![Vorlage an Bundeskanzler Schmidt: „Swing im innerdeutschen Handel, Gegenleistungen in der Vergangenheit“, 21. März 1975 Gruppe II/2 II/2 - 35020 - In 16 Bonn, den 21.03.1975 Hä. [handschriftliche Ergänzung: Ø an StäV gez. Stern] Über Herrn Abteilungsleiter II Herrn Chef BK Herrn Bundeskanzler Frau PStS hat Kopie [Unterschriftskürzel: [unleserlich]][handschriftliche Ergänzung: 21][handschriftliche Ergänzung: 25/3] [handschriftliche Ergänzung: 1) [durchgestrichen: VL/L] als Eingang zgK 2) WV A[unleserlich] II Kü 25/3 [Stempel: Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland 25. März 1975 Anlagen [Auslassung]] [handschriftliche Ergänzung: 1.) [unleserlich] 2.) ZelA 3502406 Kü 26/3] Betr.: Swing im innerdeutschen Handel; hier: Gegenleistungen in der Vergangenheit Weisungsgemäß habe ich BMWi, BMB, Landesvertretung Berlin und SPD-Fraktion (Herr Selbmann) um Prüfung gebeten, ob es zutrifft, daß zu keiner Zeit der Versuch gemacht wurde, den Swing mit Gegenleistungen der DDR zu verbinden. Aufzeichnungen des BMWi und BMB sind beigefügt (Anlagen 1-3). Danch ergibt sich folgendes Bild: 1. Bis 1962 wurde nicht versucht, für den Swing Gegenleistungen zu erhalten. Damals bewegte sich der Swing in einer Größenordnung (16-100 Mio VE), die für ein politisches Druckmittel nicht ausreichte. Er hatte im wesentlichen noch technischen Charakter zur Abwicklung des bilateralen Verrechnungsverkehrs. Daß aber auch in den 50er Jahren dem Swing immerhin gewisse politische Bedeutung begemessen wurde, zeigen Überlegungen anläßlich der Swingerhöhung 1953 wo auf das Junktim zwischen Berlinverkehr und innerdeutschen Handel hingewiesen wurde. An Gegenleistungen wurde jedoch nicht gedacht. Ein tatsächliches [unterstrichen: Junktim] wurde durch die Gegenblockade 1948 hergestellt. Durch das New Yorker Abkommen vom 04.05.1949 wurden alle Behinderungen wieder gleichzeitig aufgehoben. Danach wurde von unserer Seite bei Behinderungen des Berlinverkehrs wiederholt Druck über den innerdeutschen Handel auf die DDR ausgeübt:](/assets/bundesarchiv/de/_processed_/d/e/csm_BArch_B_288__426_3_Swing_Vorlage_Helmut_Schmidt_201dd3ac9a.jpg)
Vorlage an Bundeskanzler Schmidt: „Swing im innerdeutschen Handel, Gegenleistungen in der Vergangenheit“, 21. März 1975, Quelle: BArch, B 288/426, Image 3
1975: Der Swing im innerdeutschen Handel
Der innerdeutsche Handel überlebte vierzig Jahre deutscher Teilung ziemlich ungeschoren. Kein politisches Ereignis brachte den Warenaustausch zum Stillstand. Erst in den 1960er Jahren setzte die Bundesrepublik den Swing verstärkt als politisches Druckmittel gegenüber der DDR ein.
1975: Der innerdeutsche Handel überlebte vierzig Jahre deutscher Teilung ziemlich ungeschoren. Kein politisches Ereignis brachte den Warenaustausch zum Stillstand. Erst in den 1960er Jahren setzte die Bundesrepublik den Swing verstärkt als politisches Druckmittel gegenüber der DDR ein.
Seit Gründung der beiden deutschen Staaten gab es den innerdeutschen Handel. Das am 8. Oktober 1949 unterzeichnete Abkommen überlebte internationale und innerdeutsche Krisen. Weder der Korea-Krieg 1950, die niedergeschlagenen Aufstände am 17. Juni 1953 in der DDR, der Mauerbau 1961, der Prager Frühling 1968 noch das Öl-Embrago 1973 schadeten den innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen dauerhaft. Der Überziehungskredit - Swing genannt -, den die Bundesrepublik Deutschland der DDR immer wieder zeitlich befristet gewährte, wurde seit den 1960er Jahren von der Bundesregierung zunehmend versucht, als Instrument zur Erreichung politischer Ziele einzusetzen.
Nach zähen Verhandlungen kam es am 12. Dezember 1974 zur Unterzeichnung der neuen Swingvereinbarung zwischen der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und dem Ministerium für Außenhandel der DDR. Sie verlängerte die Vereinbarung vom 6. Dezember 1968, die den Swing für die Jahre 1969 bis 1975 wesentlich erhöhte. Mit der Anhebung des Swings ab 1969 wollte die Bundesregierung den Handel anregen, in dem sie die Höhe des Überziehungskredits von der Höhe der Leistungen der DDR abhängig machte und ihr einen zinslosen Kredit für die Dauer von sieben Jahre einräumte. Die neue Vereinbarung vom Dezember 1974 verlängerte die Abmachung aus dem Dezember 1968 bis zum Jahre 1981 mit einem Kreditrahmen von 600 bis 800 Millionen Verrechnungseinheiten.
Im Januar 1975 richtete der Bundestagsabgeordnete Abelein (CDU/CSU-Fraktion) eine Anfrage an den Bundesminister für Wirtschaft, ob es zulässig sei, dass die Deutsche Bundesbank der Staatsbank der DDR in dieser Größenordnung unverzinsliche Kredite in Form des Swings gewährt. Nach Beantwortung dieser Anfrage am 22./23. Januar 1975 und der Aussprache über den Bericht zur Lage der Nation am 30. Januar 1975 erteilte Bundeskanzler Schmidt den Auftrag zu prüfen, inwieweit die Bundesregierung in der Vergangenheit den Swing mit Gegenleistungen der DDR in Verbindung gebracht hat. Der Leiter der Abteilung II Auswärtige und innerdeutsche Beziehungen im Bundeskanzleramt, Sanne, forderte daraufhin am 4. Februar 1975 unter anderem das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen und das Bundesministerium für Wirtschaft zur Stellungnahme auf. Am 21. März 1975 legte die im Bundeskanzleramt zuständige Gruppe II/2 dem Bundeskanzler das Ergebnis vor.
Hanns Jürgen Küsters

![[An der Kurve des Liniendiagramms ist abzulesen, dass die DDR die von der BRD gewährten Swings (zeitlich befristete Überziehungskredite) zwischen 1967 und 1973 fast in jedem Jahr vollständig in Anspruch genommen hat. Der Spitzenwert liegt bei 600 Millionen im Jahr 1973.]](/assets/bundesarchiv/de/_processed_/e/d/csm_BArch_B_288__426_2_Inanspruchnahme_Swing_DDR_79b0c1cf24.jpg)
![Vorlage an Bundeskanzler Schmidt: „Swing im innerdeutschen Handel, Gegenleistungen in der Vergangenheit“, 21. März 1975 Gruppe II/2 II/2 - 35020 - In 16 Bonn, den 21.03.1975 Hä. [handschriftliche Ergänzung: Ø an StäV gez. Stern] Über Herrn Abteilungsleiter II Herrn Chef BK Herrn Bundeskanzler Frau PStS hat Kopie [Unterschriftskürzel: [unleserlich]][handschriftliche Ergänzung: 21][handschriftliche Ergänzung: 25/3] [handschriftliche Ergänzung: 1) [durchgestrichen: VL/L] als Eingang zgK 2) WV A[unleserlich] II Kü 25/3 [Stempel: Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland 25. März 1975 Anlagen [Auslassung]] [handschriftliche Ergänzung: 1.) [unleserlich] 2.) ZelA 3502406 Kü 26/3] Betr.: Swing im innerdeutschen Handel; hier: Gegenleistungen in der Vergangenheit Weisungsgemäß habe ich BMWi, BMB, Landesvertretung Berlin und SPD-Fraktion (Herr Selbmann) um Prüfung gebeten, ob es zutrifft, daß zu keiner Zeit der Versuch gemacht wurde, den Swing mit Gegenleistungen der DDR zu verbinden. Aufzeichnungen des BMWi und BMB sind beigefügt (Anlagen 1-3). Danch ergibt sich folgendes Bild: 1. Bis 1962 wurde nicht versucht, für den Swing Gegenleistungen zu erhalten. Damals bewegte sich der Swing in einer Größenordnung (16-100 Mio VE), die für ein politisches Druckmittel nicht ausreichte. Er hatte im wesentlichen noch technischen Charakter zur Abwicklung des bilateralen Verrechnungsverkehrs. Daß aber auch in den 50er Jahren dem Swing immerhin gewisse politische Bedeutung begemessen wurde, zeigen Überlegungen anläßlich der Swingerhöhung 1953 wo auf das Junktim zwischen Berlinverkehr und innerdeutschen Handel hingewiesen wurde. An Gegenleistungen wurde jedoch nicht gedacht. Ein tatsächliches [unterstrichen: Junktim] wurde durch die Gegenblockade 1948 hergestellt. Durch das New Yorker Abkommen vom 04.05.1949 wurden alle Behinderungen wieder gleichzeitig aufgehoben. Danach wurde von unserer Seite bei Behinderungen des Berlinverkehrs wiederholt Druck über den innerdeutschen Handel auf die DDR ausgeübt:](/assets/bundesarchiv/de/_processed_/d/e/csm_BArch_B_288__426_3_Swing_Vorlage_Helmut_Schmidt_ae0acaee5e.jpg)
![Schreiben des BMWi an das Bundeskanzleramt mit Aufzeichnung über „Versuche, Gegenleistungen der DDR für den Swing zu erhalten“, 03. März 1975 [handschriftliche Ergänzung: Anlage 1] MinDirig Kleindienst im Bundesministerium für Wirtschaft 53 Bonn, den [Ergänzung: 3. März 1975] Villemombler Str. 76 Fernsprecher: (02221) 76 - [Ergänzung: 4318] oder über Vermittlung 76-1 Telex: 886 747 Bundesministerium für Wirtschaft, 53 Bonn-Duisdorf, Postfach Herrn MD Dr. C.W. Sanne Bundeskanzleramt 5300 Bonn [handschriftliche Ergänzung: II/2] [Unterschrift: Sanne] [Unterschrift: Thunig] [handschriftliche Ergänzung: [unleserlich]/7] Sehr geehrter Herr Sanne! Ich bitte zu entschuldigen, daß ich Ihrer Bitte vom 4. Februar 1975 nicht bis Ende Februar nachkommen konnte. Die Sichtung der vielen alten Akten nahm mehr Zeit in Anspruch als zu erwarten war. Zu der beigefügten Aufzeichnung meine ich, daß sie nach meinen Erinnerungen die wesentlichen von Ihnen genannten Vorgänge enthält. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift: Ihr W. Kleindienst]](/assets/bundesarchiv/de/_processed_/2/d/csm_BArch_B_288__426_4_Schreiben_Kleindienst_Sanne_Swing_95f854259f.jpg)
![[geschwärzt] [handschriftliche Ergänzung: Anlage 1] [durchgestrichen: 1] [handschriftliche Ergänzung: 2]3. Juli 1962 306/3514 IV C 7 - 28 00 03/2 - 1481/62 [durchgestrichen][handschriftliche Ergänzung: OV] [handschriftliche Ergänzung: lt. Verfüg. v. IV [unleserlich] v. 3.3.75 wird [unleserlich] 4/3.75] [Stempel: [unleserlich]] Eine Ausfertigung [handschriftliche Ergänzung: W 23/7 [unleserlich] an Dr. Leopold [unleserlich] 23/7 13:40 Uhr] An den Leiter der Treuhandstelle für den Interzonenhandel Herrn Dr. Kurt Leopold Berlin W 15 Kurfürstendamm 32 Sehr geehrter Herr Dr. Leopold! Für die Verhandlungen in obengenannter Angelegenheit gebe ich Ihnen folgende Direktive: Die Vorschläge der SBZ auf Abschluß eines Warenkreditabkommens in der von der SBZ gewünschten Größenordnung sind unrealistisch. Es läßt sich wohl über eine Erweiterung des Interzonenhandels und eine Erhöhung der Swingbeträge verhandeln, um der SBZ in gewissem Umfang Möglichkeiten zum Kauf von Maschinen und industriellen Ausrüstungen sowie Ernährungsgütern, Chemikalien und Textilien in der Bundesrepublik zu eröffnen, wenn zunächst die Vorfrage geklärt ist, zu welchen politischen Zugeständnissen die SBZ bereit ist. Ich bitte also zunächst zu klären, zu welchen politischen Zugeständnissen die SBZ für den Fall einer Ausweitung des Interzonenhandels bereit ist. Als Konzessionen der SBZ kommen zum Beispiel folgende in Betracht: 1. Wiedereröffnung des Personenverkehrs von Westberlin nach Ostberlin; die Westberliner sollen bei der Abfertigung an der Sektorengrenze den Bundesbürgern gleichgestellt werden. [geschwärzt]](/assets/bundesarchiv/de/_processed_/2/1/csm_BArch_B_288__426_5_Schreiben_Woratz_Interzonenhandel_465cd4036a.jpg)
![Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft an den Leiter der Treuhandstelle für den Interzonenhandel, 20. September 1967 [handschriftliche Ergänzung: Anlage 2] IV C 7 - [Auslassung] Bonn, den 26. September 1967 App. 3753 Herrn RegDir Braubich L 2 [Unterschriftskürzel: [unleserlich]] Betr.: Interzonenhandel Anliegend übersende ich Durchdruck des Schreibens an Herrn Pollak vom 20. September 1967. Wie Herr Pollak mir gestern fernmündlich mitteilte, hat er inzwischen das vorgesehene Gespräch mit Herrn Senator Lönig geführt. Einzelheiten wurden am Telefon aus den bekannten Gründen nicht gesagt. [Unterschrift: Kleindienst] (Kleindienst)](/assets/bundesarchiv/de/_processed_/3/5/csm_BArch_B_288__426_6_Schreiben_Kleindienst_Interzonenhandel_c81aca457b.jpg)
![BM f. innerdeutsche Beziehungen an Bundeskanzleramt, 20. Februar 1975, mit Aufzeichnung über „Gegenleistungen der DDR für Swing-Gewährung“, 18. Februar 1975 [handschriftliche Ergänzung: Anlage 2] MD Jürgen C. Weichert im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen 53 Bonn-Bad Godesberg, den [Ergänzung: 20. Februar 1975] Kölner Str. 140 Fernruf [durchgestrichen: [unleserlich]] [Ergänzung: 306-350] oder [durchgestrichen] (Vermittlung) [Ergänzung: 306-1] Fernschreiber [durchgestrichen] [Ergänzung: 885673] Herrn MD Dr. C.W. Sanne o.V.i.A. im Bundeskanzleramt 53 Bonn [handschriftliche Ergänzung: H. GL II/2] [Unterschrift: Sanne] [handschriftliche Ergänzung: 21/[unleserlich]] [Unterschrift: [Thunig]] [handschriftliche Ergänzung: [unleserlich]] Sehr geehrter Herr Dr. Sanne! Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 4. Februar 1975 übermittle ich die gewünschte Aufzeichnung des zuständigen Referates meiner Abteilung zu den nach den hier vorliegenden Akten möglichen Feststellungen über frühere politische Erwägungen bei der Gewährung des Swings im innerdeutschen Handel. Ich war mir nicht ganz sicher, ob nicht mit Ihrer Anfrage eine Ausarbeitung erwartet worden ist, die sich auf die politischen Erwägungen bei der Ausgestaltung und Durchführung des innerdeutschen Handels im allgemeinen beziehen sollte. Eine Rückfrage von MR Dr. Volze bei Frau Thunig-Nittner hat aber ergeben, daß der Auftrag des Bundeskanzlers sich tatsächlich nur auf das Swing-Problem bezog. Falls die Aufzeichnung in der vorliegenden Form noch nicht ausreichend erscheint, bitte ich um telefonischen Rückruf. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift: J. Weichert] Postanschrift: 53 Bonn 12, Postfach [unleserlich]](/assets/bundesarchiv/de/_processed_/2/d/csm_BArch_B_288__426_7_Schreiben_Weichert_Sanne_Swing_60a20bf314.jpg)



![Schreiben des BM f. innerdt. Bez. an Bundeskanzleramt, 06. März 1975, mit Aufzeichnung „Der innerdt. Handel als politisches Instrument“, 04. März 1975 [handschriftliche Ergänzung: Anlage 3] MD Jürgen C. Weichert im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen 53 Bonn-Bad Godesberg, den [Ergänzung: 6. März 1975] Kölner Str. 140 Fernruf [durchgestrichen: [unleserlich]] [Ergänzung: 306-350] oder 2071 (Vermittlung) Fernschreiber [unleserlich] Herrn Ministerialdirektor Dr. Sanne 53 Bonn Bundeskanzleramt [Unterschrift: Thunig] [handschriftliche Ergänzung: [unleserlich]] Betr.: Innerdeutscher Handel Bezug: Ihr Schreiben vom 04.02.1975 Lieber Herr Dr. Sanne! Wie angekündigt darf ich im Nachgang zu meinem Schreiben, mit dem ich Ihnen die Aufzeichnung betr. Gegenleistungen der DDR für Swing-Gewährung zusandte, eine ergänzende Ausarbeitung des zuständigen Referates meiner Abteilung über die Behandlung des innerdeutschen Handels als politisches Instrument übermitteln. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift: J. Weichert] Postanschrift: 53 Bonn 12, Postfach [unleserlich]](/assets/bundesarchiv/de/_processed_/e/2/csm_BArch_B_288__426_11_Schreiben_Weichert_Sanne_innerdeutscher_Handel_a4b55ec969.jpg)
![Berlin-Erklärung, 06. Dezember 1968 [handschriftliche Ergänzung: 6.12.68] [handschriftliche Ergänzung: Anlage 4] Berlin-Erklärung In dem Bestreben, die Handelsbeziehungen auf der Grundlage des Berliner Abkommens und einer Zusatzvereinbarung zu verbessern, Voraussetzungen für eine Langfristigkeit und Kontinuität der Handelsbeziehungen sowie für die Geschäftsbeziehungen der kommerziellen Partner zu schaffen und dadurch auch zu einer allseitigen Verbesserung der Beziehungen beizutragen, die für die Wirtschaft zur reibungslosen Abwicklung ihrer Geschäfte unentbehrlich ist, sind am heutigen Tage Vereinbarungen über die Regelung der Mineralöl-, Swing- und Saldierungsfragen sowie eine Erhöhung der Wertgrenzen der Position D der Warenlisten getroffen worden.](/assets/bundesarchiv/de/_processed_/2/d/csm_BArch_B_288__426_12_Berlin-Erklaerung_Handelsbeziehungen_ea4441b7eb.jpg)