitte August 1990 hatte das Bonner Verteidigungsministerium eine Verbindungsgruppe an das Ministerium für Abrüstung und Verteidigung der DDR in Strausberg entsandt. Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Gerhard Stoltenberg, beauftragte die beiden zivilen und militärischen Leiter, Staatssekretär Gunnar Simon und Brigadegeneral Ekkehard Richter, auf der NVA-Kommandeurtagung am 12. September 1990, den Standpunkt des Bundesministeriums der Verteidigung hinsichtlich der geplanten Überleitung der NVA in die Bundeswehr zu erläutern.

Das gesamte Geschehen stand unter dem Eindruck der Kaukasus-Gespräche zwischen Bundeskanzler Helmut Kohl und Generalsekretär Michail Gorbatschow am 16. Juli 1990 sowie dem Abschluss des 2+4-Vertrags, der ebenfalls am 12.09.1990 stattfand, und des Abrüstungsabkommens in Wien. Ergebnis all dieser Verhandlungen war, dass die Sowjetunion eine NATO-Mitgliedschaft eines geeinten Deutschlands akzeptieren würde. Dafür verlangte Moskau aber, dass die Bundesrepublik die Oder-Neiße-Grenze endgültig anerkennen musste und auf den Besitz von Atomwaffen verzichtete. Zugleich verpflichtete der 2+4-Vertrag dazu, die Bundeswehr in ihrem neuen Gesamtumfang auf 370.000 Soldatinnen und Soldaten zu reduzieren.

Zivilistinnen und Zivilisten in Alltagskleidung besuchen im Januar 1990 die Militärakademie „Friedrich Engels“ in Dresden. Es handelt sich um Vertreterinnen und Vertreter basisdemokratischer Gruppen aus Dresden. Die Gruppe steht vor dem Eingang, über dem der Schriftzug „Militärakademie ‚Friedrich Engels‘“ angebracht ist. Rechts im Bild steht ein Soldat in Uniform, der mit den Besucherinnen und Besuchern spricht.
Besuch von Mitgliedern basisdemokratischer Gruppen in der NVA-Militärakademie „Friedrich Engels“, 1990Quelle: BArch, Bild 183-1990-0118-031 / Hikel, Matthias

(Bundeswehr-)Brigadegeneral Wolfgang Richter konfrontierte die anwesenden Kommandeure der NVA mit den geplanten Maßnahmen zur Überleitung der NVA in die Bundeswehr. Als vorrangiges Ziel gab Richter aus, die „Sicherheit und Ordnung“ beim Übergang zu gewährleisten sowie Vertrauen zu schaffen. Er informierte die Anwesenden, dass der Verteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 die Befehls- und Kommandogewalt über die NVA übernehmen und gleichzeitig das Bundeswehrkommando Ost in Strausberg installieren werde. Die Mehrzahl der Offiziere und Unteroffiziere des Kommandos sollten dabei aus der bisherigen NVA kommen.

Die Aufgaben dieses neu zu bildenden Kommandos waren nach den Ausführungen General Richters vielfältig: die Führung der unterstellten Verbände, die Zusammenlegung von Truppenteilen und Dienststellen sowie die Abgabe und Weiterverwendung von vorhandenen Waffen, Munition und anderem Material der NVA. Dabei sollte die Mehrzahl der Truppenteile und Dienststellen der NVA aus organisatorischen Gründen für eine Übergangszeit weiter bestehen bleiben. Bis 1992 sollten sie in die Verantwortung der Teilstreitkräfte der Bundeswehr überführt und den neu errichteten drei Kommandos – Heereskommando, Luftwaffendivision und Marineabschnittskommando – zugeordnet werden.

Mit Blick auf die Zukunft der etwa 90.000 Zeit- und Berufssoldaten, 39.000 Wehrdienstleistenden und 48.000 zivilen Beschäftigten der NVA nahm Richter Bezug auf die entsprechenden Regelungen im Einigungsvertrag. Demnach sollten die Soldaten der NVA ab dem 3. Oktober 1990 im rechtlichen Sinne zu Soldaten der Bundeswehr werden. Ihr aktives Dienstverhältnis würde ruhen, gleichzeitig würden ihnen 70 Prozent der durchschnittlichen Monatsbezüge der letzten sechs Monate in Aussicht gestellt. Sollte es im Verlauf der nachfolgenden sechs Monate (bei über 50-Jährigen nach neun Monaten) zu keiner aktiven Verlängerung des Dienstverhältnisses in der Bundeswehr kommen, so würde das jeweilige Dienstverhältnis automatisch enden.

Durch den Vortrag von Wolfgang Richter erhielten die Betroffenen einerseits Klarheit über die persönliche Zukunft und die zu erwartenden Einschnitte. Die von vielen Zeit- und Berufssoldaten der NVA gehegte Hoffnung, dass die NVA als quasi eigenständiger Teil gesamtdeutscher Streitkräfte fortbestehen könnte, wurde zugleich gegenstandslos.