Ende der 1970er Jahre modernisierte die Sowjetunion ihre auf Westeuropa ausgerichteten Mittelstreckenraketen durch die Einführung des neuen Typs SS 20. Die NATO sah ihre westeuropäischen Mitgliedsstaaten verstärkt bedroht und reagierte mit dem sogenannten NATO-Doppelbeschluss vom 12. Dezember 1979. Dieser sah ein doppeltes Vorgehen des westlichen Bündnisses vor: Einerseits versuchte man mit der Sowjetunion über den Abbau ihrer SS-20-Raketen zu verhandeln. Andererseits begann die NATO – nach vier Jahren ergebnisloser Verhandlungen – ebenfalls neue, nukleare Mittelstreckenraketen vom Typ Pershing II und Marschflugkörper vom Typ BGM-109G Gryphon einzuführen.
In der Bundesrepublik Deutschland war die öffentliche Kritik und Ablehnung besonders ausgeprägt. Die Sorge vor einer militärischen Eskalation und dem Schreckensszenario eines alles vernichtenden Atomkriegs bewegte viele Menschen. Hunderttausende nahmen an Friedensdemonstrationen und Protesten gegen das atomare Wettrüsten teil.
Das Bundesministerium der Verteidigung beobachtete dieses gesellschaftliche Stimmungsbild eingehend. Das für Psychologische Verteidigung zuständige Referat Fü S III 9 im Bundesministerium der Verteidigung legte im Oktober 1983 eine detaillierte Analyse vor: zu Umfang, Zielen, Initiatorinnen und Initiatoren sowie Zukunft der bundesdeutschen Friedensbewegung. Psychologische Verteidigung bezeichnete ein Aufgabenfeld der Bundeswehr. Die zuständigen Stellen beobachteten das Stimmungsbild in der Bevölkerung zu sicherheits- und verteidigungspolitischen Themen und entwarfen entsprechende Informations- und Kommunikationsmaßnahmen. Über die Jahrzehnte war die Beschäftigung mit der Friedensbewegung ein zentrales Betätigungsfeld.






