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Geheimes Staatspolizeihauptamt in Berlin, Prinz-Albrecht-Straße 8, Ansicht von der Straße

Geheimes Staatspolizeihauptamt in Berlin, Quelle: BArch, Bild 102-03788 / Pahl, Georg

Die Gründung der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“

Die durch einen Geheimbefehl des Reichsführer-SS und Polizei-Chef Heinrich Himmlers gegründete „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“ verschärfte die systematische Verfolgung Homosexueller im NS-Staat erheblich. Sie erfasste zentral Daten der lokalen Polizeibehörden zu als homosexuell bestraften oder verdächtigten Männern und leitete diese an Gestapo und Kriminalpolizei weiter.

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Historischer Hintergrund

Homosexuelle Männer wurden in Deutschland seit dem frühen Mittelalter kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt. Mit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 gab es im Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) den § 175, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Während der Weimarer Republik in den 1920er Jahren kam es vermehrt zu politischen Bestrebungen für dessen Abschaffung: Verbände der Homosexuellenbewegung (z. B. um den Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld) sowie Teile der KPD, SPD und DDP setzten sich für die Streichung des § 175 ein.

Die Nationalsozialisten weiteten die Bekämpfung und Verfolgung homosexueller Männer gezielt aus. Im rassehygienischen Konzept der NS-Ideologie galten diese – neben Schwangerschaftsabbrüchen – als Gefahr für das angestrebte Volkswachstum und verantwortlich für geringe Geburtenraten. Bereits 1933 begann das NS-Regime damit, soziale und kulturelle Räume der homosexuellen Szene zu zerschlagen. Nationalsozialistische Studenten plünderten das durch Magnus Hirschfeld geleitete Institut für Sexualwissenschaft und ließen Teile seiner Bibliothek am 10. Mai 1933 auf dem Berliner Bebelplatz verbrennen.

Die Ermordung des homosexuellen SA-Chefs Ernst Röhm 1934 auf Befehl Adolf Hitlers wegen eines angeblichen Putschversuchs wurde von der NS-Propaganda instrumentalisiert. Mit dem „Röhm-Putsch“ rechtfertigten und beschleunigten die Nationalsozialisten die massive Verfolgung von Homosexuellen. Als wichtigste Voraussetzung dafür galt die Verschärfung des § 175 im Jahr 1935: Statt „beischlafähnlicher Handlungen“ waren nun mit dem weiter auslegbaren Begriff „Unzucht“ auch Berührungen, Umarmungen, Küsse und sogar Blicke potenziell strafbar.

  • Geheimerlass Heinrich Himmlers zur Gründung der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“, 10. Oktober 1936
    <span class="nanospell-typo">Geheimerlass</span> Heinrich <span class="nanospell-typo">Himmlers</span> zur Gründung der „<span class="nanospell-typo">Reichszentrale</span> zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“, 10. Oktober 1936
  • Geheimerlass Heinrich Himmlers zur Gründung der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“, 10. Oktober 1936
    <span class="nanospell-typo">Geheimerlass</span> Heinrich <span class="nanospell-typo">Himmlers</span> zur Gründung der „<span class="nanospell-typo">Reichszentrale</span> zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“, 10. Oktober 1936
  • Geheimerlass Heinrich Himmlers zur Gründung der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“, 10. Oktober 1936
    <span class="nanospell-typo">Geheimerlass</span> Heinrich <span class="nanospell-typo">Himmlers</span> zur Gründung der „<span class="nanospell-typo">Reichszentrale</span> zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“, 10. Oktober 1936
  • Geheimerlass Heinrich Himmlers zur Gründung der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“, 10. Oktober 1936
    <span class="nanospell-typo">Geheimerlass</span> Heinrich <span class="nanospell-typo">Himmlers</span> zur Gründung der „<span class="nanospell-typo">Reichszentrale</span> zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“, 10. Oktober 1936
  • Vordruck über Verbrechen und Vergehen nach §§ 174, 175, 175a und 176 RStGB
    Vordruck zur Meldung von Verbrechen und Vergehen nach §§ 174, 175, 175a und 176 RStGB
  • Erläuterungen zum Geheimerlass zur Gründung der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“
    Erläuterungen zum <span class="nanospell-typo">Geheimerlass</span> zur Gründung der „<span class="nanospell-typo">Reichszentrale</span> zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“
  • Erläuterungen zum Geheimerlass zur Gründung der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“
    Erläuterungen zum <span class="nanospell-typo">Geheimerlass</span> zur Gründung der „<span class="nanospell-typo">Reichszentrale</span> zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“

Das Dokument

Nach den Olympischen Spielen 1936 in Deutschland intensivierten sich wieder die für die Dauer des Sportereignisses zurückgehaltenen Repressionen gegen vom NS-Regime verfolgte Bevölkerungsgruppen. Im Zuge der Neuordnung der Reichskriminalpolizei gründete Heinrich Himmler, Reichsführer-SS und Chef der deutschen Polizei, am 10. Oktober 1936 mit einem Geheimerlass die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“. Die Leitung der innerhalb des Reichskriminalpolizeiamts (RPKA) angesiedelten Behörde übernahm zunächst Josef Meisinger, der im Frühjahr 1938 durch Erich Jacob abgelöst wurde.

Die Aufgabe der Reichszentrale war es, zu den seit 1935 anzeigepflichtigen Schwangerschaftsabbrüchen sowie zu homosexuellen Männern Daten zu sammeln. Anschließend stellte sie diese – unter anderem in Form von Karteien – Kriminalpolizei und Gestapo zur Verfügung. Mittels neuentwickelter Formulare sollten die örtlichen Polizeibehörden der Reichszentrale nicht nur Anzeigen, sondern explizit auch Verdachtsfälle melden.

Mit der Gründung der Reichszentrale stieg die Zahl der nach § 175 verurteilten homosexuellen Männer deutlich an. Insgesamt verurteilte die NS-Justiz rund 50.000 Männer – oft mithilfe von Denunziationen. Schätzungsweise 10.000 bis 15.000 Männer wurden zwischen 1933 und 1945 in Konzentrationslager verschleppt, wo sie mit dem rosa Winkel an der Häftlingskleidung als Homosexuelle gekennzeichnet wurden.

Tafel mit farbigen Kennzeichen (Winkeln) für Häftlinge in Konzentrationslagern (KZ)
Tafel mit farbigen Kennzeichen (Winkeln) für Häftlinge in Konzentrationslagern (KZ), 1936/1944 ca.Quelle: BArch, Bild 146-1993-051-07 / o. Ang.

Literatur und weiterführende Informationen