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maschinentextliches Dokument mit behördlichen Stempeln und handschriftlich ergänzten Vermerken und Kürzeln

Dank und Anerkennung der Arbeit des Bundesarchivs; Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Mai 1983, Quelle: BArch, B 198/81091

Auftakt des Prozesses um die gefälschten Hitler-Tagebücher

„Freilich waren die Fehler, Mißgriffe und Irrtümer des Fälschers zu zahlreich und offensichtlich, als dass deren Offenlegung zu den allerschwierigsten Aufgaben gehört hätte, denen ein Archivar des Bundesarchivs je gegenüber gestanden hätte.“

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    Dank und Anerkennung der Arbeit des Bundesarchivs; Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Mai 1983

Die Ausgabe des „Stern“ vom 25. April 1983 sollte eine Sensation bringen: „Hitlers Tagebücher“ seien entdeckt worden, von denen erste Auszüge im Heft abgedruckt waren.

Eine Woche später war aus der vermeintlichen Sensation ein journalistischer Skandal geworden. Die Bundesanstalt für Materialprüfung, das Bundeskriminalamt und das Bundesarchiv hatten nachweisen können, dass es sich bei den sogenannten Tagebüchern, für die der Verlag Gruner + Jahr über neun Millionen DM gezahlt hatte, um eine plumpe Fälschung handelte.

Der Fälscher Konrad Kujau, der die Schrift Hitlers gut nachgeahmt hatte, sich inhaltlich aber gravierende Fehler geleistet hatte, und der Reporter Gerd Heidemann, der die „Hitler-Tagebücher“ der Redaktion untergejubelt hatte, wurden angeklagt. Am 21. August 1984 begann im Hamburger Landgericht der Prozess, zu dem unter anderem rund 80 Journalisten aus aller Welt erschienen. Im Juli 1985 fiel das Urteil: Kujau wurde zu vier Jahren und sechs Monaten, Heidemann zu vier Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Auch wenn dies in einigen Medien immer wieder kolportiert wird, ist es allerdings nicht zu der damals vom Chefredakteur des „Stern“ erwogenen Übergabe der gefälschten Kladden an das Bundesarchiv gekommen. Sie befinden sich zum allergrößten Teil immer noch beim Verlag Gruner + Jahr.