
Deckblatt des Urteils im Verfahren gegen Otto Runge u. a., 14. Mai 1919, Quelle: BArch, R 43-I/2676g
Urteil im Prozess gegen die Mörder von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht
14. Mai 1919
Die Strafsache „gegen den Husaren Otto Runge und Genossen wegen Ermordung von Dr. Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg“ wurde als militärgerichtlicher Prozess vom 8. bis 14. Mai 1919 vor dem Gericht des Garde-Kavallerie-Schützen-Korps verhandelt. Am 8. Mai wurde der Prozess unter dem vorsitzenden Richter Kriegsgerichtsrat Ehrhardt förmlich eröffnet. Bereits am 14. Mai 1919 wurde der Prozess mit einer Verurteilung zu geringen Haftstrafen für Kurt Vogel und Otto Runge und Freispruch aller anderen Tatverdächtigen beendet. Die Verurteilung erfolgte nicht wegen Mordes, sondern u. a. wegen Wachtvergehens bzw. Wachtverbrechens im Felde, versuchten Totschlags (Runge) und Beiseiteschaffung einer Leiche (Vogel).
Vogel wurde später sogar von dem im Prozess als Beisitzer beteiligten Wilhelm Canaris, dem späteren Admiral und Chef des Amtes Ausland/Abwehr, von der SS als Mitwisser des 20. Juli ermordet, aus dem Gefängnis befreit.
Der Prozess ist in den Quellen des Bundesarchivs detailliert abgebildet. Die wichtigsten Unterlagen zum Prozess finden sich im Bestand Reichskanzlei (R 43-I/2676 und 2676a–g) und in den Unterlagen des Garde-Kavallerie-Schützen-Korps (in Bestand PH 8-V). Alle genannten Akten sind vollständig digitalisiert.
Direktlink zm Bestand PH 8-V Kavallerie-Divisionen der Preußischen Armee
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