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maschinengeschriebener Text mit handschriftlichen Ergänzungen, rot unterstrichenen und mit Häkchen versehenen Textstellen sowie Unterschriften

Schreiben der Vertreter des Zentralausschusses der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Ernst Borsig und Carl Legien, vom 15. November 1918, Quelle: BArch, R 43/2494j

Stinnes-Legien-Abkommen

  • maschinengeschriebener Text mit handschriftlichen Ergänzungen, rot unterstrichenen und mit Häkchen versehenen Textstellen sowie Unterschriften
    Schreiben der Vertreter des Zentralausschusses der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Ernst Borsig und Carl Legien, vom 15. November 1918
  • maschinengeschriebener Text mit handschriftlich ergänzten behördlichen Angaben
    Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften (Seite 1), 15. November 1918
  • ganzseitig maschinengeschriebenes Textdokument
    Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften (Seite 2), 15. November 1918
  • ganzseitiges maschinengeschriebenes Textdokument
    Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften (Seite 3), 15. November 1918
  • drei Spalten mit Unterschriften unter einem maschinengeschriebenen Text
    Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften (Seite 4), 15. November 1918
  • handschriftliches Dokument, auf dem über dem Text mehrere Namen aufgelistet sind; unter dem Text die Unterschriften "Haase" und "Ebert"
    Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften (Seite 5), 15. November 1918

Im sog. „Stinnes-Legien-Abkommen“, benannt nach dem Industriellen Hugo Stinnes und dem Vorsitzenden der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, Carl Legien, erkannten die Arbeitgeberverbände die Gewerkschaften als Vertretung der Arbeitnehmer und als Verhandlungspartner bei Tarifabschlüssen an. Außerdem sicherten die Arbeitgeber u. a. die Einführung des Achtstundentages bei vollem Lohnausgleich zu.

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Direktlink zum digitalisierten Aktenband R 43/2494j mit weiteren Dokumenten zum Thema