Die Änderung des Soldatengesetzes vom 6. August 1975 ermöglichte es Frauen, auf freiwilliger Basis Dienst als Sanitätsoffiziere in den Streitkräften zu verrichten. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hatte diese Gesetzesänderung, die der Bundestag beschließen musste, über ein Jahr lang inhaltlich vorbereitet. Diese Änderung war ein erster Schritt zur Aufnahme von Frauen in die deutschen Streitkräfte. Bis dahin hatten Wehrverfassung und Wehrrecht jeglichen Einsatz von Frauen in soldatischen Berufen ausgeschlossen.
Das vorliegende Dokument stammt aus Archivgut mit der Signatur BArch, BW 24/9504. Die Akte ist Teil des Registraturguts der Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr. Sie enthält Vermerke, Interviewantworten, Sprechzettel und Berichte rund um die Öffnung der Laufbahn der Sanitätsoffiziere für Frauen. Ein Aktenteil enthält auch Einzeleingaben von Frauen zur Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin.
Zur Lösung des Personalproblems erwog das Verteidigungsministerium für die Laufbahn der Sanitätsoffiziere die Einstellung von freiwilligen Bewerberinnen, die bereits als zugelassene Ärztinnen tätig waren. Besonders intensiv erörterte man im BMVg die rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten unter den gegebenen verfassungsrechtlichen Beschränkungen.
Die ersten Soldatinnen der Bundeswehr wurden am 1. Oktober 1975 durch den Verteidigungsminister Georg Leber ernannt. Mit der Aufnahme geeigneter Bewerberinnen folgte die Bundesrepublik dem Beispiel der USA, Großbritanniens und Frankreichs, in deren Streitkräften bereits weibliches Sanitätspersonal diente. Im Sommer 1989 öffnete das BMVg die Laufbahn der Sanitätsoffiziere weiter für Frauen: Die Bundeswehr nahm nun auch weibliche Sanitätsoffizieranwärterinnen auf.
In der Zwischenzeit hatte es weitere Diskussionen gegeben, Frauen allgemein den Zugang zum Soldatenberuf zu öffnen. Erst jedoch die Klage der Elektronikerin Tanja Kreil auf Einstellung in die Instandsetzungstruppe im Jahr 2000 führte zu einer vollständigen Öffnung der Bundeswehr für Frauen. Der Europäische Gerichtshof erklärte den pauschalen Ausschluss von Frauen vom Dienst mit der Waffe für unvereinbar mit europäischen Regelungen zur Gleichstellung von Mann und Frau. Eine folgende Grundgesetzänderung und die Anpassung der Wehrgesetzgebung machte alle Laufbahnen der Bundeswehr für Frauen zugänglich.