Direkt zum Seiteninhalt springen
Maschinenschriftliches Dokument

Sprechzettel und Sachstandsvermerk für die Beratung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes und der Wehrdisziplinarordnung“ im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages, Quelle: BArch, BW 24/9504, Image 0153

Die ersten weiblichen Sanitätsoffiziere

1975 wurde die Laufbahn der Sanitätsoffiziere in der Bundeswehr auch für Bewerberinnen geöffnet. Als Ärztinnen sollten sie die Lücke im Personalbestand der länger dienenden Sanitätsoffiziere schließen und damit die Gesundheitsversorgung der Soldaten sicherstellen.

Die Änderung des Soldatengesetzes vom 6. August 1975 ermöglichte es Frauen, auf freiwilliger Basis Dienst als Sanitätsoffiziere in den Streitkräften zu verrichten. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hatte diese Gesetzesänderung, die der Bundestag beschließen musste, über ein Jahr lang inhaltlich vorbereitet. Diese Änderung war ein erster Schritt zur Aufnahme von Frauen in die deutschen Streitkräfte. Bis dahin hatten Wehrverfassung und Wehrrecht jeglichen Einsatz von Frauen in soldatischen Berufen ausgeschlossen.

  • Maschinenschriftliches Dokument
    Sprechzettel und Sachstandsvermerk für die Beratung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes und der Wehrdisziplinarordnung“ im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages (Seite 1)
  • Maschinenschriftliches Dokument
    Sprechzettel und Sachstandsvermerk für die Beratung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes und der Wehrdisziplinarordnung“ im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages (Seite 2)

Das vorliegende Dokument stammt aus Archivgut mit der Signatur BArch, BW 24/9504. Die Akte ist Teil des Registraturguts der Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr. Sie enthält Vermerke, Interviewantworten, Sprechzettel und Berichte rund um die Öffnung der Laufbahn der Sanitätsoffiziere für Frauen. Ein Aktenteil enthält auch Einzeleingaben von Frauen zur Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin.

Historischer Hintergrund

Bereits seit ihrer Aufstellung beschäftigte die Bundeswehr Frauen. Als zivile Angestellte waren sie in der zivilen Wehrverwaltung tätig, etwa als Angestellte auf den Kreiswehrersatzämtern. Der Einsatz von Frauen in militärischen Funktionen wurde schon in der Gründungsphase ergebnisoffen erörtert.

Letztlich standen einer soldatischen Tätigkeit für Frauen aber immer die Regelungen der Wehrverfassung entgegen. Denn im Gefolge der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1954 beschloss der Deutsche Bundestag 1956 eine weitere Grundgesetzänderung: Diese schloss die Verpflichtung von Frauen zum Dienst in den Streitkräften aus und verbat ihnen auch den freiwilligen Dienst an der Waffe.

Der pauschale Ausschluss vom Soldatenberuf blieb jahrzehntelang bestehen. Mitte der 1970er Jahre sorgte der immer stärker werdende Personalmangel der Bundeswehr für ein erstes Umdenken in der Politik. Im Weißbuch 1973/74 zum Stand der Bundeswehr konstatierte das Bundesministerium der Verteidigung in Bezug auf den Sanitätsdienst einen gravierenden Mangel an Ärzten im Offiziersdienstgrad, die als Berufs- und Zeitsoldaten dienten.

Eine Soldatin blickt in ein medizinisches Gerät. Vor ihr sitzt ein Soldat an einem Laptop. Nebem dem Mann steht eine Frau im Rang einer Sanitätsoffizierin. Sie trägt eine weiße Uniform.
Eine Sanitätsoffizierin führt bei einer Soldatin einen Sehtest durch. Der höchste Anteil von Frauen in der Bundeswehr findet sich auch heute noch im Unterstützungsbereich, gefolgt vom HeerQuelle: Bundeswehr / Derr, Anna

Zur Lösung des Personalproblems erwog das Verteidigungsministerium für die Laufbahn der Sanitätsoffiziere die Einstellung von freiwilligen Bewerberinnen, die bereits als zugelassene Ärztinnen tätig waren. Besonders intensiv erörterte man im BMVg die rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten unter den gegebenen verfassungsrechtlichen Beschränkungen.

Die ersten Soldatinnen der Bundeswehr wurden am 1. Oktober 1975 durch den Verteidigungsminister Georg Leber ernannt.  Mit der Aufnahme geeigneter Bewerberinnen folgte die Bundesrepublik dem Beispiel der USA, Großbritanniens und Frankreichs, in deren Streitkräften bereits weibliches Sanitätspersonal diente. Im Sommer 1989 öffnete das BMVg die Laufbahn der Sanitätsoffiziere weiter für Frauen: Die Bundeswehr nahm nun auch weibliche Sanitätsoffizieranwärterinnen auf.

In der Zwischenzeit hatte es weitere Diskussionen gegeben, Frauen allgemein den Zugang zum Soldatenberuf zu öffnen. Erst jedoch die Klage der Elektronikerin Tanja Kreil auf Einstellung in die Instandsetzungstruppe im Jahr 2000 führte zu einer vollständigen Öffnung der Bundeswehr für Frauen. Der Europäische Gerichtshof erklärte den pauschalen Ausschluss von Frauen vom Dienst mit der Waffe für unvereinbar mit europäischen Regelungen zur Gleichstellung von Mann und Frau. Eine folgende Grundgesetzänderung und die Anpassung der Wehrgesetzgebung machte alle Laufbahnen der Bundeswehr für Frauen zugänglich.