Ab 1960 führte die Luftwaffe der Bundeswehr den F 104 G „Starfighter“ ein – ein Kampfflugzeug, das Überschallgeschwindigkeit erreichte. Seine Hauptaufgabe war es, gegnerische Flugzeuge abzufangen. Die ab 1973 eingeführte zweistrahlige F-4 Phantom wiederum sollte nicht nur Ziele in der Luft, sondern auch auf dem Boden bekämpfen. Dazu kamen die zahlreichen Hubschrauber der Heeresflieger.
Mitte der 1970er Jahre waren praktisch überall in der Bundesrepublik regelmäßig Überschallknallen, Düsenlärm von Tieffliegern und Rotorenknattern zu hören. Betroffene schlossen sich zu Bürgerinitiativen gegen den Fluglärm zusammen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunal- und Landespolitik wandten sich an die jeweiligen Verteidigungsminister. Auch der Bundestag beschäftigte sich regelmäßig mit der Thematik. Um das Jahr 1975 herum erreichten jährlich rund 500 Beschwerden aus der Bevölkerung das Bundesministerium der Verteidigung.
Dieses reagierte mit organisatorischen und technischen Maßnahmen sowie mit gezielter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. In großer Stückzahl produzierte Broschüren und Flyer sollten die Öffentlichkeit informieren und um Akzeptanz für die Belastungen werben.








