Die Bundesregierung beschloss am 7. Juli 1970, eine Wehrstruktur-Kommission einzusetzen. Verteidigungsminister Helmut Schmidt hatte die Berufung einer unabhängigen, fünfzehnköpfigen Kommission unter Vorsitz des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten und Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags, Karl Mommer, vorgeschlagen. Bis Dezember 1970 sollte die Kommission Vorschläge zur Verwirklichung einer größeren Wehrgerechtigkeit erarbeiten. In einem zweiten Schritt waren bis Dezember 1971 Untersuchungen über die Wehrstruktur und mögliche längerfristige Änderungsoptionen geplant.
In seiner Rede anlässlich der konstituierenden Sitzung der Kommission am 3. September 1970 brachte Schmidt das Problem auf den Punkt: „Und ich kann mir gut vorstellen, wie fassungslos zwanzigjährige Jungen heute sein müssen, wenn überhaupt nicht darüber geredet wird, daß sie dienen müssen, während die anderen Jungen aus der Klasse, genauso gesund wie sie, nicht zu dienen brauchen.“
Hintergrund dieser Ausführungen war, dass die Bundeswehr immer weniger Bedarf an Wehrpflichtigen hatte als taugliche junge Männer in einem Jahrgang vorhanden waren. Aus diesem Grund wurde insbesondere in den 1960er Jahren ein Großteil derjenigen, die nur als eingeschränkt körperlich tauglich gemustert wurden, nicht eingezogen. Anträge auf Rückstellung vom Wehrdienst, etwa für ein Studium, wurden großzügig gehandhabt. Für die jungen Männer, die trotzdem herangezogen wurden, stellte es eine Einschränkung in ihrer Lebensgestaltung dar, Wehrdienst zu leisten. Daher empfanden sie es als ungerecht, dass andere aus nicht immer ersichtlichen Gründen nicht zur Bundeswehr mussten. Für die 1970er Jahre rechnete diese mit einem starken Anwachsen der Jahrgänge, was das Problem einer gerechten Auswahl aus den Wehrpflichtigen verstärken würde. Dies drohte die gesellschaftliche Akzeptanz der Wehrpflicht zu untergraben.
Das 1956 vom Bundestag beschlossene Wehrpflichtgesetz verpflichtete männliche deutsche Staatsbürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zum Dienst in den deutschen Streitkräften. Wehrpflichtige, die aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigerten, mussten anstelle des Wehrdienstes einen zivilen Ersatzdienst leisten. Die Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt.
Mit ihrem Bericht „Wehrgerechtigkeit in der Bundesrepublik Deutschland“ legte die Wehrstruktur-Kommission 1971 eine umfassende Analyse der politischen, wirtschaftlichen, militärfachlichen und demographischen Dimensionen des Themas vor. Weitere Vorschläge für Anpassungen der Wehrstruktur übergab die Kommission der Bundesregierung in einem Folge-Bericht im Jahr 1973.


