Historischer Hintergrund
Homosexuelle Männer wurden in Deutschland seit dem frühen Mittelalter kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt. Mit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 gab es im Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) den § 175, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Während der Weimarer Republik in den 1920er Jahren kam es vermehrt zu politischen Bestrebungen für dessen Abschaffung: Verbände der Homosexuellenbewegung (z. B. um den Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld) sowie Teile der KPD, SPD und DDP setzten sich für die Streichung des § 175 ein.
Die Nationalsozialisten weiteten die Bekämpfung und Verfolgung homosexueller Männer gezielt aus. Im rassehygienischen Konzept der NS-Ideologie galten diese – neben Schwangerschaftsabbrüchen – als Gefahr für das angestrebte Volkswachstum und verantwortlich für geringe Geburtenraten. Bereits 1933 begann das NS-Regime damit, soziale und kulturelle Räume der homosexuellen Szene zu zerschlagen. Nationalsozialistische Studenten plünderten das durch Magnus Hirschfeld geleitete Institut für Sexualwissenschaft und ließen Teile seiner Bibliothek am 10. Mai 1933 auf dem Berliner Bebelplatz verbrennen.
Die Ermordung des homosexuellen SA-Chefs Ernst Röhm 1934 auf Befehl Adolf Hitlers wegen eines angeblichen Putschversuchs wurde von der NS-Propaganda instrumentalisiert. Mit dem „Röhm-Putsch“ rechtfertigten und beschleunigten die Nationalsozialisten die massive Verfolgung von Homosexuellen. Als wichtigste Voraussetzung dafür galt die Verschärfung des § 175 im Jahr 1935: Statt „beischlafähnlicher Handlungen“ waren nun mit dem weiter auslegbaren Begriff „Unzucht“ auch Berührungen, Umarmungen, Küsse und sogar Blicke potenziell strafbar.










