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Schwarz-Weiß-Aufnahme mit arbeitenden Männern vor einem beschädigten Schlossgebäude

Südfront des zerstörten Stadtschlosses, 1946, Quelle: BArch, Bild 183-U0628-501 / Krueger, Erich O.

Gutachten zu den Wiederaufbaukosten des Berliner Stadtschlosses

Während der Sprengung der Reste des 1945 zerstörten Berliner Stadtschlosses wurde 1950 im Auftrag des Ministeriums für Bauwesen der DDR ein Gutachten über die Wiederaufbaukosten erstellt.

  • roter Einband eines Hardcover-Buches mit einem aufgedruckten und umrandeten Bild eines Schloßgebäudes
    Gutachten über die Wiederaufbaukosten des Berliner Schlosses (Deckblatt), 1950
  • maschinengeschriebenes Dokument mit unterstrichenen Überschriften und nummerierten Absätzen
    Gutachten über die Wiederaufbaukosten des Berliner Schlosses (Einleitung), 1950
  • gezeichneter Grundriss eines Gebäudekomplexes mit unterschiedlich farbigen Flächen, Beschriftungen und einer Legende
    Gutachten über die Wiederaufbaukosten des Berliner Schlosses (Grundriss), 1950

Nachdem die Entscheidung zum Abriss der Reste des 1945 zerstörten Berliner Stadtschlosses durch den damaligen Generalsekretär des Zentralkomitees der SED Walter Ulbricht getroffen und die Sprengarbeiten am 7. September 1950 begonnen worden waren, beauftragte das damalige Ministerium für Bauwesen der DDR einen Architekten mit der Erstellung eines „Gutachtens über die Wiederaufbaukosten des Berliner Schlosses“. Das Gutachten datiert vom 13. November 1950 und kommt zu dem Ergebnis, dass die Wiederaufbaukosten etwa 32 Millionen DM betragen. Das Gutachten besteht aus einem 34-seitigen Hauptteil und acht Grundrissskizzen und Schnitten.

Die Unterlagen sind dem Archivbestand DH 1 Ministerium für Bauwesen der DDR zugeordnet und tragen die Bundesarchiv-Signatur DH 1/45897. Der außerdem zu dem Gutachten gehörende Anhang aus 28 in dem Gutachtentext angeführten und in verschiedenen Bildbänden veröffentlichten Fotografien kann im Lesesaal des Bundesarchivs in Berlin-Lichterfelde eingesehen werden.

Das Gutachten