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Kniende Soldaten der Lufwaffe während der Grundausbildung. Der Soldat im Zentrum des Bildes hält ein Sturmgewehr ohne Magazin in der Hand. Im Hintergrund erteilt ein Hauptfeldwebel Anweisungen.

Soldaten des Luftwaffenausbildungsregiments 2 während der allgemeinen Grundausbildung, Juni 1965, Quelle: BArch, B 145 Bild-F027440-0011 / Berretty

Wehrpflicht und Wehrgerechtigkeit

Um den wachsenden Klagen der Jugend über Ungerechtigkeiten bei der Auswahl junger Männer zum Wehrdienst zu begegnen, setzte die Bundesregierung 1970 eine Wehrstruktur-Kommission ein. Diese sollte Vorschläge erarbeiten, wie man Wehrpflichtige gleichberechtigt behandeln und damit eine gesellschaftliche Kontroverse beenden konnte.

Die Bundesregierung beschloss am 7. Juli 1970, eine Wehrstruktur-Kommission einzusetzen. Verteidigungsminister Helmut Schmidt hatte die Berufung einer unabhängigen, fünfzehnköpfigen Kommission unter Vorsitz des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten und Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags, Karl Mommer, vorgeschlagen. Bis Dezember 1970 sollte die Kommission Vorschläge zur Verwirklichung einer größeren Wehrgerechtigkeit erarbeiten. In einem zweiten Schritt waren bis Dezember 1971 Untersuchungen über die Wehrstruktur und mögliche längerfristige Änderungsoptionen geplant.

In seiner Rede anlässlich der konstituierenden Sitzung der Kommission am 3. September 1970 brachte Schmidt das Problem auf den Punkt: „Und ich kann mir gut vorstellen, wie fassungslos zwanzigjährige Jungen heute sein müssen, wenn überhaupt nicht darüber geredet wird, daß sie dienen müssen, während die anderen Jungen aus der Klasse, genauso gesund wie sie, nicht zu dienen brauchen.“

Hintergrund dieser Ausführungen war, dass die Bundeswehr immer weniger Bedarf an Wehrpflichtigen hatte als taugliche junge Männer in einem Jahrgang vorhanden waren. Aus diesem Grund wurde insbesondere in den 1960er Jahren ein Großteil derjenigen, die nur als eingeschränkt körperlich tauglich gemustert wurden, nicht eingezogen. Anträge auf Rückstellung vom Wehrdienst, etwa für ein Studium, wurden großzügig gehandhabt. Für die jungen Männer, die trotzdem herangezogen wurden, stellte es eine Einschränkung in ihrer Lebensgestaltung dar, Wehrdienst zu leisten. Daher empfanden sie es als ungerecht, dass andere aus nicht immer ersichtlichen Gründen nicht zur Bundeswehr mussten. Für die 1970er Jahre rechnete diese mit einem starken Anwachsen der Jahrgänge, was das Problem einer gerechten Auswahl aus den Wehrpflichtigen verstärken würde. Dies drohte die gesellschaftliche Akzeptanz der Wehrpflicht zu untergraben.

Das 1956 vom Bundestag beschlossene Wehrpflichtgesetz verpflichtete männliche deutsche Staatsbürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zum Dienst in den deutschen Streitkräften. Wehrpflichtige, die aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigerten, mussten anstelle des Wehrdienstes einen zivilen Ersatzdienst leisten. Die Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt.

Mit ihrem Bericht „Wehrgerechtigkeit in der Bundesrepublik Deutschland“ legte die Wehrstruktur-Kommission 1971 eine umfassende Analyse der politischen, wirtschaftlichen, militärfachlichen und demographischen Dimensionen des Themas vor. Weitere Vorschläge für Anpassungen der Wehrstruktur übergab die Kommission der Bundesregierung in einem Folge-Bericht im Jahr 1973.

  • Maschinenschriftliches Dokument
    Ansprache des Bundesministers der Verteidigung, Helmut Schmidt, anlässlich der konstituierenden Sitzung der Wehrstruktur-Kommission am 3. September 1970 (auszugsweiser Abdruck) (Seite 1)
  • Maschinenschriftliches Dokument mit händischer Unterschrift
    Ansprache des Bundesministers der Verteidigung, Helmut Schmidt, anlässlich der konstituierenden Sitzung der Wehrstruktur-Kommission am 3. September 1970 (auszugsweiser Abdruck) (Seite 2)

Das vorliegende Dokument stammt aus Archivgut mit der Signatur BArch, BW 1/501479. Es enthält Unterlagen zur personellen Zusammensetzung der Kommission und die Arbeitsunterlagen zur ersten Arbeitssitzung.

Historischer Hintergrund

1969 ging die SPD aus der Bundestagswahl als stärkste Partei hervor. Erstmals waren die Angehörigen der nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft geborenen Jahrgänge wahlberechtigt, und die SPD profitierte in besonderem Maße von den Jungwählerinnen und -wählern. Die neue sozialliberale Koalition aus SPD und FDP wählte am 21. Oktober 1969 Willy Brandt zum Bundeskanzler.

In seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag am 28. Oktober 1969 ging Brandt auf die gestiegenen Mitbestimmungsansprüche ein. Diese wurden im Zuge des gesellschaftlichen Wertewandels der 1960er Jahre vor allem von jüngeren Bürgerinnen und Bürgern artikuliert. Die Bereitschaft, „mehr Demokratie [zu] wagen“, untermauerte Brandt mit konkreten Reformvorschlägen, etwa der Herabsetzung des aktiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre. Er kündigte mehr als dreißig Reform- und Modernisierungsvorhaben an. Damit nahm Brandt die für das Meinungsklima der späten 1960er Jahre charakteristische „Grundwelle des Veränderungswillens“ (Hans Günter Hockerts) in der Bevölkerung auf.

Die sozialliberale Reform- und Modernisierungspolitik erstreckte sich auch auf die Bundeswehr. Brandt kündigte diesbezüglich gegenüber dem Bundestag eine umfassende Bestandsaufnahme an. Zu den Zielen zählte, so der Bundeskanzler, „ein Maximum an Gerechtigkeit durch Gleichbehandlung der wehrpflichtigen jungen Männer (zu) schaffen“.

Die sozialliberale Bundesregierung maß den wachsenden Klagen über Wehrungerechtigkeit einen hohen politischen Stellenwert bei. Dies zeigt sich daran, dass kurz zuvor schon einmal eine Kommission dieses Thema aufgegriffen hatte. 1968 hatte der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages im Einvernehmen mit dem damaligen Verteidigungsminister Gerhard Schröder einen Sonderausschuss eingesetzt. Diese Kommission wurde nach ihrem Vorsitzenden, dem damaligen Parlamentarischen Staatssekretär im Verteidigungsministerium Eduard Adorno auch Adorno-Kommission genannt.